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Die Münsteraner Schwerlasttruppe

Beste Antwort im Thema

Vor allem geben die Gefahrgut-Verlader wie z.B. Infraserv genau vor, wie zu sichern ist, sonst kommt man dort garnicht raus.

Von den Münsteranern hört man ja fast nur schikanöses Auftreten, obwohl sie vom Rechtswesen schon mehrfach Schüsse vor den Bug bekommen haben.

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Der letzte Absatz sagt doch alles...

Genau aus diesem Grund werde keinen LKW mit Ladung mehr bewegen,33 Jahre auf der Strasse gewesen ,aber was jetzt abgeht ist nicht meine Wellenlänge,das heißt nicht das ich gegen Ladungssicherung bin ,sondern nur an der Auslegung.Erst sofort Umladen ,und dann reichen 2-3 Gurte?????

Vor allem geben die Gefahrgut-Verlader wie z.B. Infraserv genau vor, wie zu sichern ist, sonst kommt man dort garnicht raus.

Von den Münsteranern hört man ja fast nur schikanöses Auftreten, obwohl sie vom Rechtswesen schon mehrfach Schüsse vor den Bug bekommen haben.

Und rauskommen wird gar nichts. Polizei ist immer im Recht. Wahnsinn, was man sich als Steuerzahler alles gefallen lassen muss. Mir fehlen die Worte und das in Zentraleuropa.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Diesel

Wahnsinn, was man sich als Steuerzahler alles gefallen lassen muss.

jede geschichte hat zwei seiten!

wenn ich mir so angucke, wie mancher 'trucker' dem bag/polizei gegenüber tritt bei kontrollen, fällt mir dazu lediglich ein: wie man in den wald hineinruft...

Ich hatte in allen meinen Kontrollen die ich bisher hatte keine Probleme weder mit Bag noch mit Polizei.

Auch wenn teilweise die Ladung auf dem Planentrailer wirklich nicht 100%ig fest war.

am 16. September 2014 um 16:12

Stimme mal MagirusDeutzUlm zu und Kipptransporteur , was die schreiben ist Gold wert.

Wir wissen ja auch nicht wie die Spedition vorher da stand bei der Polizei.

Wenn die schon öfters mit denen zu tun hatten........

Es ist wie überall wie man ins Gebüsch rein Jodelt so bläst es auch zurück.

Dazu kommt natürlich ist die Firma für Übertretungen bekannt oder nicht.

Wenn sie dich jedesmal raus ziehen und bei dir nichts beanstanden können, sei zufrieden es ist zwar lästig aber immer mit dem guten Gewissen wenn was passiert sie haben dich ja Kontrolliert.

Ich würde halt mal freundlich den Kontrolleur drauf hinweisen warum und weshalb gerade kontrolliert wird vielleicht gibt er dir Auskunft und ihr könnt was daran ändern.

Alle die hier geantwortet sind weit weg von Münster :cool:

Ich bin zwar (jetzt) auch sehr weit weg von Münster, aber aus früheren Jahren weiß ich noch recht lebhaft, dass außer den Münsteranern auch die Delmenhorster und die Bremer bei Schwerverkehrskontrollen eher nicht in die Verlegenheit kommen würden, sich bei diesen Aktionen einen neuen Freundeskreis zu generieren.

Und da wir gerade in der Gegend sind, die Cloppenburger auf den Bundesstraßen in Richtung Holland ebenfalls nicht. Von den Cops abseits der Autobahnen werden die eigentlich nur noch von den Coburgern getoppt.

Anfangs bestehen sie auf unbedingtes Umladen und wenn dann der Anwalt kommt, darf er nach 2-3Gurten mehr fahren? Ja was denn nun, entweder ist der Wagen total verkehrsunsicher oder nicht. Da werden sie doch unglaubwürdig und der Verdacht von Schikane kommt auf.

Die Medienberichterstattung ist hier wohl etwas einseitig eingefärbt bzw. beeinflusst.

Richtig ist jedoch in jedem Falle, dass ich bei der Auswahl zwischen einer Kontrolle durch die Münsteraner und 14 Tagen Dauerdurchfall den Durchfall wählen würde.

Ihr habt nur alle zufiel Angst vor Denen . In Dortmund hatten wir auch so einen. Damit kann man fertigwerden. Die haben Verzurrung beanstandet . Sachverständiger bestellt von der Polizei. Gutachten machen lassen (KFZ Sachverständiger). Danach mit Autokran umladen. Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt . Gerichtsverhandlung der Sachverständige hatte keine Zulassung für Verzurrung (gibt es nicht Polizei ist nicht Sachverständig für das Gericht). Freispruch Kosten 2000€ . Die Beamten müssen sich Intern Rechtfertigen . Oder Fahrzeug wird mit Mängeln Angehalten .Der Beamte Lügt sich was zusammen. Angebot wir Fahren zusammen zum DEKRA (Ca 1KM) Nein nur zum Lieblingssachverständigen. Abschlepper bestellt . Dort ca 20 Erhebliche Mängel gefunden. 2 Wochen zuvor war der Zug zur HU . Bußgeldbescheid 800€ Einspruch. Gericht mit DEKRA Sachverständigem Freispruch alle Mängel in normalem Rahmen keine Verkehrsgefahr . Unser Tieflader mit 70To Zulgesamt aber nur mit unter 40 To Anzeige wegen Überladung. Gericht wo ist die Wiegekarte ? Weiß ich nicht habe ich aber gewogen. Der Fahrer hat er nicht der Lügt ich weis doch was der Bagger wiegt. Seit dem ist er verschwunden. Erst war er bei der Schwerlastgruppe ,dann wieder auf dem Krad , Und nun ? Es hat sich für ihn wohl gelohnt . Ähnliches habe ich in Wuppertal erlebt. Nur da war wirklich ein Schwachverständiger am Werk. Zugmaschine Je Mängel danach in W zu HU Mängelfrei. Am Auflieger 50To Zul ein 2mm Blech was verbogen war als Tragendes beanstandet. Ging genauso aus heute kann der Tieflader nach Wuppertal und wird nicht mehr angehalten. Ich habe schon erlebt das ein Spediteur einen Schwertransport nach Wuppertal verweigert hat wegen der Polizei. Das darf doch wohl nicht sein . Wir müssen uns Wehren sonst werden die immer Größenwahnsinniger . Übrigens der Grund für die Mängel ist ganz einfach Der Prüfer erhielt für das Gutachten im Umfang einer HU 22€ um Geld zu verdienen muss er Mängel finden die ein ausführliches Gutachten erfordern also muss er sich was aus den Finger saugen.

Solange Polizisten „Beamte auf Lebenszeit“ sind und nur im Falle einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten, bei besonderen Straftaten 6 Monaten, den Beamtenstatus (und den Job) verlieren kann, wird sich kaum was ändern.

Zitat:

§ 24 Beamtenstatusgesetz

Verlust der Beamtenrechte

(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts

1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder

2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

(2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.

Es gibt da auch noch den § 23 ... durch dieses Sieb rutschen wohl zu viele.

Wie sieht es denn in den Fällen aus, wo ein Polizeibeamter als Beschuldigter vor Gericht steht?

(Mal abgesehen davon, dass schikanöses Verhalten bei Kontrollen keine Haftstrafe von 12 Monaten oder mehr nach sich zieht, aber wissentlich falsche Angaben im Gerichts- und Ermittlungsverfahren könnten schon dahin führen.)

Der Richter, selbst Beamter, ist lieb zum Angeklagten und will ihm den Job und die Altersversorgung nicht versauen. Also gibt es im Verurteilungsfalle eine Bewährungsstrafe von 10 oder 11 Monaten und die Weißmütze kann im Dienst verbleiben.

Disziplinarrechtlich kann er dann noch 3-4 Jahre Beförderungssperre erhalten (womit es ihn dann am Geldbeutel trifft) oder eine Strafversetzung auf einen einsamen Dorfposten, wo Hühner- oder Fahrraddiebstahl bereits als Schwerkriminalität gelten.

Und dann gibt es heute immer noch Idealisten, die die Existenz einer Zwei-Klassen-Gesellschaft leugnen.

Okay ... es sind wohl mehr als 2 Klassen. Und als Kraftfahrer gehörst Du automatisch zur untersten.

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