Verkehrssünden können im Ausland erheblich bestraft werden

Vom teuren Bußgeld bis zur Zwangsenteignung

verfasst am Sun Mar 29 10:13:27 CEST 2015

Verkehrssünden können im Ausland schnell drastische Strafen nach sich ziehen. Damit das Urlaubsvergnügen nicht getrübt wird, sollten sich Autofahrer vorher informieren.

Vor Reiseantritt sollten sich Autofahrer über die geltenden Verkehrsregeln im Urlaubsland informieren
Quelle: ADAC

München - Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich vor Reiseantritt über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Denn in unseren Nachbarländern unterscheiden sich die Vorschriften oftmals von den unseren. Außerdem können die Strafen empfindlich höher ausfallen.

Bußgelder im Ausland teilweise erheblich teurer

Im europäischen Vergleich hat Norwegen die höchste Gebühr für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverbote (je 270 Euro). Viel Geld wird auch los, wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert. Während dieses Vergehen in der Türkei oder in Bulgarien mit 25 Euro geahndet wird, sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro fällig.

Richtig unangenehm kann es in der Schweiz werden. Denn dort sind die Bußgelder für Verstöße aller Art besonders hoch. Wer mehr als 50 km/h zu schnell ist, zahlt mindestens 60 Tagessätze, die sich am Monatsverdienst orientieren. Bei einem Rotlichtverstoß sind 235 Euro weg. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, zahlt 565 Euro.

Enteignung des Fahrzeugs in Italien und Dänemark

Weit drastischere Folgen als ein hohes Bußgeld haben Fahrten unter Alkoholeinfluss in Italien und Dänemark. Wer mit mehr als 1,5 Promille auf italienischen Straßen erwischt wird, muss sogar mit einer Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen. Zumindest sofern Fahrer und Halter des Gefährts identisch sind. Ähnliche Regelungen gelten in Dänemark ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen in Schweden (ein Monat ab 1,0 Promille) und Spanien (drei Monate ab 1,2 Promille).

Im EU-Ausland begangene Verkehrsverstöße können seit 2010 in Deutschland eingetrieben werden. Mit dem vor kurzem optimierten Halterdatenaustausch innerhalb der EU können verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, sowie Überhol- oder Handyverstöße schnell verfolgt werden. Punkte in Flensburg gibt es für im Ausland begangene Verkehrsverstöße laut ADAC nicht. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.

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