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TÜV? Wann , wann nicht?

Themenstarteram 10. Juni 2004 um 11:35

Hallo Leute..

Hab ne Frage:

Wann ist ein Anbau Teil fürs Auto "eintragungsfrei", wann bekomm ich es problemlos eingetragen, und wann gibts da Probleme, bzw. Keine Chance.

Hab mittlerweile Festgestellt, dass eine ABE heisst: "eintragungsfrei"

Viele Sagen, ein e-prüfzeichen heisst ebenfalls : "eintragungsfrei", die Mehrheit aber sagt, dass das nicht stimmt.. wer weiss hier die richtige Antwort?

Was ist dann, wenn z.B. Dransteht: Tüv-Geprüft, Teilegutachten, UBB, etc...

Kann mir da jemand Helfen ? gruss

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28 Antworten

und wenn du die Scheinwerfer dran hast, lass auf alle Fälle deine Scheinwerfer einstellen (meistens kostenlos). Denn ich wette, dass da ziemlich viel eingestellt werden muss, mit bloßem Auge ist sowas nicht zu erkennen.

moin moin ...

nun hab ich mal eine frage ...

habe an meiner Suzuki GSX-R 1100 W eine komplette Auspuffanlage verbaut. Auf dem Endtopf ist eine e-Nummer eingeschlagen. Bei der letzten HU kam die Frage nach einer ABE oder einem Gutachten - gibts nicht schriftlich, hab beim Hersteller in Holland angerufen. Mittlerweile weiß ich, dass ich eine ABE nicht haben muß, weil es halt keine gibt. Da ich aber an dem Bock noch einiges mehr verändert habe, ist eine häufigere Kontrolle der Rennleitung normal. Nun wollte ich die Anlage eintragen lassen, nur schickt mich jeder Prüfer wieder weg, weil ohne schriftlichen Nachweis keine Eintragung. Die Anlage könnte ja auch woanders ranpassen (tut sie aber nicht - Krümmerabstand, usw.) ... Wie schaut es denn nun aus mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Eintragen eines e-geprüften Teils?

am 9. Juli 2004 um 23:18

Mussen Felgen immer eingetragen werden?

Wenn ich also ein ABE habe muss ich dann noch die Felgen eintragen?

gruß,

am 19. Juli 2004 um 1:58

DIE ULTIMATIVE LÖSUNG

Also, um die gesamten Themen mal kurz und bündig zu beantworten, bitte folgendes lesen und beachten! Hierbei wird festgehalten, dass es sich um korrekte Eintragungen handelt und nicht über sogenannte "Tüv-Freunde" vollzogen wird - die gibt es ja auch.... ;-)

e-Prüfzeichen

Das e-prüfzeichen bedeutet "europäischer Tüv" und ist "Eintragungsfrei", da es bereits im Vorfeld durch eine Organisation abgenommen wurde. Dieses wird aber nur für sogenannte "Glasanbauten" verwendet, da diese von der Form und Einbau keinerlei Veränderung darstellen. Daher betrifft dieses meist nur Glasanbauten wie Scheinwerfer, Blinkgläser etc.! Dabei ist zu beachten, dass Kunststoff nicht unter diese Rubrik fällt, da Kunststoff "anders splittert" und daher gesondert geprüft werden muss. Also e-Zeichen sind bereits abgenommen und falls ein Tüv-Prüfer dieses verweigert, verlangt nach dem Vorgesetzten. Diverse Infos findet ihr selbst auf den Tüv-Seiten z.B. des Tüv-Rheinland.

Fazit: e-Zeichen = Einbauen und Fahren!!!

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Eine ABE ist eine sogenannte Genehmigung für das angebaute Teil. Häufigste ABE: Lenkräder oder Sport-Gurte (Schroth). Eine ABE wurde vom Hersteller bereits im Vorfeld mit einer TÜV-Organisation begutachtet und bewertet. Das bedeutet, dass der Hersteller dieses Lenkrad (bleiben wir bei diesem Beispiel) bereits auf seine Kosten für das angegebene Fahrzeug hat prüfen lassen. Es ist anders gesagt eine "Unbedenklichkeitsbestätigung". Doch Vorsicht: ABE´s sind mit Auflagen behaftet. Nehmen wir weiter das Beispiel Lankrad: Dabei müssen verschiedene Eigenschaften beachtet werden, z.B. verfügt das Fahrzeug über ABS, Airbag, Servo, Lenkhöhenverstellung etc.! Dabei sind in der ABE gesonderte Punkte beschrieben, die einen Einbau evtl. nicht möglich machen, bzw. nur mit Auflagen möglich sind. Vernachlässigt ihr diese Punkte, verliert ihr die "ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS" für das gesamte Fahrzeug und auch - ganz wichtig - den VERSICHERUNGSSCHUTZ!!! Mal abgesehen von der eigenen Sicherheit!!!

Fazit: Einbauen, Auflagen beachten und Fahren!!! Alles Okey? > Dann Eintragungsfrei

Teilegutachten

Ein Teilegutachten bezieht sich nicht wie oft angenommen auf "Ein gewisser Teil des Anbauteiles wurde begutachtet", sondern auf das Material, sprich Teilgutachten, wie PVC-Gutachten, Carbon-Gutachten etc.! Dabei wurde vom Hersteller nur die Unbedenklichkeit des Materiales geprüft (Splittereigenschaft, Verformung etc.). Wichtig: Hierbei ist die "Formbarkeit bereits festgelegt; siehe hier drunter: Stufengutachten). Weiter wurde dieses Material an diversen Fahrzeugen geprüft und als "unbedenklich" eingestuft. Der Tüv-Prüfer prüft das betreffende Teil auf Anbringung, Haltbarkeit der Befestigungspunkte im Straßenbetrieb und ob alle Fahrzeugmaße eingehalten wurden. Teilegutachten betreffen meistens Spoiler, also Kunststoffteile (Grillspoiler etc.).

Fazit: (ordnungsgemäß) Anbauen und Eintragunspflicht!!!

Stufengutachten

In der Regel auch ein Teilegutachten, aber Stufengutachten gibt es erst seit dem 31.12.2001 und birgen Vor- und Nachteile. Auch hier ein Materialgutachten, aber mit "Gestaltungs - und Anbringungsfreiheit" ausgestattet (also anders als beim Teilegutachten). Das bedeutet, dieses Teil kann beliebig verbaut und noch weiter bearbeitet werden. Das der Vorteil!!! Der Nachteil: Der Prüfer kann diese Eintragung ablehnen, sprich verweigern!!! Trotzdessen kann - bei normaler Anbringung - nach § 21 StVZO eine Eintragung erfolgen... muss aber nicht (ich selber habe nur eine Haubenverlängerung für einen Golf 1 Cabrio mit einem Stufengutachten eintragen lassen, aber "no problem"). Teile mit Stufengutachten werden auch fast nur auf Messen verkauft und sind auch in meinen Augen etwas zweifelhaft anzusehen.

Fazit: Bringt das Teil so an, dass es für den Prüfer im erlaubten und vertretbaren Maße abläuft. Also: Eintragungspflicht nur durch Tüv oder Dekra!!!

Allgemeines Gutachten

Ein allgemeines Gutachten betrifft meist Felgen oder Fahrwerke (obwohl Fahrwerke neuerdings nur noch mit einem Teilegutachten ausgeliefert werden). Ein Gutachten bedeutet, dass (nehmen wir als Beispiel Felgen) die Felgen/Radkombination bereits ausreichend für das im Gutachten befindliche Fahrzeug geprüft wurde. Also auch eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Doch: Auch hier muss ein Sachverständiger feststellen, ob die Auflagen im Gutachten befolgt wurden. Häufigste und dringenst geprüfte Auflagen: Reifengröße und Freigängigkeit!!! Dabei wird geprüft, ob die Reifen an die Innenkante des Kotflügels oder Radkasten kommen und ob die Reifengröße auch tatsächlich für das Fahrzeug geprüft wurde. In solchen Gutachten sind diverse Größen für diverse Fahrzeuge, aber nicht alle Reifengrößen für EUER Fahrzug!!! Dabei noch Auflagen beachten wie Lenkeinschlag und Tragfähigkeit (Tragfähigkeit bedeutet die Lastfähigkeit des Reifens bei vollgeladenem Fahrzeug - wichtig bei Kombis). Eine Reifenmarkenpflicht wie früher (gerne bei 7jx13, 175/50-13 und Dunlop-Pflicht) sind in heutiger Zeit fast ausgestorben. Also euer Fahrzeug suchen und daneben alle Auflagen erfüllen:

Fazit: Einbauen oder Anbringen, an die Auflagen denken und Eintragen lassen! Alles Okey > Keine Probleme

Einzelgutachten (geänderter Motorumbau)

Einzelgutachten müssen erst im Gesamtkontext betrachtet werden und summieren sich letztlich zu mehreren. Nehmen wir als Beispiel mein Golf Cabrio mit dem Motorumbau!!! Dieser ist Baujahr 1983 (letzter Karmann-Cabrio, danach ja von VW gebaut) und Serie mit 1,4l und 51KW. Also Vergaser-Motor. Umrüstung auf G-Kat geht so nicht. Also Golf II GTi Edition One mit 107 PS ist eine gesunde Mischung und erfordert keine Vollabnahme (siehe unten), die mal so mega-teuer wird, da keine Rahmenänderung vorgenommen wiird. So, jetzt wird´s interessant: Erstmal Fahrzeuggutachten von VW (nennt sich ETKA Modellübersicht) und beinhaltet alle möglichen Motoren aus euerm Baujahr (in diesem Fall steht oben "Modeljahr 1983" und listet alle Motoren mit Leistung, ccm, Motorkennbuchstabe und exakte Datumsangaben auf). Habt ihr einen Motor aus der selben Baureihe, ist das Problem fast aus der Welt, vorrausgesetzt, die Bremsanlage etc. war identisch. Dann ist alles roger und den Tüv könnt ihr euch sparen. Ändert sich jedoch die Leistung, dann geht es weiter. Diese ist ja nicht im Fahrzeugbrief eingetragen und damit ist neben der Erlöschung der Betriebserlaubis auch direkt eine Steuerhinterziehung, da der erhöhte Hubraum auch mehr Steuern mit sich bringt. Also dieses ist schon eine Straftat!!! Also müsst ihr euch auch eine ETKA des Fahrzeuges besorgen, die den neuen Motor beinhaltet (in meinem Fall Baujahr 1991 "Golf 2 Gti Edition One"). So, dazu noch mind. eine Kopie des Fahrzeugbriefes des Spenderfahrzeuges (also des Golf 2). Das 3. Einzelgutachten ist ebenfalls von VW und bescheinigt dem Tüv, dass der "neue" Motor original in einem VW verbaut wurde und alle technischen Daten übereinstimmen (vergleicht der Tüv mit dem Motorkennbuchstaben). So wird der neue Hubraum, die Abgasanlage und die tatsächliche Leistung bescheinigt. Muss der Tüv jedoch selber rechachieren und einen Leistungstest machen, kostet das mal richtig Kohle (der Tüv Rheinland in Wuppertal nimmt pro 30min. 35 EUR) und die Forschung nach den Daten dauert ca. 4 Arbeitsstunden. Der Leistungstest noch nicht berücksichtigt - also selber drum kümmern!!! Habt ihr auch dieses geschafft, kommts zur ersten Prüfung! Diese jedoch nicht beim Tüv, sondern bei VW. Diese prüfen, ob alle neuen Teile aus der VW-Serie stammen und Einheitlich zusammen arbeiten. Wichtig hier: Die Bremsanlage und Motoraufhängung!!! Also da VW im Grunde bei seinen Fahrzeugen gespart hat, sind viele Teile identisch. Es ist logisch, dass 107 PS mehr Bremsleistung erfordern. als ein 70 PS Motor. Also sind folgende Auflagen aus dem Spenderfahrzeug zu berücksichtigen!!! Bremsanlage muss vorne nun innenbelüftet sein. Da wir ja die Antriebswellen vom neuen Fahrzeug haben, nehmen wir auch gleich die Bremsanlage. Die war jedoch bei mir nicht mehr verwertbar, also zum Schrott und direkt eine vom Golf 3 VR6 (Golf 3 GTi > VR6 identisch) besorgt. Hinten wirds lustig: Der Golf 2 GTi hatte Scheibenbremsen, doch um eine Überbremsung zu vermeiden, nehmen wir die goldene Mitte! Große Bremstrommeln!!! Diese waren im Scirocco 2 GTi verbaut und der Scirocco 2 hat im Gegensatz zum Golf 2 die selbe Bodengruppe vom Golf 1. So einfach ist VW!!! Thema Tank: Oft wird angesprochen, dass der Tank geändert werden muss (Vergaser > mechanische Benzinpunpe, Einspritzer > elektr. Benzinpunpe im Tank gekühlt). Warum so schwer? Einfach die Pumpe vom Passat 35i nehmen. Die liegt außen und ist trotzdem elektrisch. Laut Tüv-Prüfer ist es sekundär, welche Pumpe man verwendet, hauptsache ordnungsgemäß verbaut. Weiter: VW überprüft die Bremsleistung, die neuen Kat-Werte (man hat ja jetzt ein G-Kat Fahrzeug) und die Anbringung und Echtheit der Teile. Kosten: ca. 100 EUR. Dieses wird euch auch einem neuerlichem Dokument bescheinigt. Auf zum Tüv! Habt ihr euch an alles gehalten, ist der Rest ein Kinderspiel und wird nochmal mit ca. 100 EUR plus die Abgasuntersuchung (ca. 50 EUR) belohnt (alle Preise beim Tüv-Wuppertal und VW G. Schultz, W-Elberfeld, Stand: Juli´04). Jetzt noch zum STA und einen neuen KFZ-Schein beantragen. Also so teuer ist das dann nicht. Wichtig: Fragt bei der Versicherung an, ob ihr verrübergehende Deckung zur Tüv-Fahrt habt (da ja die Betriebserlaubnis erloschen ist). Habt ihr einen Unfall oder kommt in eine allgemeine Polizeikontrolle, wird´s richtig gemein. Die gesamten Kosten für den Spass decken sich mit der Steuereinsparung seitens des Finanzamt!!!

Fazit: Kosten letztlich 0 EUR, Spaß 100% :-)

Ach so, auf 2 Fragen hier gehe ich noch ein:

Was bedeutet KBA? - Abkürzung für "Kraftfahrbundesamt" und z.B. die Behörde, die überhaupt erstmal ein Fahrzeug in den Straßenverkehr zulässt. Weiter ist euer KFZ-Brief daher :-)

Thema Fahrwerk: Ein Fahrwerk mit ABE möchte ich gerne sehen!!! Bei einem Fahrwerkswechsel ist direkt eine neue Achs- und Spurvermessung erforderlich!!! Weiter muss geprüft werden, ob der Abstand und die Freigängigkeit der Reifen gewährleistet ist. Es ändert sich ja auch automatisch die Fahrzeughöhe und die steht nunmal im KFZ-Brief. Ändert die sich, muss dieses dort auch vermerkt werden!!! Also dringenst Eintragungspflichtig!!!

Mal was allgemeines: Viele halten den Tüv für eine Organisation "gegen" den Autofahrer. Falsch: Die kümmern sich um die Sicherheit!!! Macht mal Urlaub in Marokko oder Ägypten, dann wißt ihr, wovon ich spreche. Gerade solche Dinge wie Bremsen, Reifen, Radaufhängung oder Stoßdämpfer sollten schon im eigenen Interesse gehegt und gepflegt werden!!! Oder wollt ihr, das evtl. mal euer eigenes Kind von einem Autofahrer "erledigt" wird, weil seine Bremsen abgenutzt waren? Also, im Regen können Reifen mit 8mm (anstatt vorgeschrieben 1,6mm) in Kurven euer Leben retten - mal drüber nachgedacht!!!

P.S: Bei den ganzen Buchstaben bitte ich bei evtl. Schreibfehlern um Nachsicht - lese das ganze jetzt aber nicht nochmal Korrektur *lach* :-)

am 30. Juli 2004 um 6:00

alu antenne

 

hier noch was zum thema alu antenne

die normalen "16v" antennen sind flexibel, die aus alu (ratet mal) nicht, das ist genau das problem,

ein fahrzeug darf nach de StVZO § 19 keine gefahr für andere darstellen und genau da scheiden sich die geister, mal angenommen ein motoradfahrer oder fahrraddfahrer fährt von hinten auf ein fahrzeug mit aluantenne auf. Bei der flexantenne bestünde sie chance das sich diese verbiegt und somit keine verletzungen anrichtet. das sieht bei der alu antenne ganz anders aus, diese bohrt sich bei ausreichender aufprallgescchwindigkeit in den körper/kopf. sogar ein helm dürft bei einem aufprall mit dem dreifachen des körpergewichts und einer punktbelastung von z.b. 240 kg nicht ausreichen --> diese antennen sind gefährlicher als man denkt. es geht nicht nur darum das ein gefahr für einen selber besteht, sondern vielmehr auch für andere. in berlin werden solche antennen von polizei, tüv, dekra bemängelt --> erlöschen der betriebserlaubnis , 1punkt 50 euro strafe (was kostet solche antenne nochmal?)

und noch kurz was zum teilegutachten...

liebe freunde, wenn euch ein gutachten in die hand gedrückt wird dann schaut auch mal rein und nicht nur die erste zeile lesen

teilegutachten: meistems im ersten absatz

nach anbau muss umgehend einen abnahme durch einen amtlichen anerkannten sachverständigen oder prüfer vorgenommen werden, ansonsten erlöschen der BE nach § 19 StVZO

ABE: hier ein beispiel lenkrad, in manchen abe ist noch der zusatz (ganz hinten z.b. "x" oder so) nur mit serienmäßiger radreifenkombination, sollte diese nicht mehr serienmäßig sein, muss das lenkrad engetragen werden!!!! auch wenn die reifen bereits abgenommen sind sind diese nicht serienmäßig!!! --> erlöschen der be! das sind so sachen die man auch mal lesen sollte

H-Gurte schroth rally.... anbau nur mit abe wenn die serienmäßigen dreipunktgurte vorhanden sind, sind diese ausgebaut --> eintragungspflichtig und die anzahl der sitzplätze wird reduziert da auf der rückbank keiner mehr sitzen darf

ich hoffe ich war euch ein kleine hilfe, ansonsten wenn ihr etwas verändern wollt an eurem fahrzeug, sprecht es vorher mit eurem tüv-prüfer ab, was ihr alles benötigt usw und macht dann einen termin bei diesem. ihr wollt doch was von ihm, manchmlal ist einschleimen besser als ausbaden

 

in diesem sinne

blacky

nochwas zu sonen ANtennen. In Deutschland ist es verboten Dummy Antennen zu montieren .. warum auch immer darf man nicht ansonsten gibt es ein Busgeld :) hatte freund letztens ...

Zitat:

Original geschrieben von HiGhJAcK

nochwas zu sonen ANtennen. In Deutschland ist es verboten Dummy Antennen zu montieren .. warum auch immer darf man nicht ansonsten gibt es ein Busgeld :) hatte freund letztens ...

Mit welcher Begründung war das bei deinem Freund?

Dazu steht nämlich explizit nichts in der StVZO drin.

Höchstens, dass alles angebaute auch funktionieren muss etc. Eine Dummy-Antenne stellt ja nicht automatisch ein höheres Verletzungspotenzial dar...

Moin,

das Thema is zwar schon älter aaaaber...

Also wenn man Felgen kauft, die für ein bestimmtes Auto mit bestimmter Motorisierung gemacht sind, und diese eintragen will, das Auto aber schon mehr Leistung (eingetragen) hat bekommt man das dann trotzdem eingetragen? Genau die gleiche Sache, wie sieht es da aus mit dem Fahrwerk?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Crazyspyro

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Fazit: Einbauen, Auflagen beachten und Fahren!!! Alles Okey? > Dann Eintragungsfrei

Vielen Dank für diesen sehr ausführlichen Post, da steht wirklich alles drin. Nur kurz, warum ich ausgerechnet das mit der ABE zitiert habe: genau danach habe ich vor zwei Monaten nämlcih explizit einen TÜV-Prüfer gefragt, wie das genau sich verhält mit den ABEs. Sofern keine Auflagen, dann eintragungsfrei. Er hat mich dann unter anderem auch darauf hingewiesen, dass in manchen ABEs auch nur eine Auflage enthalten sein kann und zwar, dass nach Anbau des entsprechenden Teils eine Abnahme zu erfolgen hat. Er sagte auch gleich dazu, dass er das persönlich nicht so sinnvoll findet, dann könnte man ja auch ein Teilegutachten nehmen.

Mein Fazit: genau lesen, TÜV vorher fragen, alles ordnungsgemäß verbauen (lassen), dann gibts hinterher keinen Streß und viel Freude am neuen Teil.

Gruß Tecci

Chapeau für Deinen Beitrag, Crazyspyro!

Gültige Papiere für Fahrzeugteile

 

Hi,

ein ganz kurzer Kommentar zum Thema an sich.

@Tecci6N

Genauso ist es. Wenn man sich nicht sicher ist, Gutachten dem Prüfer Eures Vetrauens zeigen, der hilft weiter.

Ansonsten gilt:

e- oder E - Prüfzeichen:

-> Änderungsabnahme nicht vorgeschrieben, aber möglich (dafür braucht der Prüfer aber die Papiere zum Bauteil), der Verwendungsbereich des Bauteil muß passen, der Anbau (z.B. Anhängekupplung) muß korrekt erfolgt sein; gerade bei Rückleuchten ist aber zu beachten, daß ggf. noch zusätzlich Rückstrahler angebracht werden müssen, wenn die Kennzeichnung "IA" hinter dem E nicht aufgeführt ist!

Teilegutachten

-> Änderungsabnahme immer erforderlich

ABE

-> Änderungsabnahme erforderlich, wenn in der ABE gefordert oder wenn eine gegenseitige Beeinflussung des verbauten Teiles mit anderen vorliegt (z.B. Lenkrad <-> Alufelgen <-> Fahrwerktieferlegung)

Technische Berichte, Prüfberichte, Herstellerbeschinigung

-> entweder uralt und nicht mehr gültig oder ein Fall für die §21 Vollabnahme; gerade bei älteren Alufelgen fehlt hier häufig die Festigkeitsprüfung;

Ich rate von Billigangeboten bei ebay und auf Messen mit solchen Papieren generell ab.

DOT- Kennzeichnungen: Bauteile nach US- Normen (rote Blinker, gelbe Standleuchten): -> werden bei einem Direktimport ggf. bei der Vollabnahme eingetragen, ein nachträglicher Anbau nicht gestattet.

Grüße: Markus

am 14. März 2005 um 18:10

Wegen Felgen:

Zumeist werden felgen gekauft, die ohnehin schon den serienmäßigen bestimmungen unterliegen (bei KFZ sind zumeist 3-4 verschiedene reifendimension ab Werk zugelassen).

Wenn das der Fall ist, dann ist es kein Problem. da ja eh eingetragen. Herstellerbindung von reifen/felgen gibts übrigens (in Ö zumindest) seit 2001 nicht mehr.

Wenn die felgen nicht den dimensionen entsprechen, muss man sich das gutachten der felge zur brust nehmen und nachlesen, welche auflagen notwendig sind und eintragen lassen. Sollte mehr oder weniger unaufwendig sein.

Fall meines Bruders:

Chrysler Neon 2.0i BJ 95:

Serienmäßig 175/65/14 oder so.

Felgen gesucht (und gefunden) mit 185/55/15 Eintragungsfrei lt Gutachten.

Grund ist folgender: Ab 97 wurden beim bauggleichen auto auch 185/55/15 zugelassen. Deshalb war das auch möglich. Ist aber wie gesagt einzelfall.

am 16. August 2005 um 20:10

Hallo

Ich habe mir einen Sportauspuff passend zum Quad von der Fa. Marving gekauft.

Das zugehörige Dokument zum Marving Sportauspuff ist in spanisch und in dieser steht eine CE Nummer.

Auf dem Sportauspuff ist eine e9 mit einer vierstelligen Nummer eingestanzt. Diese Nummer steht auch im Dokument

Was heißt das jetzt? Kann ich den Auspuff ohne das dieser eingetragen werden muss anbringen oder muss dieser doch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Dokument siehe Anlage

Gruß Hermen

Ist das nicht die Neuauflage eiens alten Themas?

=> Suche oder nachlesen und verstehen.

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