Stoppschild und Grüner Pfeil: Wo müssen Autofahrer genau halten?

An der Haltelinie: Stopp!

MOTOR-TALK

verfasst am Tue Apr 24 12:12:16 CEST 2018

Ein Stopp ist zwingend, eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. So lautet zusammengefasst die Regel für Stoppschild und Grünen Pfeil.

Erfurt - Wo genau müssen Autofahrer beim Stoppschild oder beim Grünen Pfeil eigentlich anhalten? "An einem Stoppschild heißt es unmissverständlich: Halt und Vorfahrt gewähren", sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. "Das Fahrzeug muss dabei zum völligen Stillstand kommen. Der Autofahrer muss direkt an der auf der Fahrbahn befindlichen Haltelinie stoppen", so Raspe. Gibt es keine Haltelinie, stoppen die Autos dort, wo die andere Straße zu überblicken ist.

Der Fahrer auf der Stoppstraße muss nach dem Halt die Vorfahrt gewähren und darf erst dann weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird, erklärt der TÜV Thüringen. An unübersichtlichen Kreuzungen kann es nötig sein, nach einer Haltelinie auch noch ein zweites Mal zu stoppen. Nämlich an der sogenannten Sichtlinie, also unmittelbar an der Kreuzungseinmündung. Ist zusätzlich noch eine Ampel im Einsatz, haben deren Lichtzeichen die höhere Priorität gegenüber dem Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen.

Ähnlich verhält es sich beim Grünen Pfeil. Ist an der Ampel rechts neben dem Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht, so müssen hier bei Rot erst einmal generell alle Autofahrer an der Haltelinie anhalten.

Wer vom rechten Streifen nach rechts abbiegen will, darf nach dem Stopp weiterfahren. "Dabei muss sich der Fahrzeugführer so verhalten, dass er eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließt", sagt Raspe. "Insbesondere ist auf den Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung zu achten." Auch am Grünpfeil ist ein zweiter Stopp an der Sichtlinie geboten, wenn von der Ampel aus die Straße nicht gut einsehbar ist.

Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld bis zu 35 Euro verhängt werden. Ein überfahrenes Stoppschild wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind beim Missachten des Stoppschilds sowie dem Nichthalten an der Haltelinie bei einer Rotphase 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

 

Quelle: dpa