Versicherung Zahlt nicht .....

Hallo an alle !

Ich habe folgendes Problem………

Meine Freundin hat mein Motorrad vor der Garage weckgeschoben …b.z.w. sie hat´s versucht…….wollte ihr Auto in die Garage fahren…..

Ihr ist das Motorrad auf die Seite gefallen wodurch ein Schaden von ca. 1700 ,- Euro entstanden ist.

Wir haben ihre Versicherung ( Haftpflicht ) angeschrieben und ihr alles erklärt……….

Die haben uns jetzt zurück geschrieben…………..

„Ihrer Schadensmeldung entnehmen wir, dass sie das Motorrad zur Seite geschoben haben, damit Sie Ihr Kfz in die Garage fahren können. Diese Tätigkeit fällt unter den Gebrauch eines Kfz. „

Tja………und für Gebrauch, brauchen sie nicht zu zahlen …..ha ha !!

Sie haben mir noch empfohlen mich an meinen zuständigen Kfz – Haftpflichtversicherer zu wenden !!??

Warum ?

Der muss doch dafür nicht zahlen !?

Was kann man da machen ??

Muss die Versicherung wirklich nicht zahlen ?? wofür hat sie die den dann ??

DANKE im Voraus !

Oliver

124 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Olivertof


Was soll man bei so einer Aussage schreiben frage ich euch ??

und da meint jemand ich währe 14 Jahre......
wie alt ist er hier den dann ?? 😁

...und ich geb ihm selten recht - aber hier hat JR defintiv recht...

Nicht ganz gentlemanlike, wenn die Freundin die Kiste wegschieben muss.

Grüße
Schreddi

J.R. & S..

hört doch bitte auf mit den albernen Diskussionen, der Thread hat sich gerade erst beruhigt.

Zitat:

Umkehrschluß:
Sind unverheiratete Partner nicht über denselben Vertrag abgesichert, so sind deren Ansprüche untereinander auch nicht ausgeschlossen

aber:

in vielen (single-) PHV bedingungen steht sinngemäß folgendes:

"sofern der versicherungsnehmer nicht mehr allein lebt, ist er verpflichtet, dies dem versicherer mitzuteilen. ab diesem zeitpunkt wird der vertrag ... als privat- bzw. familienhaftpflichtversicherung fortgeführt..."

und damit ist der eheähnliche lebenspartner im vertrag mitversichert.

und ansprüche untereinander sind ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von talla


aber:

in vielen (single-) PHV bedingungen steht sinngemäß folgendes:

"sofern der versicherungsnehmer nicht mehr allein lebt, ist er verpflichtet, dies dem versicherer mitzuteilen. ab diesem zeitpunkt wird der vertrag ... als privat- bzw. familienhaftpflichtversicherung fortgeführt..."

und damit ist der eheähnliche lebenspartner im vertrag mitversichert.

und ansprüche untereinander sind ausgeschlossen.

Das hätte der Versicherer gerne, wenn ich meine Freundin/ Lebensabschnittsgef. nicht in meinen Vertrag aufnehmen möchte, muss ich es nicht, allerdings muss der Partner dann eine eigene abschließen, die Kostenfrage stellt sich dann.

Ordentliche Versicherer bieten zumindest an, dass für die wichtigsten Dinge doch Deckung besteht ( natürlich oft gegen Aufpreis ), so zum Beispiel bei Ansprüchen von den Krankenkassen.

Christo

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Finde den Sachverhalt sehr interessant. Würde deshalb nun noch meine Frage hier einstellen als einen neuen Thread aufzumachen und zwar wie verhält sich die Sache bei folgendem fall. Ein Kumpel von mir ist so Blöd eingestiegen das er dabei die Verstellung der Sitzkonsole beschädigt hat. Ist das nun ein KFZ Kasko Fall oder ein PHV Fall?

Nochmal zum beladen/entladen von Fahrzeugen. Kann mir das einer erläutern? Bin ich also über meinen KFZ Vollkasko versichert wenn mir beim aussteigen mein 3000 euro teurer Laptop runterfällt? Hab mal was gehört das ich bis zur Haustür versichert wäre.

zu Fall 1:

Ich tippe auf Privathaftpflicht.

zu Fall 2:

Vielleicht Hausratversicherung?

Mal sehen was die anderen meinen oder wissen. 😉

Dann wart ich mal ab 😁

Fall 1:
PHV des Freundes oder deine eigene Vollkasko (die geht auch, wäre aber der größte Quark wegen Rückstufung uind SB)

Fall 2:
Gar keine Versicherung.
Es gibt keine "Privatkasko" - wenn dir dein eignes Zeugs runterfällt, bist du Anspruchsteller und Anspruchgegner in einem --> besser zu erläutern evtl: "du kannst dich ja nicht selber verklagen" 🙂

Zum Thema Be/Entladen:
Alles, was zum Betrieb eines Kfz gehört, welches man "betreibt" im Moment des Schadens, gehört zur Kfz-Haftpflicht (die PHV ist da raus wegen Benzinklausel)
--> das Beispiel des Einkaufswagens, welcher sich selbstständig macht und rollt, ist der Paradefall
Der Betrieb umfasst natürlich auch sowas wie Motorräder zur Seite schieben um in die Garage zu fahren....

Grüße
Schreddi

So das hilft mir doch weiter. Hatte sowas mal vor Jahren auf der Schule aber da ging das irgendwie um Versicherung im Zweck von Arbeitsschutz. Glaube da bin bis zu Haustür versichert falls ich mir den Hals breche.

Jetzt nochmal was anderes. Ich hab ne Vollkasko und bremse stark, dadurch kipp ich mir was über die Hose? Ist das ein Vollkasko fall? Wie schaut es aus wenn ich jemand anderem was über die hose kippe, bzw er kippt sich was über die hose weil ich bremse 😁

1. Privathaftpflicht des Feundes.
2. Sofern der Laptop eine "große Elektronik" Versicherung hat.
Hausrat -, Autokasko -

Don:t drink & Drive.

Die Vollkasko zahlt nur die Autoschäden und nicht die Hosen des ungeschickten Fahrers.
Die Haftpflichtversicherung des Autos zahlt mit Freude die Hose und stuft Dich nächstes Jahr kräftig zurück.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Die Haftpflichtversicherung des Autos zahlt mit Freude die Hose und stuft Dich nächstes Jahr kräftig zurück.

Ich glaube, 53B hatte hier nicht den verhältnismäßig geringen Schaden einer verschmutzten Hose im Sinn, sondern körperliche Schäden, hervorgerufen z.B. durch heißen Kaffee (Verbrühungen).

Zitat:

Das hätte der Versicherer gerne, wenn ich meine Freundin/ Lebensabschnittsgef. nicht in meinen Vertrag aufnehmen möchte, muss ich es nicht, allerdings muss der Partner dann eine eigene abschließen, die Kostenfrage stellt sich dann.

auch das ist richtig, aaaber:

derjenige VN der sich anschliessend nach der info, dass er mit lebensgefährt/-in zusammenwohnt nicht zusammen in einer PHV versichern will, wird i.d.r. vom VU gekündigt...

dieses risiko wollen die VU nicht.
letztendlich ist kein wirklicher unterschied zu erkennen zwischen ehe oder eheähnlicher gemeinschaft...und bevor sich dann die beiden schäden gegenseitig zuschieben ("hoppla, mir ist mein handy runtergefallen, meld du es mal deiner haftpflicht..."😉, kündigt das VU lieber den versicherungsvertrag...

Hallo an alle !

Wie hoch würden den die Prozente von ihr gehen, wenn wir es ihrer Kfz Kasko melden ?

Sie ist im moment bei SF 9 mit 45 % .

Mir geht durch den Kopf, wenn wir es ihrer Kfz Kasko melden, die auch bezahlen...... und sie dann hochstufen b.z.w. runter ......... das ich im endeffekt den Schaden dann doch selber Bezahle ...?!

In der aktuellen Tarifgeneration kommt Sie in der Regel (jeder Versicherer kann das anders festlegen)
statt nach SF 10 = 45 %
nach SF 4 = 60%

d.h. Sie zahlt 1/3 mehr als aktuell und hat dauerhaft 6 Jahre verloren.

Steht im Vertrag, bei älteren Verträgen können Staffeln und Rückstufungen anders ausfallen.

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