Verkehr & Sicherheit News
Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgrund überprüfen
Es klingt unlogisch, ist aber wahr: Die Polizei darf die sog. TÜV-Plakette an Kraftfahrzeugen auch dann überprüfen, wenn diese auf einem Privatgrundstück abgestellt sind. Eine Ausnahme gibt es aber.
Nach den Worten Lempps handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders der Polizei. "Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt", ergänzte der Verkehrsjurist. Dem Kfz-Halter werde anschließend ein Verwarnungsgeld auferlegt, was dieser klugerweise klaglos entrichten sollte. Andernfalls könne es erheblich teurer werden.
Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige Plakette für die Hauptuntersuchung verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird. Es spielt folglich keine Rolle, ob eine Plaketten-Kontrolle im ruhenden oder fließenden Verkehr erfolgt. Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, muss es abmelden, gegebenenfalls nur vorübergehend.
Das Überziehen des Termins ist nicht nur in punkto Sicherheit fragwürdig, sondern "lohnt" auch nicht: Schon seit mehreren Jahren wird der nächste HU-Termin immer ausgehend vom letzten berechnet. Wer also den im November 2010 fälligen Check bei einem Pkw erst im März 2011 vornehmen lässt, erhält eine Plakette nur bis November 2012.
Quelle: Autokiste
@autokiste
stimmt nicht ganz dein beitrag. der neue tüv termin wird u.u. NICHT zurückdatiert. somit lohnt sich ein überziehen der hu schon.
quelle: http://www.tuv.com/de/...ie_gueltigkeit_der_neuen_pruef_plakette_.html
besonders der letzte SATZ ist interesant. somit ist ein 2,5 jahre fahren und wieder 2 jahre bekommen durchaus und WEITEHIN möglich, WEN auch nicht überall! 😉
Die Polizei hat auf meinem Grundstück ohne meine Zustimmung nichts verloren !
Wenn doch, dann können die Beamten das mit den Wachhunden ausdiskutieren 😊
Die können und sollen die Plaketten kontrollieren, aber dann, wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt oder parkt.
Es kommt noch soweit, dass Beamte nachts im Schlafzimmer stehen, und das Ablaufdatum von Präservativen kontrollieren.😤
das gilt aber nur wenn das fahrzeug ablemeldet wahr😆dann kriegt es den stempel in dem monat wo du da warst😊
sonst wird er zurückdatiert
und wenn die versicherung und steuer immer bezahlt ist😉dürfen die nur darauf hinweissen,dürfenaber keine stempel abkratzen 😆😆😆
und wenn du ne rote Nummer Dranschraubst 😆😆
gruss tom😜😜😜
hehe sollen dir nur auf mein Grundstück kommen, die kommen da sicher nicht mehr raus :-) Oder ist es jetzt auch schon verboten wenn ein Hund Eindringlinge stellt ]:->
Die Regelung mit dem Zurückdatieren ist wohl wieder kassiert worden weil sie net rechtens ist. Wird wohl noch net in allen Bundesländern gemacht aber in vielen gibt es wieder die vollen 24 Monate auch wenn man über dem Termin drüber ist.
und die Polizei darf ein Fahrzeug durchaus Stilllegen und die Plakette abkratzen (Zulassung net Tüv) allerdings nur wenn das Fahrzeug offensichtliche Mängel hat und net Verkehrssicher ist.
Gruß Tobias
richtiger ansatz -> falsche denkweise.
privatbesitz und öffentlicher raum in dem die stvo gilt gehen NAHTLOS in einander über!
beispiele:
deine garage ist privatbesitz und wen ein tor vorne dran ist auch nicht öffentlicher raum und somit kannst du IN der garage machen was du lustig bist.
anders siehts aus wen man kein geld hat und anstatt einer garage einen carport baut. da dieser carport KEIN tor hat ist das zwar privatgelände ABER öffentlich zugänglich und somit öffentlicher verkehrsraum auf dem die stvo gilt!
das selbe beim supermarkt parkplatz. der platz gehört lidl, aldi etc ist aber wen keine schranke vorhanden ist öffentlicher verkehrsraum.
wen du also dein auto mit 10 jahre abgelaufenem tüv auf deinem grundstück parkst das mit einem tor vor dem betreten/befahren gesichert ist (man redet auch von einer sog. "umfriedung") dann kannst du deinen auspuff abbauen, tüv ablaufen lassen etc. es ist DEIN bier. wen dagegen dein hinterhof und dein grundstück NICHT durch ein tor/schranke etc abgegrenzt ist dann biste dran.
kleiner aber feiner unterschied 😉
Das wird ja immer schlimmer in diesem Land... und wenn ich es abgemeldet auf mein Grundstück stelle bekomm ich bestimmt noch n Aufkleber vom Ordungsamt drann das die das Teil entsorgen wollen ....
Wenn die TÜV Plaketten auf Privatgründstücken kontrollieren dürfen ist denen Tür und Tor geöffnet, was ist z.B wenn ich ein Fzg. Umgebaut hab damit in den nächsten Tagen zum TÜV will um die Eintragungen vorzunehmen. Legen die mir den Wagen dann auch gleich still ?
Einem Bekannten von mir isses noch schlimmer ergangen: Hat seinen Samurai vor drei Jahren zerlegt und angefangen ihn zu restaurieren er hat das Auto aber nicht abgemeldet. Erst knapp zwei Jahre später als der TÜV schon weit weit überzogen war hat er ihn mal abgemeldet (Steuern und Versicherung bis dahin brav bezahlt) . Die Zulassungsstelle hat das auch gleich weitergemeldet und er musste nachweisen, daß der Wagen zerlegt ist/ war.
Ich liebe Deutscheland......
Andere Definition:
An der Grundstücksgrenze fängt die Gefahrenzone für ungebetene Gäste an, die unvorsichtigerweise den augenblicklichen Gefechtszustand und die Abwehrbereitschaft auslösen.
😆
WENS umfriedet ist dann is das dein gutes recht.
@noname
ja und? is nunmal so. unwissenheit schüzt nicht vor strafe.
besonders "doof" wens anders läuft:
mitbürger hatte eine 125er im keller stehen...und dank minimalster steuer und versicherung stand die da nun 10 jahre lang. irgendwann is dann mal der gedanke gekommen bei einem umzug: "da war doch was im keller". und somit wurde das moped wieder entdeckt. scheunwnfund im eigenen keller sozusagen 😉 da kein interesse mehr da war sollte das ding verkauft werden. aber abgemeldet wie es sich gehört. auf der zulassungsstelle wurde dann festegestellt das der tüv schon 10 jahre abgelaufen war und es wurde eine fürstliche busgeldsumme erhoben...
quelle: die oldtimer praxis
is halt dumm gelaufen. hab ich auch schon punkte für bekommen weil mein winterwagen bei meinem chef auf dem hof stand. und als nun mal wieder eine polizei eskorte für einen tieflader da war und denen wohl langweilig war haben die den abgelaufenen tüv festgestellt. punkte und geldstrafe. und ja das war auch "privatgelände". aber eben zugänglich 😉
Muss die Schranke/das Tor auch geschlossen sein, damit das gilt oder reicht ein einfaches vorhanden sein?
Braucht man eine wirklich mechanisch stabile Abtrennung oder zieh ich 3 Meter Flatterband und schon hab ich rechtsfreies Privatgrundstück??
lol
Du wirst doch wohl nicht mit Lehmbollen werfen wollen?
😆
ich bin kein anwalt....flatterband reicht nicht. da gabs schon urteile drüber...
@tobi
die polizei darf dir mal den hintern küssen! die dürfen nur feststellen aber NICHTS abkratzen. der polizei fehlt die rechtsgrundlage ein fahrzeug "stillzulegen". die polizei darf dir im fliessenden verkehr die weiterfahrt untersagen und das auto auch sicherstellen wens sein muss. sie darf aber NICHT die plakette abkratzen wie man immer so schön sagt.
festzustellen das ein fahrzeug verkehrsunsicher ist das ist NICHT die aufgabe der polizie. das darf NUR ein "tüv mensch". der hat nämlich im gegensatz zur vermeintlichen streifenhörnchen halbwegs ahnung von der materie.
Hessen datiert glaube ich auch nicht mehr zurück.
Ich versteh bloß nicht, warum sich die Ordnungshüter über Gesetze hinwegsetzen, oder interpretier ich "Betrieb im öffentlichen Verkehr" falsch.
Auszug StVZO §29:
"(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind. Satz 2 gilt auch, wenn bei geringen Mängeln keine neue Prüfplakette nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird, und für Prüfmarken in den Fällen der Anlage VIII Nr. 2.4 Satz 5. Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten."
Hier steht immer nur Betrieb.
Mein Kumpel hatte mal das Problem, dass sein Fahrzeug zwar 'ne gültige AU/HU hatte, aber da er den KFZ-Schein verlegt hatte, keine gültige Plakette bekommen hat.
Lt. Kennzeichen war er ca. 1 Jahr drüber, aber lt. HU-Bericht natürlich nicht.
In Dessau (sein damaliger Wohnort) hat das die Büttel nicht interessiert, ob da ein Fzg mit gültiger HU Plakette stand, nur ob da das Siegel drauf ist. Kurz nachdem er aber hier in München war, bekam er gleich ein Ticket wegen Überziehung HU-Termin.
Es hat ewig gedauert, bis er den Bußgeldbescheid gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr los geworden ist.
Weiterhin ist es doch rechtlich ziemlich vage, ein Privatgrundstück einen öffentliche Verkehrsraum zu nennen. Hier dürfte man ja kein abgemeldetes Fahrzeug abstellen. Was ist denn mit den ganzen Autohändlern, die ja auf öffentlich zugänglichen
Grund ihre abgemeldetet Fahrzeuge stehen haben (hier wäre ja nach der Logik, die letzten Halter zuständig).
Gruß