Heckscheibenjalousie gegen Drängler
Habe vor ein paar Wochen meine Heckscheibenjalousie etwas umgebaut:
1.: statt einfarbig schwarz sind die Lamelen jetzt an ihrer Unterseite mit Chromeffektlack (also wie ein Spiegel) versehen.
2.: an dem Knöpfchen für das Verdrehen der Lamellen sitzt jetzt ein kleiner Stellmotor, vom Cockpit aus ansteuerbar
Kann die Lamellen jetzt bei Bedarf so drehen, daß sich ein Drängler durch seine eigenen Scheinwerfer (erst recht wenn er ´ne Lichthupenorgie abzieht und extranah ranfährt) VOLL selber blendet.
Vergrößert der Drängler den Abstand, dann verändert sich auch der Winkel, unter dem das Licht auf die Lamellen fällt, und die Blendung hört auf.
Erfolgsquote bei Nacht 100prozent.
63 Antworten
Ihr müsst auch mal daran denken das ein Drängler nicht nur sich selbst gefärdet irgendwas muß man doch tun können aber am schlimmsten finde ich immernoch wenn ich über die A8 gefahren bin war am STGT flughafen eine baustelle in der man nur 80 fahren durfte hab ich auch immer brav gemacht meist auch 85 aber nie schneller als 90 die meisten düsen an mir vorbei aber die lkw fahren waren am schlimmsten die sind mir immer so dich aufgefahren das se mich schon fast anschieben könnten... wenn ich da mal hätte bremsen müssen wäre ich platt gewesen.....
Es ging im Post um einen nicht genehmigungsfähigen Umbau.
D.h. ein Fahrzeug das ohne ABE am Straßenverkehr und damit illegal teilnimmt.
Drängeln ist dagegen (also in Relation dazu) ein harmloses Delikt.
harmlos von gesetzesverstoß her gesehen...
Naja egal ich glaub auch nicht das er das ganze so umbauen darf...
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Heißt natürlich nicht, dass das Rechtsfahrgebot dann nicht gilt.
Eben, das ist das Problem, das viele nicht sehen.
Und wenn jemand schneller fahren möchte, so darf ich ihn nicht daran hindern zumal ich keine Grünes Hemd mit brauner Hose tragen darf!
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Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Und wenn jemand schneller fahren möchte, so darf ich ihn nicht daran hindern zumal ich keine Grünes Hemd mit brauner Hose tragen darf!
Es geht ja auch nicht darum, dass man Verkehrserzieher spielen will und absichtlich die Spur blockiert. Aber irgendwo sieht ein vernünftiger Mensch es doch nicht ein, seinen Überholvorgang mit vielleicht eh schon 10 km/h über Begrenzung, zu beschleunigen oder vorzeitig abzubrechen, nur weil jemand NOCH schneller als erlaubt fahren will.
Denn gerade so knapp am oder über der Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es eben Überholvorgänge mit geringer Geschwindigkeitsdifferenz, die auf unbegrenzten Autobahnabschnitten als pure Schleicherei bezeichnet würden.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Liegt wohl daran, das gerade jetzt genug Penner (ja, Schlafmützen) auf der Bahn sind, die alles nur unnötig aufhalten...
Und da man es ja eh nicht nötig hat, den hinter einem vorbei zu lassen...
Du brauchst sicher keinen Spiegel hinten , hast ja vorn schöne starke Scheinwerfer ... zum Aufblenden gegen
die " PENNER "
.
opaboris
Ob Spiegeljalousie oder aufgeblendet in den Kofferaum fahren, alles unnötige Aggressionen.
Leute baut die doch bitte anderswo als im Straßenverkehr ab.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wenn ein Drängler deutlich schneller als erlaubt fahren will, fehlt ihm eigentlich jede Rechtfertigung.
Wenn er keinen übergesetzlichen Notstand nachweisen kann, dann auf jeden Fall.
es müßte doch möglich sein, den Drängler in einen Unfall zu verwickeln, der gar nicht passieren könnte, wenn der Drängler nicht drängeln würde
Stichwort: Ladungsverlust ...
siehe auch anderer Thread wegen V-max mit Fahrrädern auf dem Dach
woll ?
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
es müßte doch möglich sein, den Drängler in einen Unfall zu verwickeln, der gar nicht passieren könnte, wenn der Drängler nicht drängeln würde
Stichwort: Ladungsverlust ...
siehe auch anderer Thread wegen V-max mit Fahrrädern auf dem Dach
woll ?
Bist du dir an manchen Tagen in manchen Beiträgen bewusst, was du schreibst?
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
es müßte doch möglich sein, den Drängler in einen Unfall zu verwickeln, der gar nicht passieren könnte, wenn der Drängler nicht drängeln würde.
Ist das eine Aufforderung zu einer Straftat?
Ripper, wenn du das ernst meinst, gehörst du weggesperrt, nichts anderes.
Wenn ich hier das Forum moderieren würde, hättest du dir alleine mit diesem Beitrag das Sprungbrett zum Verlassen des Forums gebaut.
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
es müßte doch möglich sein, den Drängler in einen Unfall zu verwickeln, der gar nicht passieren könnte, wenn der Drängler nicht drängeln würde
Stichwort: Ladungsverlust ...
siehe auch anderer Thread wegen V-max mit Fahrrädern auf dem Dach
woll ?
Nein, ists nicht denn in diesem Fall bekämest du eine satte Rechnung wegen Nötigung und/oder Straßenverkehrsgefährdung...
Wenns der hinter dir nicht überlebte, gibts erstmal Bau wegen Fahrlässiger Tötung...
Von daher...
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
es müßte doch möglich sein, den Drängler in einen Unfall zu verwickeln, der gar nicht passieren könnte, wenn der Drängler nicht drängeln würde
Klar... steigst du auch voll in die Eisen wenn der hinter dir mit dem Handy telefoniert? Keiner hier darf den Verkehrserzieher spielen. Und andere grob gefährden schon mal garnicht.
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
es müßte doch möglich sein, den Drängler in einen Unfall zu verwickeln, der gar nicht passieren könnte, wenn der Drängler nicht drängeln würde
Mensch Ripper halt dich an das rechtsfahrGEBOT und dein Leben mit dem KA verläuft deutlich stressfreier als bisher!