Wo man einen internationalen Führerschein braucht

Der EU-Führerschein reicht nicht immer

MOTOR-TALK

verfasst am Fri Jun 09 14:13:03 CEST 2017

Wer außerhalb der Europäischen Union mit dem Auto unterwegs ist, benötigt eventuell neben seinem EU-Führerschein zusätzlich noch einen Internationalen Führerschein.

Der Internationale Führerschein ist nach der Ausstellung drei Jahre lang gültig
Quelle: Picture Alliance

München - Bei Autofahrten außerhalb der EU sollten Deutsche einen Internationalen Führerschein dabeihaben. Beantragen kann man ihn für 15 Euro beim Straßenverkehrsamt. Vorlegen muss man dazu den Personalausweis, ein biometrisches Foto und den EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Wer einen alten, grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, muss diesen zuvor umtauschen. Nach der Ausstellung ist der Internationale Führerschein drei Jahre gültig.

Empfohlen wird der Internationale Führerschein nicht nur für viele Länder außerhalb Europas, sondern auch für einige Staaten des Kontinents: etwa für Albanien, Moldawien, Russland, die Ukraine und Weißrussland. Verpflichtend ist er in vielen außereuropäischen Ländern wie etwa Brasilien, Namibia, Südafrika oder Singapur.

Dort muss er bei einer Kontrolle als Zusatzdokument zum nationalen Führerschein vorgezeigt werden. Als einzelnes Dokument ist er nicht gültig. Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe beim Fahren ohne Internationalen Führerschein möglich.

Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Anerkennung deutscher Führerscheine in den USA empfiehlt der ADAC, den Internationalen Führerschein auch dort dabeizuhaben. Nicht benötigt wird der Internationale Führerschein in den EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. Wird der Internationale Führerschein im Ausland gestohlen, ist es ratsam, den Diebstahl oder eine Verlustanzeige bei der Polizei aufzugeben.

Wird die Reise nur mit einem deutschen Führerschein fortgesetzt, kann das bei einer Kontrolle unter Umständen Ärger geben. Wer ein Fahrverbot in Deutschland hat, darf auch mit dem Internationalen Führerschein nicht fahren. Weder im Ausland, noch in Deutschland.

 

Quelle: SP-X