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Roller FAQ

Dieser Blog enthält Beiträge für die Roller FAQ

Sat Mar 14 22:47:39 CET 2009    |    steini111

Die Art und Weise wie das Kennzeichen angebracht sein muss, steht im § 27 (3) ZZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Dort steht:

Zitat:Zitat von FZV

Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikal winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeug Längsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.

 

Ist das Kennzeichen an der Vario angebracht scheitert es immer daran, dass es nicht mehr von beiden Seiten lesbar ist.


Sat Mar 14 22:47:29 CET 2009    |    steini111

Die Straftat des Fahrens ohne ist hinfällig, da man ja die Königsklasse der zweirädrigen Fahrerlaubnisse besitzt.

Unter Umständen wir der getunte Scoot jedoch steuerpflichtig und es kommt ein Strafverfahren wegen Betrugs zum Nachteil der Versicherung in Betracht. Sicher bleibt jedoch das Erlöschen BE mit seinen Rechtsfolgen.

Wird man des Öfteren erwischt sammelt man genug Punkte für den Entzug der Fahrerlaubnis.


Sat Mar 14 22:47:18 CET 2009    |    steini111

Überschreitet das Verwarngeld die magische 35,- Euro Grenze fällt der Verstoß in den Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle. Die Polizei leitet die Personalien an diese weiter und es gibt binnen 4-6 Wochen Post von der Bußgeldstelle. Man bekommt einen Anhörungsbogen und hat die Möglichkeit sich schriftlich dazu zu äußern. Die von der Bußgeldstelle geahndeten Verstöße sind fast immer mit Punkten in Flensburg verbunden.


Sat Mar 14 22:46:59 CET 2009    |    steini111

Auf der MK sind die Mängel aufgeführt und die Stelle, die die Beseitigung der Mängel überprüfen und bestätigen kann. Das sind die Polizei selber, eine Werkstatt oder ein amtlich anerkannter Sachverständige. Müsst ihr den Scoot beim TÜV vorführen seht zu, dass dieser technisch in Ordnung ist, damit es dort kein böses erwachen gibt.


Sat Mar 14 22:46:47 CET 2009    |    steini111    |    Kommentare (0)

Für euren Scoot gibt es die BE (Betriebserlaubnis) oder CoC Urkunde. Nehmt ihr an eurem Scoot Umbauten vor und verwendet Teile die nicht für die StVZO zugelassen, erlischt die Betriebserlaubnis.

Es drei Möglichkeiten warum die BE erlöschen kann:

1. Die Fahrzeugart wird geändert.

2. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten.

3. Das Abgas- und Geräuschverhalten wird verschlechtert.

 

Wird ein Scoot leistungstechnisch getuned trifft meist Nr 1. zu, da aus Mofa oder Fuffi ein Motorrad wird. Geht es um optische Dinge wie einen DHL oder HLS erlischt die BE nach Nr. 2 der Gefährdungsvariante.

Folgen sind ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro + 25,60,- Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen noch drei Punkte in Flensburg.


Sat Mar 14 22:46:38 CET 2009    |    steini111    |    Kommentare (1)

Liest man hier auch ab und an und wird dann fälschlicherweise „Fahrerflucht“ genannt.

Zunächst ist das Missachten von Anhaltezeichen „nur“ eine Ordnungswidrigkeit.

Kostet 50,- Euro + 25,60,- Verwaltungsgebühren und drei Punkte in Flensburg. Da es ein A-Verstoß ist, führt es somit auch zur Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar, wenn man eine Fahrerlaubnis besitzt.

Meistens aber sind diese Verfolgungsfahrten derart halsbrecherisch, dass der Straftatbestand der Verkehrsgefährdung hinzukommt. Das macht es einem im Verfahren nicht wirklich leichter.


Sat Mar 14 22:46:28 CET 2009    |    steini111

Normal! Das ist die kurze und knappe Antwort.

Kein Polizist erwartet, dass ihr vor Ehrfurcht erstarrt. Ein völlig normales zwischenmenschliches Verhalten mit dem eigentlich üblichen Respekt vor seinem Gegenüber. Es dürfte jedem klar sein, dass es fast immer so aus dem Wald herausschallt wie man zuvor hinein gerufen hat.


Sat Mar 14 22:46:16 CET 2009    |    steini111

Mofas sind laut Definition aus der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) einsitzig. Ein Mofaroller ist nur dann einsitzig, wenn die Sitzbanklänge 440 mm in der Länge nicht überschreitet. Eine Möglichkeit die Sitzbanklänge zu verkürzen und den Scoot einsitzig zu machen ist die Mofatasche mit dem darin enthaltenen Hartplastikring. Entfernt ihr also die Tasche ist aus dem fahrerlaubnisfreien einsitzigen Mofa ein zweisitziges Kraftfahrzeug geworden. Das würde mindestens die Fahrerlaubnisklasse M erfordern. Hat man also die Mofaprüfbescheinigung droht einem das Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.


Sat Mar 14 22:46:09 CET 2009    |    steini111

Rein rechtlich wird der Versicherungsnehmer als Halter des Scoots angesehen. Somit wird auch gegen den Elternteil, der die Versicherung abgeschlossen hat, ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Im Falle einer Verurteilung würde das ca. ein Nettomonatslohn kosten und ein Fahrverbot nach sich ziehen.


Sat Mar 14 22:45:59 CET 2009    |    steini111

Ja, die Versicherung muss den gegnerischen Schaden zahlen. Ist das Tuning jedoch ursächlich für die Verursachung des Verkehrsunfalls, hat sie die Möglichkeit bis zu 5000,- Euro zurückzufordern. Das nennt man Regress und das Tuning ist eine sogenannte Obliegenheitspflicht und führt dazu, dass die Versicherung im Innenverhältnis von der Leistung frei ist. Das bedeutet für euch, dass die Kaskoversicherung euren eigenen Schaden am Scoot nicht bezahlen muss.


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