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Beleidigung oder was?

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 18:06

So, bekanntlich fahre ich ja Behinderte zur Werkstatt der Lebenshilfe hier in der Stadt.

Gestern nun, auf der Rückfahrt zur ersten Haltestelle, musste ich Verkehrsbedingt auf der Fahrbahn anhalten. In der Parklücke, in die ich sonst einfahre, stand schräg ein Mini Cabrio, obwohl der Wagen GANZ gerade in die Lücke gepasst hätte. Kann passieren ... Rechts stieg ein etwa 12 jähriger Junge aus, guckte mich irritiert an, weil ich die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte und darauf wartet, dass der Wagen nun ausparkte. Der Junge ging an die Heckklappe, holte eine Tasche raus und ging zum Haus. Die Fahrertüre ging kurz auf ... nur machte die Fahrerin keine Anstalten weg zu fahren.

Ich habe nun keine Zeit darauf zu warten, ob sich nun etwas tut, weil die anderen Fahrgäste auch nach Hause wollen. Also fuhr ich neben den PKW (NICHT der MINI!! sondern der berechtigte PKW) der auf dem Behindertenparkplatz stand und klappte meine Rampe aus. Denn, eine andere Möglichkeit blieb mir nicht, da alle Parklücken besetzt waren. Die Dame in dem Mini (offensichtlich eine Engländerin, dem Akzent nach zu urteilen) guckte ziemlich sparsam und eine Hupe ertönte. Sowas ignoriere ich grundsätzlich. Denn, wer hupt kann auch kurz aussteigen. Ich schnallte meine beiden Fahrgäste los, die dort aussteigen, die Eltern kamen um die Beiden mitzunehmen. Der Vater war ganz cool und meinte zu meiner Beifahrerin erst mal "Hallooo" und dann "runterschlucken" ...

Da ich nix anderes machen konnte als warten bis die Beiden ausgestiegen waren ... konnte ich mir das "Szenario" angucken. Hinter dem Mini stand eine junge Frau die RECHTS in eine Einfahrt wollte, die aber durch den Mini blockiert war. Die junge Frau hupte auch mehrfach ... Die Minifahrerin war zunehmend konsternierter und funkelte mich böse an. Offensichtlich war sie ausserstande kurz in die Parklücke zu fahren, um die Einfahrt freizugeben. Überhaupt hatte ich das Gefühl, das ihre Fahrkünste nicht besonders waren und sie von der Situation ziemlich überfodert war. Denn nun "prasselte" es von allen Seiten auf sie ein. Die Fahrerin, die in die Einfahrt wollte, klärte nämlich die Minifahrerin darüber auf, das der "Ladevorgang" IMMER etwas dauern würde und die gute Frau doch endlich die Einfahrt frei machen sollte. Der Vater der einen Fahrgästin meinte dann noch: "... vielleicht das nächste mal einfach wo anders parken ..." Das war für die Minifahrerin offensichtlich zu viel des Guten.

In der Zwischenzeit packte ich in aller Ruhe meine Rampe wieder ein und ging zur Fahrertüre, als ich hinter mir ein "Moment mal" hörte, was ich allerdings geflissentlich überhörte. Dann kam noch ein lautes "DU ARSCHLOCH" worüber sich meine Beifahrerin aufregte ich jedoch cool blieb.

Um das ganze zu "krönen" drehte ich denn noch auf der Straße und die Minifahrerin fuhr mit einem wilden hupen hinter mir vorbei ... Auf der Rückfahrt sah ich denn den Stau ... mindestesn 100m lang, weil ich als Verkehrshindernis "diente".

Für MICH Alltag ... Und doch die Frage: Hätte ich SIE wegen Beleidigung anzeigen sollen??? Denn, in der Parklücke durfte sie ja nun mal stehen. Nur ICH muß meine Leute auch irgendwo raus lassen und da die Beiden schwer Gehbehindert sind, ja gar nicht alleine laufen können, können die keine zig Meter vom Hauseingang aussteigen. Also bin ich quasi gezwungen dort anzuhalten. Aber, muß ich mich auch noch beleidigen lassen? Ok, ICH habe darüber gelacht ... Andere würden deswegen ausflippen ...

Beste Antwort im Thema
am 21. Juli 2012 um 18:25

Nunja. Solche threads gab es schon oft. Einfach ignorieren und nicht drüber ärgern

Es bringt ja nichts. Mich wollten auch schon so einige Autofahrer anzeigen weil sie mal kurz halten mussten damit ich mit dem Lkw vorbei kann. In der heutigen Ellbogen-Gesellschaft gibt es an jeder ecke Konflikte vor allem im Straßenverkehr. Es hilft nichts wegen jedem pups über eine anzeige nachzudenken. Einfach ruhig bleiben und an

was schönes denken. z.B. der bevorstehende Urlaub am Meer

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am 21. Juli 2012 um 18:25

Nunja. Solche threads gab es schon oft. Einfach ignorieren und nicht drüber ärgern

Es bringt ja nichts. Mich wollten auch schon so einige Autofahrer anzeigen weil sie mal kurz halten mussten damit ich mit dem Lkw vorbei kann. In der heutigen Ellbogen-Gesellschaft gibt es an jeder ecke Konflikte vor allem im Straßenverkehr. Es hilft nichts wegen jedem pups über eine anzeige nachzudenken. Einfach ruhig bleiben und an

was schönes denken. z.B. der bevorstehende Urlaub am Meer

Die Beleidigung hättest Du sicher anzeigen können.

Aber mal so nebenbei - und ich habe für die Probleme mit Behinderten eine Menge Verständnis: So ganz sauber war Dein Parkverhalten ja auch nicht. Wenn die Parklücke gerade besetzt ist, in zweiter Reihe stehenbleiben ist ja - formal betrachtet - auch nicht ganz korrekt. Und dann noch der Warnblinker... ;)

am 21. Juli 2012 um 18:33

Oha mein lieber C.,

du bist ja unmöglich!!! einen 100 m stau verursachen!! frech grins

du solltest eigentlich wissen, dass du in solchen fällen, aufnahme und

aussteigen von behinderten, ziemliche sonderrechte hast. nur das zustellen von

feuerwehreinfahrten ist verboten.

ich weiss nicht wie eure fahrzeuge gekennzeichnet sind, wir haben bei behindertenbeförderung

grosses blaues schild mit rollstuhlfahrer in front - und hecksscheibe und sind weithin als behindertenfahrzeug

erkennbar, zudem sind die fahrzeuge (t5 und caddy mit fahrstuhlrampe) mit hochgesetzen, zusätzlichen, blinkleuchten

ausgerüstet, somit weithin sichtbar, wenn diese eingeschaltet werden.

Wer das nicht erkennt und sich halt 5 min zeit nimmt - sorry!

Somit warst sicher nicht du das A...... , sondern wohl eher die dame im mini.

Hehe C., bei dir heuer ich als beifahrer an, kann man jede woche etwas neues erleben - frech grins

Beleidigungen : so dinge wie A...... oder Hirni höre ich garnicht mehr. Überhaupt geht es mir am selbigen

vorbei, wenn ich behinderte ein- oder aussteigen lasse, was um mich vorgeht. Da geht die sicherheit der

fahrgäste vor und wenn ich dafür die ausfahrt vom Vatikan zustellen muss.

 

willi

 

 

am 21. Juli 2012 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Aber mal so nebenbei - und ich habe für die Probleme mit Behinderten eine Menge Verständnis: So ganz sauber war Dein Parkverhalten ja auch nicht. Wenn die Parklücke gerade besetzt ist, in zweiter Reihe stehenbleiben ist ja - formal betrachtet - auch nicht ganz korrekt. Und dann noch der Warnblinker... ;)

doch ichtyos,

du hast, besonders bei rollstuhlfahrern, manchmal keine wahl, weil z.b. rampen im bordstein nur

dort vorhanden sind, oder der rollstuhlfahrer sonst grossen umweg in kauf nehmen müsste. dann lässt man

ihn dort raus, wo es am günstigsten ist, zur not auch mal in 2. reihe. da gibt es dann kein vertun, zum wohle

des behinderten fahrgastes.

 

am 21. Juli 2012 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

So ganz sauber war Dein Parkverhalten ja auch nicht. Wenn die Parklücke gerade besetzt ist, in zweiter Reihe stehenbleiben ist ja - formal betrachtet - auch nicht ganz korrekt. Und dann noch der Warnblinker... ;)

Das ist ja das Problem. Die Fahrer dieser karitativen Kleintransporter meinen immer, sie hätten hoheitliche Sonderrechte und könnten sich über die StVO stellen. Ein Irrglaube, mit dem man endlich mal aufräumen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von w.boos

du solltest eigentlich wissen, dass du in solchen fällen, aufnahme und

aussteigen von behinderten, ziemliche sonderrechte hast. nur das zustellen von

feuerwehreinfahrten ist verboten.

Nicht wirklich - Sonderrechte hat er nicht.

Und bevor mich jemand eine azoziale Sau (oder was in der Richtung :D ) nennt: Unabhängig von allen §§ kann ich den TE verstehen!

am 21. Juli 2012 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von w.boos

du solltest eigentlich wissen, dass du in solchen fällen, aufnahme und

aussteigen von behinderten, ziemliche sonderrechte hast.

Da würde mich mal eine Quellernangabe interessieren.

am 21. Juli 2012 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

So ganz sauber war Dein Parkverhalten ja auch nicht. Wenn die Parklücke gerade besetzt ist, in zweiter Reihe stehenbleiben ist ja - formal betrachtet - auch nicht ganz korrekt. Und dann noch der Warnblinker... ;)

Das ist ja das Problem. Die Fahrer dieser karitativen Kleintransporter meinen immer, sie hätten hoheitliche Sonderrechte und könnten sich über die StVO stellen. Ein Irrglaube, mit dem man endlich mal aufräumen sollte.

genau so ist es. überall halten die mit warnblinker, dabei hat niemand eine panne.

Zitat:

Original geschrieben von w.boos

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Aber mal so nebenbei - und ich habe für die Probleme mit Behinderten eine Menge Verständnis: So ganz sauber war Dein Parkverhalten ja auch nicht. Wenn die Parklücke gerade besetzt ist, in zweiter Reihe stehenbleiben ist ja - formal betrachtet - auch nicht ganz korrekt. Und dann noch der Warnblinker... ;)

doch ichtyos,

du hast, besonders bei rollstuhlfahrern, manchmal keine wahl, weil z.b. rampen im bordstein nur

dort vorhanden sind, oder der rollstuhlfahrer sonst grossen umweg in kauf nehmen müsste. dann lässt man

ihn dort raus, wo es am günstigsten ist, zur not auch mal in 2. reihe. da gibt es dann kein vertun, zum wohle

des behinderten fahrgastes.

Das es in der Praxis genau so ist, bestreite ich nicht im geringsten. Und ich habe auch dafür Verständnis. Aber hast Du dafür auch eine gesetzliche Regelung? Mir ist in der Richtung nichts bekannt.

am 21. Juli 2012 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von infuso

genau so ist es. überall halten die mit warnblinker, dabei hat niemand eine panne.

Das ist wie mit den Mädchen: Die stehen leichtbekleidet an der Strasse und warten auf den Bus. Dabei ist da garkeine Bushaltestelle. :D

am 21. Juli 2012 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Nicht wirklich - Sonderrechte hat er nicht.

Und bevor mich jemand eine azoziale Sau (oder was in der Richtung :D ) nennt: Unabhängig von allen §§ kann ich den TE verstehen!

OK,

sagen wir sondervergünstigungen, sonderrechte war das falsche wort. ich mache das auch schon ne weile.

noch nie hat mich ein vorbeikommender polizist ermahnt oder gar verwahrnt, wenn ich

mal etwas gewagter gestanden habe und einen rollstuhlfahrer oder schwergebehinderten fahrgast

ins oder aus dem auto geholfen, bzw ausgeladen (rollstuhlfahrer) habe.

so ein elekt. rollstuhl wiegt mit insasse gut und gerne 250 kg und mehr.

da ist es dir wurscht wo du letztendlich stehst, hauptsache du bekommst den stuhl ins oder aus dem auto und dass der

fahrgast es halbwegs einfach hat.

 

am 21. Juli 2012 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

. Also bin ich quasi gezwungen dort anzuhalten. Aber, muß ich mich auch noch beleidigen lassen? Ok, ICH habe darüber gelacht ... Andere würden deswegen ausflippen ...

Du hast alles richtig gemacht. Cool bleiben ist am besten. Den ungeduldigen Mitmenschen ist nicht klar, daß ein 100 m oder 10 km Stau keinen Lebebsqualitätsverlusst darstellt im Vergleich zu einer Behinderung. Traurig sowas. Anzeige hättest Du ersatten können. Sowas kostet ein Paar Euronen, die Stadt freut sich über Moneten und die Dame ist in Zukunft kluger.

am 21. Juli 2012 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Den ungeduldigen Mitmenschen ist nicht klar, daß ein 100 m oder 10 km Stau keinen Lebebsqualitätsverlusst darstellt im Vergleich zu einer Behinderung. Traurig sowas.

Wieder mal das Totschlagargument schlechthin.

So wie sich ein Behinderter (sehr zu recht) aufregt, dass ein gesunder auf einem Behindertenparkplatz steht, darf er sich aber auf der anderen Seite auch nicht beschweren, wenn ein nicht behinderte sich aufregt, wenn der Behinderte das Gesetz zu seinem Gunsten beugt.

Man kann sich das nicht immer so aussuchen, wie es einem gerade passt. Wenn StVO, dann für alle: Behinderte und Nicht-Behinderte.

Zitat:

 

Da würde mich mal eine Quellernangabe interessieren.

Mich auch, SpeedPiet. Mir ist nur bekannt, dass Taxen kurzzeitig in zweiter Reihe halten dürfen, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen (und das auch nur, wenn der Verkehr nicht behindert wird, was natürlich im Alltag auch wieder verschieden ausgelegt wird). Siehe §12 StVO.

Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Rechtfertigung für das Halten in zweiter Reihe mit dem Behindertenbus plus Warnblinker gibt - aber auch ich lasse mich gerne - wenn es fundiert ist - vom Gegenteil überzeugen. Das Problem hier scheint wieder einmal zu sein, was man in der Praxis macht (nämlich die in der geschilderten Situation "sauberste" Lösung zum Wohle der Behinderten zu finden) und was man eigentlich darf. Auf jeden Fall gibt es keine "ziemlichen Sonderrechte" ;-).

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