Überführungskosten müssen in der Werbung angegeben werden

Autokauf: Überführungskosten gehören zum Endpreis

verfasst am Mon Aug 27 18:29:13 CEST 2012

Beim Autohändler

Bei fast jedem Neuwagenverkauf kassiert der Händler auch Überführungskosten. Das muss laut einem Urteil in der Werbung angeben werden.

Nürnberg - Nennt ein Autohändler in seiner Werbung Fahrzeugpreise, muss er auch die Überführungskosten berücksichtigen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nun in einem Urteil klargestellt. Der Verbraucher gehe davon aus, dass der Verkauf eines Autos als einheitliches Leistungsangebot erfolge, so die Richter. In diesem Zusammenhang sehe der Kunde die Überführungskosten nicht als gesonderte Leistung, zitiert das Magazin „kfz-betrieb“ aus dem Urteil. Generell müssen demnach alle Preisbestandteile genannt werden. (Az.: 1 KH O 9414/11)

 

 

 

Quelle: Spotpress