US-Kanzlei will Schadenersatz für VW-Kunden in Europa

Schadenersatz für europäische VW-Kunden?

MOTOR-TALK

verfasst am Tue Jan 03 15:57:19 CET 2017

Die US-Kanzlei Hausfeld will im VW-Skandal Schadenersatz für Kunden in Europa durchsetzen. Sie klagt in Braunschweig und hofft auf Unterstützung des EuGH.

Die US-Kanzlei Hausfeld hat in Braunschweig für einen Kunden Klage gegen VW eingereicht. Sie hofft, dass das Landgericht den EuGH anruft
Quelle: dpa/picture-alliance

Braunschweig - Eine US-Kanzlei hofft auf Schadenersatz auch für europäische VW-Kunden, die ein Auto mit Skandal-Diesel fahren. Die Kanzlei Hausfeld setzt dabei auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am Dienstag reichten die Anwälte für einen ausgewählten Klienten Klage gegen Volkswagen ein. Sie setzen darauf, dass das Landgericht Braunschweig eine Einschätzung des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg einholt. Die könnte dann für viele andere Fälle Bedeutung haben. "Es ist unser Ziel, dass das deutsche Gericht den EuGH anruft", sagte Hausfeld-Deutschland-Chef Christopher Rother.

Seine Argumentation: Weil VW eine Manipulations-Software in Millionen Dieselwagen einbaute, hätten diese überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Deshalb fordert er die Erstattung des vollen Kaufpreises ohne Abzug von Benutzungsgebühren für die Rückgabe des Autos. Sein Mandant hatte Rother zufolge 2010 einen VW Eos gekauft. "Er hat einen Kaufvertrag abgeschlossen, der niemals hätte zustande kommen dürfen."

Die Kanzlei erhofft sich von einer EuGH-Entscheidung Signalwirkung. Gemeinsam mit der Internetplattform my-right.de vertreten die Anwälte nach eigenen Angaben Forderungen gegen VW von inzwischen mehr als 100.000 Autobesitzern. Laut Rother könnten allerdings Jahre vergehen, bis der EuGH entscheidet. Gutachter, die die Kanzlei vor der Einreichung ihrer Braunschweiger Klage beauftragt hatte, waren zu der Einschätzung gekommen, dass sich Volkswagen mit dem Einbau der "defeat devices" klar schadenersatzpflichtig gemacht habe.

VW erklärte, man habe die Ankündigung der Diesel-Klagen zur Kenntnis genommen. "Die Klagen wurden uns bisher noch nicht zugestellt, so dass wir uns zu deren Inhalt aktuell nicht äußern können."

Quelle: dpa

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