ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Naviagtionssysteme sichergestellt ?

Naviagtionssysteme sichergestellt ?

Themenstarteram 12. März 2007 um 11:27

Bei diesem Thema geht es nur am Rand um des Thema Sicherheit..vielleicht unter dem Aspekt der "Investionssicherheit".

Gestern wurde in AMS TV berichtet, daß Navis mit Radarwarner (dürften mittlerweile alle Gamins, Tom Toms etc dieser Welt sein) illegal sind.

Findet die Polizei ein solches Gerät im Fahrzeug vor drohen :

75 Eu Strafe

4 Punkte

und Sicherstellung des Navis .

Da schon das Vorhandensein eines Radarwarners ausreicht könnte die Polizei recht viele Navis einsammeln.

Ist deises schon irgendeinem Boarder wirderfahren ?

Ähnliche Themen
53 Antworten
am 30. März 2007 um 13:46

Also bis jetzt wohl ein Gummi-§ mit Auslegungssache … na hoffentlich wird dann immer „vernünftig“ ausgelegt :rolleyes:

am 30. März 2007 um 13:48

An seinem PDA könnte man sogar einen Knopf belegen den man nur drücken braucht, damit im Hintergrund alles belastende gelöscht wird. Das würde noch nicht einmal auffällig sein, wenn man das Navi rausnimmt und den Knopf "zufällig" drückt...

am 30. März 2007 um 14:24

Alles-weg-Knopf

 

Das wäre dann so ein bißchen wie früher bei den aktiven Radarwarnern. Die durftest Du auch im Auto haben, aber sie durften nicht angeklemmt sein. Daher tat man gut dran, das Stromkabel so zu verlegen, dass man es "im Fall des Falles" schnell abreißen konnte...

POIs umbenennen in " vorschöne Vogelhäuschen " sollte reichen

um legal zu bleiben ?

Ich komme aus Hannover und fahr öfters über die gleiche Strecke

(ausschliesslich Landstrasse nach Neustrelitz ( MeckPom),

mittlerweile kenn ich die stationären Blitzer und auch die beliebtesten Stellen für mobile Messungen.

Wenn ein Cop auf die Idee kommen sollte mir mein Navi-Handy (Motorola A 780 ) wegnehmen zu wollen

weil ich ein Elefantengedächtnis habe werde ich mir sein Revier und Dienstnummer genau notieren und nach der Adresse für eine Dienstaufsichtsbeschwerde fragen.

Zitat:

Original geschrieben von Könik

 

An seinem PDA könnte man sogar einen Knopf belegen den man nur drücken braucht, damit im Hintergrund alles belastende gelöscht wird. Das würde noch nicht einmal auffällig sein, wenn man das Navi rausnimmt und den Knopf "zufällig" drückt...

Hihi... Gibts doch schon... :D

Zitat:

Original geschrieben von www.navigating.de

 

Die erste Version des POI-Warner 3 ist jetzt online, vorerst für MN6 auf PDA. Alle registrierten POI-Warner für MN6 Kunden können kostenfrei auf den neuen POI-Warner 3 umsteigen.

Neben einem ansprechenderem Design, birgt der POI Warner 3 viele interessante Neuheiten:

  • Der PANIC-Button. Mit dem PANIC-Button können Sie auf Knopfdruck Blitzer-Overlays restlos von ihrem Gerät entfernen.
  • Schneller. Der POI Warner-3 verlangsamt sich auch bei vielen POIs nicht. Er startet schnell und auch die Synchronisation nimmt weniger Zeit in Anspruch.
  • Weniger Speicherbedarf. Der POI-Warner 3 verbraucht deutlich weniger Speicher als seine Vorgänger.
  • Neue Einstellungsmöglichkeiten. Im POI-Warner 3 kann die Lautstärke des POI Warners gesondert geregelt werden und Sie können zwischen Autostart und manueller Aktivierung des Programmes wählen.

Wer es übrigens ganz legal mag, dem empfehle ich den Navigon MN|6, denn bei ihm kann man im Setup die Warnung vor Gefahrenstellen nicht nur ein oder ausschalten, sondern per Befehl auch deinstallieren.

Irgendwie erinnert mich die aktuelle Gesetzeslage an eine Reifenwerbung. Hankook war es, glaube ich.

Szene: ein Polizist läuft mit seinem aggressiv dreinschauenden Köter Streife, als dieser bei einem parkenden Auto mit den beworbenen Reifen anschlägt.

Grinsend füllt der Polizist ein Speed Ticket aus und pappt es an die Karre.

Aussage: "Ich weiß, was Du gerade getan hast.".

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

POIs umbenennen in " vorschöne Vogelhäuschen " sollte reichen um legal zu bleiben ?

Da wäre ich mir nicht so sicher...;)

Oh verdammt jetzt muss ich mein Nüvi doch tatsächlich plattmachen und die Software neu einspielen...

Ja ne nicht wirklich. Wurde mit aufgeklebtem Navi schon einige Male kontrolliert und einmal mit Handy am Ohr erwischt. Da guckt keiner genauer nach, was für ein Navi das jetzt genau ist. Und selbst wenn... 75 EUR sind schnell gespart, wenn man die Tendenz hat etwas schneller als erlaubt zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Fakt ist doch, dass § 23 1b StVO sagt:

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

So.

Also gehört das Navi mit POI-Software dazu.

Da sage ich nach wie vor: nein bzw, Interpretationssache und damit im Zweifel gerichtsseitig zu klären. Nehmen wir den §23 1b doch mal unter die Lupe:

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen,

-----------

REM: o.k., das wäre erfüllt

-----------

das dafür bestimmt ist,

-----------

REM: das Navi ist dafür nicht bestimmt aber ggf. zweckentfremdet.

------------

Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

------------

REM: das ist der Kern der Sache: das Navi zeigt keine Verkehrüberwachungsmassnahmen an. Es zeigt nur Koordinaten an. Ob da aktuell eine Überwachung stattfindet, oder mal eine war oder die Position komplett falsch ist kann das Navi nicht feststellen. Dazu fehlt ihm jeglicher physikalischer Wirkmechanismus, den z.B. ein auf sensorische Detektion beruhender Radarwarner hat. Stören kann das Navi schon mal gar nicht.

------------

Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

------------

REM hier präzisiert der Gesetzgeber sogar noch seine Anforderungen: beides trifft für das Navi nicht zu.

------------

Ich versetze mich jetzt mal in die Situation eines Polizisten:

-Gesetzeslage schwammig

-Tatbestand total mistig festzustellen (wie Zipfelklatscher schon schrieb)

-"Ärgerpotential" mit Betroffenen groß, da es u.U. um hohe Sachwerte geht.

-Nutzen vergleichsweise gering, da z.B. der angesprochene Fernsehbeitrag zeigte, dass man vor lauter falschen POI-Warnungen gar nicht mehr zum Rasen kommt

Da würde ich mir andere Betätigungsfelder und Repressionsmöglichkeiten suchen, ausser meine Vorgesetzten eröffnen eine "konzertierte Aktion" gegen POI-Warner Navis mit der entsprechenden Rückendeckung für den ggf. zu erwartenden Gegenwind in Prozessform von betroffenen.

bye

Zitat:

Original geschrieben von pivili

...ausser meine Vorgesetzten eröffnen eine "konzertierte Aktion" gegen POI-Warner Navis mit der entsprechenden Rückendeckung für den ggf. zu erwartenden Gegenwind in Prozessform von betroffenen.

Naja, diese Möglichkeit liegt ja durchaus im Bereich des Machbaren und stellt somit ein Risiko für die potentiellen Nutzer der POI-Warner dar.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Naviagtionssysteme sichergestellt ?