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Gewährleistung A. Getriebe

Mercedes E-Klasse W210

Ja, nun hat es mich erwischt 🙁

Habe am 27.11.2005 einen Mercedes EZ 98, E 300TD T
gekauft... ( Händler )und seit gestern suppte mir das Getriebeöl herunter.
Bin darauf hin gleich Zur MB Werkstatt, Gänge schalten noch, wo die undichtigkeit herkommt, muss noch untersucht werden.

Also Kostenvoranschlag machen lassen und abwarten was bei rumkommt.

Ich dachte mir dann, ruf deinen Händler an, woher du den Wagen hast...gibt ja soetwas wie eine Gesetzliche Gewährleistung, leider habe ich keine Gebrauchtwagengarantie 🙁.

Ich den Mercedes Händler gefragt was ich nun machen soll...und wie zu erwarten, sagte er das es nicht sein Problem sei.
Ich habe ihn dann auf die Gesetzliche Gewährleistung hingewiesen....er meinte nur, tja, sie haben den Wagen Probegefahren...dafür unterschrieben das bei der Übergabe alles in Ordnung war...und das wäre dann die Gewährleistung.

Da ich leider nicht so viel Ahnung davon habe, bin ich wo oben geschrieben erst mal zur Vertragswerkstatt und lass mir nen Kostenvoranschlag geben.
Sollte das ganze wiedererwarten teuer werden, so das ein neues Getriebe verbaut werden muss, so muss ich die Sache mit der Gewährleistung erst mal prüfen lassen.

Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann, wie es sich mit der Gewährleistung verhält.

Ist schon ärgerlich, kaum 2 Monate hat man das Auto...und nun schon was am Getriebe, ich hoffe nur, das es nichts ernstes ist, Leck schliessen Öl rein, fertig ( schon mal beten geht ).

MfG
Gerald

44 Antworten

Genau, lass dich nicht unterkriegen...und zum Getriebe...es ist absolut okay, wenn das Getriebe beim Bremsen, z.B. an der Ampel, in den unteren Gang schaltet, darf natürlich nicht zu früh sein, aber es ist eben kein Getriebe aus einem W124, die haben es ja in den Anfängen nicht gemacht...also zu abrupt ist nicht okay!

MfG

JAn

hi,

hab das hier alles so durch zufall gesehen, und mal überflogen ... ich würde mir da nicht zu sicher sein das du alles sofort und ohne probleme ersetzt kriegst. eigtl. ist es so das du dem händler zuerst die chance zur nachbesserung hättest geben müssen ... und wenn er das nicht will (also wie am telefon mit ihm ja besprochen), ne angemessene schriftliche frist setzen. dabei wäre es auch unerheblich ob er den wagen erst hätte "einschleppen" müssen, dazu wäre er verpflichtet gewesen.

dann wäre alles sauber gewesen. wenn du es einfach in einer anderen werkstatt reparierst und du von ihm dazu nicht autorisiert warst, ist das alles etwas komplizierter. denn woher sollte er dann wissen sollen, das es wirklich kaputt ist usw usw.

von wegen 2. auto und so, es besteht zwar eigtl immer die sog. schadenminderungspflicht, aber ich denke im zweifelsfall hätte dir nen mietwagen zugestanden. natürlich kein porsche carrera, sondern etwas angemessenes vergleichbares.

nur so viel dazu, auch wenns jetzt nicht mehr weiterhilft ;( vielleicht fürs nächste mal ...

viele grüsse und viel glück,

bk

Zitat:

Original geschrieben von Bommelkönig


hi,

hab das hier alles so durch zufall gesehen, und mal überflogen ... ich würde mir da nicht zu sicher sein das du alles sofort und ohne probleme ersetzt kriegst. eigtl. ist es so das du dem händler zuerst die chance zur nachbesserung hättest geben müssen ... und wenn er das nicht will (also wie am telefon mit ihm ja besprochen), ne angemessene schriftliche frist setzen. dabei wäre es auch unerheblich ob er den wagen erst hätte "einschleppen" müssen, dazu wäre er verpflichtet gewesen.

dann wäre alles sauber gewesen. wenn du es einfach in einer anderen werkstatt reparierst und du von ihm dazu nicht autorisiert warst, ist das alles etwas komplizierter. denn woher sollte er dann wissen sollen, das es wirklich kaputt ist usw usw.

von wegen 2. auto und so, es besteht zwar eigtl immer die sog. schadenminderungspflicht, aber ich denke im zweifelsfall hätte dir nen mietwagen zugestanden. natürlich kein porsche carrera, sondern etwas angemessenes vergleichbares.

nur so viel dazu, auch wenns jetzt nicht mehr weiterhilft ;( vielleicht fürs nächste mal ...

viele grüsse und viel glück,

bk

Wieso, wenn er nicht reparieren will, dann suche ich mir ne andere Werkstatt (sozusagen Ersatzvornahme!) und sein Anwalt hat wohl mehr Ahnung wie wir, oder?

MfG

JAn

P.S. Optron, das wird schon, nicht unterkriegen lassen!

hallo jan,

ich will hier nicht den klugscheisser raushängen lassen, aber wer sagt dir das sein anwalt mehr ahnung hat? 🙂 und wer sagt dir das ich kein anwalt bin? 😉 ich bin auch keiner ... befinde mich aber auf dem weg dorthin ;>
habe mir nun die mühe gemacht und die bgh-entscheidung rausgesucht:

aktenzeichen VIII ZR 100/04

"Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den
Verkäufer im Falle der Selbstbeseitigung eines Fahrzeugmangels

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß der Käufer, der einen Mangel an einem gekauften Kraftfahrzeug beseitigt, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, die Kosten der Mängelbeseitigung nicht vom Verkäufer erstattet verlangen kann."

trotzdem viel glück,

bk

ps: leider ist recht nicht immer das, was man sich mit dem menschenverstand so vorstellt ... oft denkt man sich "das is doch total banane, wie kann das angehen" ... nujo :-/

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Schön gelernt... ;-)) Nun ist zwar der BGH als Zivilgericht in der Bundesrepublik Deutschland zwar das höchstes Gericht natürlich vom Bundesverfassungsgericht abgesehen und die Urteile haben zum Teil gesetzgebenden Charakter, doch gerade du als angehender Jurist solltest wissen, dass die Berufsrichter in der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig sind! Sie sind nämlich nur an Gesetze, voran dem Grundgesetz, an ihr Gewissen und an die Menschenrechte gebunden....steht übrigens im Artikel 97 Abs. 1 GG und ist ein Teil der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat, ferner ist die Gewaltenteilung ein Teil der freiheitlich demorkratischen Grundordnung...lernt man in den ersten Semestern...
😁 nichts für ungut, habe ich auch mal gelernt... grins...

Tja, und was dieses Sache betrifft, habe ich keinen genauen Einblick in die Sachakten, um mir ein Bild davon zu machen, wem welche Termine etc. gesetzt worden sind... nur hilft es dem Petenten nicht weiter...

Jan

du kannst es drehen und wenden wie du willst .... den einblick in die sachakten brauchst du hier glaube ich auch gar nicht, wurde leider bei ner anderen werkstatt repariert, und keine (angemessene) frist gesetzt, allein das reicht schon. kannst du auch ganz simpel nachlesen §439 bgb. da brauchste nicht mit art 97 zu kommen 😉 das hilft dir nich weiter 😉

was mich viel mehr ärgert, mit wievielen leuten der händler das wohl schon durchgezogen hat wenn er schon so nach dem motto kommt "sie werden den ja wohl nich nen halbes jahr stehen lassen bis der prozess zu ende is" oder so sachen ... der baut doch gerade darauf das die das woanders reparieren lassen.... werden halt unwissende leute verarscht. traurig ist das.

weiterhelfen tut es ihm in der tat nicht, wollte nur die optimistische grundstimmung ein wenig abmildern, damit er hinterher nicht ganz so enttäuscht ist 😉 denn das ist das was ich mit meinem 'ps' meinte ... so otto-normalbürger packt sich an den kopf und denkt "das kann doch nich wahr sein" ...
tja ;(

mfg

bk

Bei Art 97 ging es mir nur um die Unabhängigkeit, ob der BGH da nen Urteil gesprochen hat oder nicht...439 ist mir durchaus bekannt...bloß vor Gericht bekommste eh kein Recht, sondern ein Urteil, ob es dir dann paßt oder nicht, gell... 😁 bloß in diesem Fall darf man den 440 i.V.m. 323 nicht außer acht lassen, daher stellt sich die Frage, in wie weit der Verkäufer die Nachbesserung überhaupt ablehnt... vielleicht hat er ja schon gleich erklärt, dass er nicht nachbessert...

Jan

Also, etwas zur Sachlage..
Der Verkäufer wollte den Wagen gar nicht bei sich haben.

Zudem bezweifel ich das er überhaupt die Möglichkeit bei SICH hat, um das KFZ zu reparieren, denn seine kleine Werkstatt verfügt noch nicht einmal über eine Hebebühne, geschweige denn son Loch.

Mein Rechtsanwalt hat ja mit dem Herrn telefoniert...und der hat ja gesagt, das er nicht zahlt oder repariert.

Dieser Zeitpunkt bis zur Reperatur hat etwas über eine Woche betragen.

Da ich aber auch auf mein KFZ angewiesen bin habe ich dann später die Reperatur in Auftrag gegeben.

Natürlich um unötige Kosten zu vermeiden ( Leihwagen ), weiss ja nich wie sich das dann auswirkt hätte.

Naja, ich hoffe trotzdem das mir der Schaden ersetzt wird.

Gruss
Gerald

ok, das hört sich schon anders an 🙂 wenn selbst der RA mit ihm telefoniert hat ... weil wenn nur du mit ihm geredet hast, wer sagt einem dann das der typ nich einfach sagt "was ich? sowas hab ich nie gesagt" oder so ... gibs genug von solchen leuten.

hoffen wir das beste! würde mich echt interessieren wie das ausgeht 🙂

grüssle,

bk

Anwalt

Das aller letzte Wort hat immer noch ein Richter!
Wenn man sich mit all diese Gesetze und Entschlüsse im BGH befasst, dann sollte sich einer überlegen wozu lebe ich hier in Deutschland!

Anwalt hier Anwalt da, wer den besseren Anwalt hat der gewinnt auch Prozesse ohne Rüchsicht auf Wahrheit oder Lüge. Hierzulande glaubt ein Richter immernoch Lügner und Betrüger sonst hätten wir nicht diese Probleme. Also Ehrlichkeit wird bestraft.
Wenn ich betrogen wurde dann kämpfe ich bis ich zu meinem Recht komme und dies hat bis jetzt immer geklappt.
Ich habe schon Prozesse geführt ohne Rechtschutzversicherung
und dies mit Erfolg, also nur Mut und Verteidigt Euer Recht.
Sonst gibt es immer mehr Betrüger!
mfg
salva

Hallo,

nun will ich auch mal etwas dazu sagen. Das erste ist etwas im Telegrammstiel geschrieben, da ich bei'm Lesen so meinen Gedanken freien Lauf gelassen habe.

- In dieser Preisklasse kann man kein Fahrzeug als Bastlerfahrzeug" verkaufen. Die Sachmängelhaftung kann ein Händler nicht ausschließen - er kann sie nur auf 1 Jahr beschränken (hat er getan).
- Eine Gebrauchtwagen-Garantie kann es zusätzlich zur Sachmängelhaftung geben. Sie gilt aber nicht an Stelle der Sachmängelhaftung.
Vorteil - diese greift auch nach dem ersten halben Jahr bis zur Beweislastumkehr.

- Mit der Reparatur in einer anderen Werkstatt wäre ich vorsichtig. Meines Wissens (man möge mich berichtigen) muß er dafür nicht gerade stehen. Nur wenn der Verkäufer selbst zustimmt (schriftlich geben lassen) ist er zur Zahlung verpflichtet. Der Händler muß erst einmal selbst die Möglichkeit der Nachbesserung haben.

Auch die weit verbreitete Meinung

Zitat:

... .... man kann nicht erwarten, dass einer der beispielsweise in Dortmund
wohnt und in Berlin das Auto kauft, das Auto zur Reparatur nach Berlin zurück bringt.Ginge überhaupt nicht.Rausreden wird er sich aber nicht können. ...

halte ich mittlerweile für falsch. Habe diesbezüglich schon selber meine Erfahrungen gesammelt und würde genau wegen diesem Umstand kein Auto mehr von weiter weg kaufen. Dies gilt übrigens

auch für durchgeführte Reparaturen, auf die man dann wieder 2 Jahre Garantie/Gewährleistung hat.

Habe hier so manches gelesen und mal meine Ansicht dazu geschrieben:
- "Der Händler hat Dir ein erheblichen Mängel verschwiegen und somit artlistig getäuscht."
Dies würde ich dem Händler ohne Beweise niemals unterstellen.
Aber, wenn ein berchtigter Mangel angezeigt wird hat er die ersten 6 Monate dafür aufzukommen.

- "Hat der Händler kein Gutachten für dieses Fahrzeug vor Übergabe gemacht was als gewerbetreibender Pflicht ist."
dies ist falsch - wo soll das denn stehen, daß er dazu verpflichtet ist?

- ..." und drohe den Händler falls er nicht einverstanden ist für die Reparatur..."
Drohen bringt nichts und ist auch nicht nötig - Punkt. Höflich die Mängel anzeigen und unmißverständlich klarmachen, daß man die Rechtslage kennt. Wenn möglich, Auszüge für das Untermauern dabei haben (aus dem Internet usw.)

- Auf was soll ich mich dann beim Händler einlassen?? 100% Reperaturübernahme???
Du brauchst Dich auf gar nichts "einzulassen". Das Gesetz sagt ganz klar, wer was zu übernehmen hat.

- "Er geht nicht darauf ein, das er in der Gewährleistung ist, und ich müsse nachweisen das der Schaden da war...dank euch weiss ich das es umgekehrt ist .."
falsch - innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht, ob es ihm gefällt oder nicht.

- " Tjo, Auto heile, Kosten 1048? Zuleitungen und Kühler mussten neu, war alles ein Rost. Ich bin erst einmal in Vorleistung gegangen."
Hm, hätte ich zumindest nicht getan. Auto unter Zeugen wieder auf den Hof gestellt - Frist zur Beseitigung des Mangels gestellt oder sonst Kaufpreis zurück.

Die Aussagen von @Bommelkönig kann ich nur unterstreichen. Da ich mich schon etwas ausführlicher mit diesem Thema beschäftigt habe (war Gott sei Dank nicht für mich) bin ich auf eine Menge Infos im Netz gestoßen. Mir wurde dabei schnell klar, daß es einen erheblichen Unterschied zwischen dem "gefühlten" Recht und dem tatsächlichen Recht gibt.

Es ist völlig unerheblich, wie meine eigene Meinung oder die Meinung anderer dazu ist. Es zählt nur, was gesetzlich geregelt, festgelegt und wenn möglich schon einmal rechtskräftig durch ein Urteil bestätigt ist.

Zitat:

... Zudem bezweifel ich das er überhaupt die Möglichkeit bei SICH hat, um das KFZ zu reparieren, denn seine kleine Werkstatt verfügt noch nicht einmal über eine Hebebühne, geschweige denn son Loch. ...

Dies ist rechtlich unerheblich. Er selbst kann bestimmen, wo er es reparieren läßt.

Zitat:

...Mein Rechtsanwalt hat ja mit dem Herrn telefoniert...und der hat ja gesagt, das er nicht zahlt oder repariert. ...

Hat der Rechtsanwalt ihm schriftlich eine Frist gesetzt oder sind dies alles nur Aussagen am Telefon?

Ich hoffe für Dich, daß es da wirklich Schriftverkehr mit Fristsetzungen gibt. Gleichzeitig soll in solchen Schriftstücken gleich mit enthalten sein, welche weiteren Schritte man bei Nichterfüllung unternimmt.

Zitat:

... Da ich aber auch auf mein KFZ angewiesen bin habe ich dann später die Reperatur in Auftrag gegeben.
...

Auch dieser Sachverhalt gestattet Dir nicht, eigenmächtig eine Reparatur in Auftrag zu geben, die ein anderer zahlen soll.

____________________

So, nun hab ich eine Menge geschrieben und mir ist klar, daß dies nicht gerade Begeisterung bei Dir hervorruft. Aber es hilft Dir überhaupt nicht Dir den wohlgerühmten "Honig um's Maul" zu schmieren.

Rechtlich gesehen kann ein Händler die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Eine erfolgreiche Probefahrt heißt nicht, daß ein Händler sich damit von jeglichen Gewährleistungsansprüchen "freikauft". Was möglich ist, ist ein Übernahmeprotokoll, in dem genau beschrieben ist, was alles einem Funktionstest unterzogen wurde (z.B. elktr. Fensterheber; Licht; Sitze ; ...).
Durchgerostete Leitungen schließen sich dabei schon von vornherein aus, da dies bei sorgfältiger Kontrolle jedem Händler auffallen muß. Verschleißteile hingegen (Bremsen, Wischerblätter, ...) sind von der Sachmängelhaftung auch ausgeschlossen.

Hier auch schon angesprochen - die Beweislastumkehr. In den ersten 6 Monaten nach Kauf muß der Händler nachweisen, daß dieser Mangel bei Verkauf noch nicht bestand. Dies wird in den seltensten Fällen gelingen. Schon aus diesen Gründen ist ein seriöser Händler bedacht, den Wagen möglichst ohne Mängel (aus denen ein Anspruch seitens des Käufers entstehen kann) zu verkaufen.
Ab dem 7. Monat liegt die Nachweispflicht, daß der Mangel schon bei'm Verkauf bestanden hat bei dem Käufer. Auch dies wird in den seltensten Fällen gelingen. Daher (weiter oben) mein Hinweis, daß eine Gebrauchtwagengarantie für den Käufer auch Vorteile hat.

Wichtig !!!!!!!!!!!!!!! Die Gebrauchtwagengarantie besteht neben der gesetzlichen Sachmängelhaftung !!!!!!!!!!!!!!

Soweit zur Sachlage. Es ist leider (aus meiner Sicht) so einiges schief gelaufen. Ich wünsche Dir auf alle Fälle, daß der Rechtsanwalt zumindest seine "Hausaufgaben" und alles Wasserdicht gemacht hat.
Halt uns bitte auf dem Laufenden.

__________________________

Hier mal noch ein paar Links zum Informieren (Bin mir nicht sicher, ob die alle noch aktiv sind):

http://www.autoservicepraxis.de/.../detail.php?...
http://www.recht-find.de/sachmaengelhaftung.htm#_Toc34908009
http://www.br-online.de/.../autokauf3.shtml
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,2046912,00.html
http://www.123recht.net/article.asp?...
http://www.kfzbetrieb.de/news/kb_beitrag_478716.html
http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqkaufcontent.html
http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2003/01/21/experte1.html?navigid=44
http://www.versicherungsnetz.de/News/Meldung.asp?Meldung=1963

Gruß
Harald

Wenn der Rechtsanwalt öffentlich glaubhaft erklärt oder ein Gesprächsprotokoll als Urkunde abgiebt, dass der Händler die Reparatur und Nachbesserung telefonisch abgelehnt hat, dann kann er den Schaden selbstverständlich anderswo instandsetzen lassen und die Kosten im Zivilprozess geltend machen...womöglich ist der RA noch Notar, wenn man nicht diesem glaubt, wenn denn sonst, solch abgerissenem Straßenhändler mit zweifelhaftem Ruf oder wie...die Aussage vom RA braucht noch nicht einmal eidlich sein, uneidliche Aussage reicht schon als Beweis...und nun macht optron man nicht noch Angst sondern baut ihn auf und unterstützt sein richtiges Handeln...

Jan

Sag ich doch 😉

Zitat:

... Ich wünsche Dir auf alle Fälle, daß der Rechtsanwalt zumindest seine "Hausaufgaben" und alles Wasserdicht gemacht hat. ...

Hat der RA alles in "Tüten und Papier" sollte er das auch für Gerald durchbekommen. 😉

Noch was wichtiges - Altteile unbedingt als Beweis geben lassen !!!!

Zitat:

4.) BGH: deutliche Worte zur Beweislast des Käufers

Einen erfreulichen Pflock hat wieder einmal der 8. Senat des BGH eingeschlagen:

Ein Käufer, der nach Ablehnung der Nachbesserung durch den Händler, selbst repariert, muss das defekte Teil als Beweismittel aufheben, wenn er Schadenersatz vom Händler wegen eines angeblichen Sachmangels fordert. Lässt sich wegen des verschwundenen Teils nicht mehr aufklären, ob das Auto bereits bei der Übergabe mangelhaft war, dann geht dies zu Lasten des Käufers. Hintergrund des Streits war ein 9 Jahre altes Fahrzeug mit 190.000 km, bei dem zuerst der Turbolader versagte und schließlich, nachdem der Kunde repariert hatte, auch noch der Motor. Die zwei Vorinstanzen hatten ebenfalls die Klage abgewiesen.

(AZ: VIII ZR 43/05 – 23. November 2005)

nachzulesen hier:

http://forum.auto.freenet.de/.../...ftung_Geld_Recht_Auto_Verkehr.html

Zitat:

Rechtsfolgen der Haftung des Verkäufers für Fahrzeugmängel
Nacherfüllung
... Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen. ...

nachzulesen hier:

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Somit hat der Verkäufer auch noch weitere Kosten zu übernehmen, die dem Käufer für die Nachbesserung entstanden sind.

So, und nun viel Erfolg und ich drücke Dir beide Daumen.
Und immer daran denken: "Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren" 🙂

In diesem Sinne
Gruß
Harald

hmm....
ich hoffe das mein RA seine Hausaufgaben gemacht hat, denn bevor ich das ganze habe reparieren lassen, habe ich zuerst mal meinen RA gefragt ob das in Ordnung geht.
Da er dieses bejate, habe ich es dann in Auftrag gegeben.

Die Altteile habe ich natürlich aufgehoben, und verweilen sicher in meiner Garage, zudem sind noch Fotos von den beschädigten Teilen gemacht worden.

Man, hab ich nun ein unwohles Gefühl in meiner Magengegend.

Denn soweit ich weiss, hat mein RA die Aussage das er nicht nachbessert nur mündlich, es sei denn er hat zwischenzeitlich was schriftlich gemacht, was mir aber nicht bekannt ist.

LG
Gerald

joa... und? macht ja nix 😉

im notfall verklagste halt deinen anwalt wenn der so drömelig ist, dafür sind die ja schliesslich versichert 😉

bk

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