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Roller FAQ

Dieser Blog enthält Beiträge für die Roller FAQ

Sat Mar 14 22:45:46 CET 2009    |    steini111

Da für den B17 eine besondere charakterliche und geistige Reife vorausgesetzt wird muss man häufig die bittere Pille schlucken, dass der B17 sofort wieder entzogen wird.


Sat Mar 14 22:45:33 CET 2009    |    steini111

Im Großen und Ganzen läuft es wie beim ersten Mal. Eine Einstellung nach dem Diversionsverfahren kommt jetzt allerdings nicht mehr in Frage. Eine Einstellung gegen Auflagen ist aber noch immer möglich aber eine Verurteilung kommt nun auch in Betracht.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird das Strafmaß auch im Bereich von Sozialstunden liegen. Zusätzlich gibt es sechs Punkte in Flensburg. Wird das Erlöschen BE mit verhandelt werden es sogar neun Punkte in Flensburg.

Durch die Polizei wird wieder eine Meldung an die Führerscheinbehörde geschickt und somit ist man zweimal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Das hat zur Folge, dass man vor Antragstellung auf Erteilung einer FE zur MPU (Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung) muss. Die Kosten dafür variieren regional, dürften sich aber zwischen 300 – 700 Euro befinden.

Unabhängig davon ist man auch hier für die Dauer des Strafverfahrens ist man für Führerscheinprüfungen gesperrt.


Sat Mar 14 22:45:22 CET 2009    |    steini111

Das ist eine psychologische Untersuchung die klären soll, ob ihr geeignet seid ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Man wird u.a. zur MPU geschickt, wenn zweimal ein Strafverfahren wegen Fahren ohne gegen einen geführt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist ein Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr.

Die Führerscheinbehörde entscheidet in eigener Zuständigkeit ob und wer vor Neuantrag einer Fahrerlaubnis zur MPU muss.


Sat Mar 14 22:45:01 CET 2009    |    steini111

Nein, die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang. Das bedeutet, dass der Polizist sobald er Kenntnis von einer Straftat bekommt, ein Strafverfahren einleiten muss. Macht er das nicht, macht er sich selber strafbar. Das nennt man dann Strafvereitelung im Amt. Da von den Polizisten besonders gesetzestreues Verhalten verlangt wird, würde hier auch kein Staatsanwalt das Verfahren gegen Auflagen einstellen. Kostenpunkt für den Polizisten dürften bei drei Nettomonatsgehältern liegen.


Sat Mar 14 22:44:44 CET 2009    |    steini111

Es gibt die sogenannte Fertigungstoleranz und die beträgt 10 Prozent aufgeschlagen auf die bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) des jeweiligen Scoots. Macht bei einem Mofa rund 28 km/h und bei nem Fuffi rund 50 km/h. Wichtig ist hier zu erwähnen, dass die Toleranz bei technischen Veränderungen entfällt. Dann darf das Mofa nur exakt 25 km/h und der Fuffi 45 km/h fahren. Diese Toleranzen sind allerdings auch nirgends Niedergeschrieben, werden aber "landläufig" anerkannt.


Sat Mar 14 22:44:30 CET 2009    |    steini111

Tuningteile aber auch komplette Scoots können im Verfahren durch einen Richter zur Verwertung eingezogen werden. Diese werden dann als Tatmittel sichergestellt und vernichtet. Vorübergehend können aber auch komplette Scoots von der Polizei zur Beweissicherung einbehalten werden.


Sat Mar 14 22:44:16 CET 2009    |    steini111

Die Anzeige wird nicht fallen gelassen. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellt bei Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen (Diversionsverfahren) das Strafverfahren gegen Auflagen ein.


Sat Mar 14 22:44:03 CET 2009    |    steini111

Die Führerscheinbehörde erhält durch die Polizei Kenntnis über ein Strafverfahren wegen Fahren ohne. Diese verhängt eine sofortige Sperre über die Zulassung zur Prüfung. Das bedeutet, dass man keine Fahrerlaubnis erlangen kann, solange das Strafverfahren nicht abgeschlossen ist. Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ist das Strafverfahren eingestellt, wenn die Auflagen erfüllt wurden.


Sat Mar 14 22:43:49 CET 2009    |    steini111

Diversion bedeutet eine Umgehung von formellen Strafverfahren, wie einer Anklage vor Gericht. Durch die Auflage von Weisungen, wie beispielsweise das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden kann auf ein Strafverfahren verzichtet werden. Es kann im Jugend- sowie im Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden. Das Jugendstrafrecht wird bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren angewandt und kann bei Heranwachsenden bis zum Alter von 21 Jahren eingesetzt werden. Die Polizei ermittelt die Hintergründe einer Straftat. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Akte an die Staatsanwaltschaft. Dort wird entschieden, ob es zur Anklage vor Gericht kommt oder die Möglichkeit eines Diversionsverfahrens gegeben wird. Die Entscheidung, ob ein Diversionsverfahren eingeleitet wird, kann von folgenden Aspekten abhängen:

- erstmaliges strafrechtliches Auffallen des Jugendlichen

- die Schuld wird als gering eingeschätzt

- der Täter gesteht seine Schuld ein

Im Diversionsverfahren bekommt der Jugendliche Weisungen auferlegt, die meist von der Jugendgerichtshilfe im Auftrag der Staatsanwaltschaft veranlasst werden. dazu gibt es ein Informationsgespräch im Jugendamt. Diese Weisungen sind ambulante Erziehungsmaßnahmen, wie beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden oder ein Sozialer Trainingskurs. Sind diese erfüllt, wird das Verfahren eingestellt.


Sat Mar 14 22:43:26 CET 2009    |    steini111

Beim ersten Mal wird das Strafverfahren in aller Regel gegen Auflagen eingestellt. Auflagen können unter anderem ein Verkehrserziehungskurs aber auch Sozialstunden sein. Die Verfahrenseinstellung richtet sich nach dem sog. Diversionsverfahren. Das setzt jedoch zwingend voraus, dass es die erste Straftat ist und der „Täter“ Einsicht zeigt und sein handeln bereut.

Seitens der Polizei wird eine Meldung an die Führerscheinbehörde geschickt.

Für die Dauer des Strafverfahrens ist man für Führerscheinprüfungen gesperrt. Das gilt bis zum Abschluss des Verfahrens. Das ist erst abgeschlossen, wenn die Auflagen erfüllt sind.


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