Polizeigewerkschaft will 80 Prozent der Blutproben abschaffen
Atemtest soll künftig reichen
Die Blutprobe zum Nachweis der Trunkenheit im Verkehr und bei Straftaten soll weitgehend abgeschafft werden.
Quelle: DAPD
Düsseldorf - "Wir können 80 bis 90 Prozent der Blutproben sparen", sagte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) Erich Rettinghaus im Interview der Nachrichtenagentur dapd. Es sei wissenschaftlich belegt, dass Atemalkoholgeräte genauso genaue Werte lieferten wie die Blutprobe. "Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wäre viel geringer."
In Nordrhein-Westfalen seien 2011 bei Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss 13.300 Blutproben genommen worden, bundesweit etwa 77.500. Rettinghaus sagte: "Die Blutproben kosten Geld." Labore und Ärzte müssten bezahlt werden. Die Ermittlungen würden durch Blutproben erschwert: "Die Blutprobe kann nur ein Richter anordnen." Außerdem müssten Polizisten oft stundenlang auf den bestellten Arzt warten. Bis zum Laborergebnis vergingen teils Wochen. "Eine Atemalkoholmessung ist dagegen in 20 Minuten erledigt."
Rettinghaus betonte: "Wir wollen nicht die Blutprobe insgesamt abschaffen." Für gewisse Fälle müsse die Maßnahme erhalten bleiben. Bei eindeutigen Delikten wie im Straßenverkehr reiche der Atemalkoholtest aber meist aus. Bei schweren Verbrechen sei die Blutprobe weiterhin nötig, um den exakten Alkoholwert auch Stunden nach der Tat ermitteln zu können. Mit dem Alkoholpegel werde unter Umständen die Schuldfähigkeit festgelegt.
Bei Verkehrsdelikten muss laut Rettinghaus in der Regel ab 1,1 Promille eine Blutprobe angeordnet werden. Das ist die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Rettinghaus verwies auf die Vorgehensweise in Österreich. Wenn ein Verdächtiger die Atemalkoholmessung verweigere, werde er automatisch mit der vollen Strafe belangt. In Deutschland wäre die Konsequenz eine Anordnung der Blutprobe - notfalls per Zwang. Die Rechtsvorschriften müssten in Deutschland angepasst werden.
Quelle: DAPD
"Wenn ein Verdächtiger die Atemalkoholmessung verweigere, werde er automatisch mit der vollen Strafe belangt. In Deutschland wäre die Konsequenz eine Anordnung der Blutprobe - notfalls per Zwang. Die Rechtsvorschriften müssten in Deutschland angepasst werden."
Hallo,
irgendwas verstehe ich da nicht so ganz, ich dachte immer in Deutschland sei ein Beschuldigter nicht verpflichtet an der Aufklärung mitzuwirken (nemo tenetur-Grundsatz: Selbstbelastungs-freiheit, Art.2 I i.V.m 1,20 GG).
Der Verweis auf das Beispiel Österreichs (dort dürfen Übertretungen auch schon mal geschätzt werden) und die daraus abgeleitete Forderung nach Änderung der deutschen Rechtsvorschriften ist insbesondere deshalb mehr als skandalös, da sie aus dem Munde eines Mannes kommen, der der Achtung und dem Erhalt unserer Rechtsordnung verpflichtet sein muß.
Nicht umsonst sind die Anforderungen an die Beweissicherung so hoch. Den Rechtsstaat aus Kostengründen aufgeben zu wollen, ist grotesk. DAs jemand mit diesem Gedankengut Landesvorsitzender der DPolG werden kann (und wieso er sich in dieser Funktion überhaupt öffentlich zu diesem Thema äußert) ist mir vollkommen unerklärlich.
Gruß Blaubeer
Anpassen muss nicht bedeuten das wir das Modell aus Östereich übernehmen.
Hier geht ja darum das der Atemalkohol inzwischen als ausreichend angesehen werden kann und Blutalkohol nicht mehr unbedingt nötigt ist.
Daraus könnte sich dann ein Änderung dahingehend ergeben das man ab 1,1 Promille eben nicht mehr zur Blutabgabe muss, notfalls unter zwang, sondern der Atemtest alleine ausreichend wäre, was eine menge Arbeit ersparen würde.
Ich sehe das ganze schon recht skeptisch, mal abwarten ob man damit durchkommt.
Die Störfakoren bei Atemluft sind nunmal größer, zumal man bei Blut auch noch weitere Analysen machen könnte wenn dies erforderlich wäre. Zum einen um abzusichern das es eben keine Störfaktoren sind die das Ergebniss verfälscht haben und zum anderen eben auch Drogen oder Medikanten nachweisbar wären.
"Landesvorsitzende der Deutschen Polizei-Gewerkschaft"...
....weiter brauchst eigentlich garnicht lesen...Lobbyisten-Gewäsch
Wenn ich daran denke, was hier bei uns in der Gegend in den letzten Jahre so alles gelaufen ist, halt ich es für ganz gefährlich der (Kriminal)Polizei/Staatsanwaltschaft irgendwas "leichter" zu machen.
(wenn's interessiert kann mal nach Rudi Rubb und damit in Verbindung Schrotthändler Ludwig Hecht googeln)
Vielleicht sollten die Kraftfahrer diese Entwicklung zum Anlaß nehmen, mal über einen verantwortungsvolleren Umgang mit dem Genuß von Alkohol nachzudenken.
Der Atemalkohol ist bei weiten nicht so genau wie der Herr von GDP es weismachen will. Der hängt sehr stark von Faktoren(die ich aber nicht nennen möchte, kann man aber leicht ergoogeln). Wer diese Faktoren kennt kann seine Wert einfach senken.
Warum wollen sie keine Blutalkoholmessung? Dazu muss ein Richter aus dem Bett geklingelt werden, wenn der zuständige Richter aber nicht erreichbar können sie keine Messung vornehmen, d.h. im zweifel für den Angeklagten. Durch das notwendige Verfahren, Richter, Entnahmen durch Medizinisches Personal geht Zeit ins Land die natürlich das Messergebnis verfälschen. D.h. wird man zurückrechnen, aber das muss immer mit gewissen Toleranzabzügen passieren. Das Bedeutet der Beschuldigte kommt besser weg.
Wenn gleich einen Atemalkoholtest macht könnte er am Ende schlechter wegkommen als mit einer verzögerten Blutprobe.
Naja, wie im Eröffnungsbeitrag geschrieben, ist es ja wissenschaftlich belegt, daß Atemalkoholgeräte genauso genaue Werte lieferten wie die Blutprobe und daß der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dabei viel geringer ist.
Naja das die Werte wirklich entsprechend sind mag unter bestimmten Bedingungen vielleicht stimmen, es kommt eben immer auf die Rahmenbedingung der Studie an.
Und klar korrelieren die Werte in gewisser weise sonst wäre ene autemalkoholmessung ja grundsätzlich Schwachsinn. Frage ich aber was ist genauer und weniger Störanfällig.
Im Blut kann man auf die erste nachkommastelle genau bestimmen.
D.h. 0,5 ist auch 0,5.
Bei atemalkohol bin ich mir da nicht ganz sicher.
Zumal man beim Blut alle Parameter selber in der Hand hat. D.h. Abnahme, Transport, Analyse.
Bei Luft kann man eben noch schnell etwas einwerfen. Wobei die Werte eher falsch erhöht wären. Und auch sonst sind die testbedingungen nicht so stabil.
Wie häufig und vor allem wie wie so ein atemalkoholtestwe eigentlich kontrolliert?
Viel interessanter wäre übrigens die frage wie man in Deutschland zu Drogentests mittels Atemluft steht.
Und das glaubst du wenn ein Lobbyist das einfach mal sagt ohne die Studien zu nennen! studien haben immer einen Auftrageber und Rahmenbedingungen, ohne die zu kennen sind sie wertlos.
Besorg einen geeichten Atemalkohltester und ich zeig dir live wie man die Atemalkohol Promillewerte manipulieren kann.
Wenn ich mit 0,4% rauskomme darf ich weiter fahren, liege ich bei 0,5% bin ich fällig. Diese Spanne ist also sehr entscheident.
d.h. finde es nicht richtig sich auf ein so einfach manipulierbares Verfahren zu verlassen wenn es um Strafsanktionen geht. Eine Blutprobe ist wesentlich sicherer was de Aussagekraft angeht, vorallem kann man auch beurteilen ob jemand öfters Alkohol trinkt oder nicht.
Trinkt mal einen Schluck Bier und pustet mal 3 min später ins Röhrchen, der Messwert überschreitet die Alkohol im Blut Konzentration um ein Vielfaches. Der Atemalkohol kann, je nach Biersorte sogar die 0,8promille Grenze überschreiten, wobei im Blut nichts zu finden ist, was irgendwie von Relevanz ist.
Soviel zum Thema, die Atemtests sind verwertbar.
Quelle: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1122492%2C%2C
@ConvoyBuddy
Was ist daran ein "Schmarrn"? 😕
Das:
In Österreich - siehe Beitrag des ÖAMTC - gibt es den "Vortest" und den "Alkotest".
Wer den Vortest verweigert, hat de facto bereits ein Problem.
Wer ihn nicht verweigert, unter Umständen ebenfalls.
Bei < 1,1 ‰ reicht nach Gutdünken der hiesigen Polizei meistens bereits das Ergebnis des (nicht geeichten) Vortest-Gerätes. Ösi-Weißmützen ticken anders als im Rest Europas!
(Deren Rechte und Möglichkeiten hätte so mancher Polizist anderenorts gerne ... )
Geschwindigkeit #1: Blitzer-Foto von hinten, egal, Halter muss löhnen.
Geschwindigkeit #2: Schätzung ist immer noch zulässig, wird aber kaum noch praktiziert.
"Spielraum" bei Knöllchen: Jedes Bundesland hat andere Richtwert-Listen, der Polizist vor Ort "macht den Preis".