Händler will Austauschteile nicht zahlen
GW-Händler will Austauschteile nicht zahlen
Hallo
Ich hab mir vor ca 3 Monaten einen 10 Jahre alten Polo 6N beim Händler erworben. Da wir keine GWG abgeschlossen haben und auch kein Händlervertrag geschlossen wurde, habe ich auf Polo eine Sachmängelhaftung für 1 Jahr. (Effektiv 1/2 Jahr wegen Beweißumkehr)
Nun sind mir in Laufe der Zeit eine Mängel aufgefallen.
1) Der Wagen ist 2x im warmen Zusatand nicht angesprungen und wollte erst nach ca 1-2 Stunden wieder starten. Händler hat den Wagen kostenlos gecheckt und konnte nichts finden.
2) ABS Lampe ging vor 4 Wochen an und bleib auch immer in diesem Zustand. Nach meiner Meinung war das ABS auch nicht aktiv, da es nicht auf nassen Kopfsteinpflaster einsetzte.
3) Vor zwei Wochen lief Wasser unter dem Handschuhfach in den Innenraum. (Beifahrer)
4) Letzte Woche lief der Motor sehr komisch und hat kaum noch Leistung. ( Ich denke auf 3 Zylindern )
Nun brachte ich den Wagen letzte Woche zum Händler um diese Mängel beheben zu lassen. Nun habe ich eine Rechnung über 131 € bekommen. So hat der Händler aus meiner Sicht nach nur Fehler 2 und 4 behoben und auch noch alle Teile voll berechnet.
Rechnung:
1 Fehlerspeicher auslesen / ABS / Motor prüfen - €
1 Zündkabel und Zündkerzen ersetzten - €
1 ABS Sensor aus und einbauen - €
1 Satz Zündkabel 45,10 €
4 Zündkerzen 23,60 €
1 Sensor 29,60 €
1 Luftfilter 12,30 €
Zwischensumme 110,60 €
Endsumme (ink 19 % MwSt) 131,61 €
Meiner Meinung nach sind Zündkerzen und Luftfilter zwar Verschleißteile und somit mir in Rechnung zu stellen, aber auf den ABS Sensor und die Zündkabel trifft dies meiner Meinung nach nicht zu. Oder sehe ich das falsch ?
Die Zündkerzen sind für Fehler 4 vermutlich nicht so wichtig gewesen wie die Kabel (Ich vermute das mir hier mehr verkauft werden sollte da es ja nicht mehr Arbeit war), jedoch verstehe ich nicht was der Luftfilter mit einem der Probleme zu tun haben sollte.
Ich wollte den Händler jetzt schriftlich auffordern mir eine neue Rechnung ohne Berechnung der Punkte Sensor und Zündkabel zu schicken. Weiß jemand zufällig worauf ich mich dabei berufen kann (§ und / oder Urteil wäre gut) und ob ich im Rahmen der Sachmängelhaftung verlagen kann das der Wagen trocken ist ?
Das Zündproblom wird vermutlich zu schwer nachzuweisen zu sein da es nur sehr selten auftritt. ( Das genug Wasser fällt kommt aber auch eher selten vor )
Schonmal danke für eure Antworten.
9 Antworten
Das Wasser gelangt über deine Lüftung ins Auto...im Wasserkasten der im Motorraum ist, sind 2 Ablauflöcher, eines links und eines rechts, die werden mit Sicherheit verstopft sein, durch Laub, etc.....da kann der Händler aber nichts für, das ist ne bekannte "6N Krankheit".......
Sorry, aber wenn du keinen Händlervertrag hast, dann hat der Händler auch keinerlei Pflichten dir gegenüber und du keine Gewährleistungsansprüche. D.h. du zahlst alles. Von daher ist die Rechnung ziemlich günstig, für das was da alles gemacht wurde.
Ob die Zündkerzen und Luftfilter unbedingt notwendig waren kannst du im Nachhinein nicht mehr feststellen. Bei dem von die beschriebenen Fehlerbild in Punkt 4 (Leistungsverlust) hätte ich an Stelle der Werkstatt aber auch beides mit gewechselt. Es ist zumindest nicht außergewöhnlich. Ansonsten hättest du vor der Reparatur genau angeben müssen, was gewechselt werden soll und was nicht. So hast du es dem Ermessen der Werkstatt überlassen, was nötig ist, um das Problem zu beheben.
Zu Punkt 3: Reinige mal den Wasserkasten (unter dem Beifahrerscheibenwischer), dann sollte das wieder i.O. sein. Wahrscheinlich hat die Werkstatt das aber schon gemacht.
Ist denn Problem 1 bisher nochmal aufgetreten?
Schon mal danke für den Tip mit dem Wasserkasten. Ich denke nicht das der Händler da was gemacht hat, da er dies nicht auf die kostenlosen Arbeitspunkte gesetzt hat. Ich werde mir das mal anschauen. Hat jemand zufällig ein Bild davon. Bin mir nicht ganz sich wo ich jetzt genau schauen muss.
Ich hab mit dem Händler einen normalen Kaufvertrag bageschlossen. Nix mit Export und Händler zu Händler Klausel. Daher hab ich nach meiner Meinung ein Anspruch von Sachmängelhaftung. Nur wurde halt keine seperate GWG abgeschlossen. Diese würde den Händler aber auch von allen Kosten befreien.
Problem 1 ist bisher nur 2x passiert. (Einmal innerhalb einer Autobahnbaustelle in der kurz zuvor ein Stau war - sehr lustig =( ) Ob er jetzt weg ist kann ich nicht sagen da ich den Wagen gestern erst wiederbekommen habe und seitdem nichts passiert ist.
Am besten mal die Suchmaschiene benutzen, der Thread Wasserkasten kam hier schon x-mal vor.....
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Zitat:
Original geschrieben von voodoo523
... Nur wurde halt keine seperate GWG abgeschlossen. Diese würde den Händler aber auch von allen Kosten befreien.
Ich kenne mich mit dem Thema nicht wirklich aus, aber ist es nicht GESETZ, dass der Händler die 1 Jahr Gebrauchwagengaratie bieten MUSS??
Dann denke ich dürftest du maximal auf den Kosten für Lusftfilter und Zündkerzen sitzen bleiben.
Hi,
nein der Händler muß keine Garantie geben,Gesetzlich vorgeschrieben ist ne 2 jährige Gewährleistung. Die darf bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr reduziert werden.
Wobei das so aussieht das unter Gewährleistung nur Mängel fallen die bei verkauf bereits vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler,er muß also beweisen das ein Mangel beim verkauf noch nicht vorlag. In den zweiten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer.
Effektiv heißt das das der Händler nur 6 Monate für Mängel geradestehen muß,denn wie soll man beweisen das z.B. ein Motorschaden schon vorher da war?
Wie das nun in diesem Fall aussieht da bin ich überfragt,ist wohl ein grenzfall. Würde einfach nochmal mit dem Händler reden vielleicht übernimmt er ja noch nen teil der kosten.
Wenn die Fehler damit behoben sind kannst du aber auf jeden fall froh sein 😉
Gruß Tobias
Zumindest bei den Schäden an den Zündkabeln lässt sich leicht argumentieren, dass die erst nach dem Kauf entstanden sind, z.B. durch Marder am Wohnort des Käufers. Wahrscheinlich kann auch er Käufer nicht ausschließen, dass es so gewesen ist. Immerhin: defekte Zündkabel hätte man beim Kauf auch durch sorgfältige Begutachtung entdecken können.
Wenn bei dir Wasser hinter dem Handschuhfach in den Innenraum gelaufen ist, dann kam das über den Innenraumuftfilterkasten.
Also ist dein Innenraumluftfilter durchnässt, Ich vermute dass dieser deswegen gewechselt wurde.
Vielleicht sollte man die Infos an den TE in einem Thread zusammenführen und nicht noch einen zweiten parallel laufen haben...
Ansonsten: ich schliesse mich der Meinung derer an, die die Rechnung für korrekt halten. Ausserdem kann man auch ruhig mal den Mund aufmachen und sich die einzelnen Posten erklären lassen, bevor man Zeter und Mordio oder "Betrug" schreit...