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Versicherung Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 31. Oktober 2004 um 9:56

hey

wenn ich bei meiner Versicherung KZK anmelde, damit 5 Tage rumfahre und danach das Fahrzeug nicht anmelde kostet das (bei meiner Versicherung -> Mecklenburgische) 87 Euro.

nun meine Frage: kennt jemand ne Versicherung b. der das billiger ist? (oder kostet das etwa b. jeder Vers. gleich viel)

mir gehts um das Showfahrzeug eines bekannten der mit dem Ding nur auf Treffen fährt...

danke f. eure Tips

Beste Antwort im Thema

87€ nur für die Versicherung ist definitiv zu teuer. Falls alle anderen Kosten (siehe Aufstellung) enthalten sind, ist der Betrag normal.

Ich habe da mal was zusammengestellt. Wahrscheinlich werden wir das noch öfter brauchen. ;)

Informationen zu Kurzzeitkennzeichen

 

Gültigkeit: 5 Tage

 

Verwendung: Probefahrten, Überführungsfahrten

 

Kosten:

- spezielle Deckungskarte der Versicherung

für Kurzzeitkennzeichen (50€ bzw. 30€ öffentlicher Dienst)

- Gebühren der Zulassungsstelle ca. 11€

- Kosten für Kennzeichen ca. 25€

-------------------------------------------------

Gesamtkosten: ca. 86€ (bzw. 66€ öffentl. Dienst)

=================================================

 

Vorgehensweise:

notwendige Unterlagen: Personalausweis, ggf. Vollmacht u. Personalausweis

1. Beantragung der Kurzzeitzulassung bei einer deutschen Zulassungsstelle (es ist egal bei welcher)

2. Erteilung eines speziellen Fahrzeugscheins und Vergabe der Kennzeichen

3. Anfertigung der Kennzeichen

4. Vervollständigung des Fahrzeugscheins mit fahrzeugspezifischen Angaben

5. zum Auto fahren, dranschrauben und losfahren

Die Kennzeichen müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgebracht werden, sondern können vernichtet werden.

 

Hinweis bei Anschlussversicherung:

Falls das Fahrzeug nach der Überführung richtig zugelassen werden soll, empfielt es sich die spezielle Deckungskarte bei der zukünftigen Versicherung zu holen.

Diese wird dann den tatsächlichen Versicherungsbeginn um die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) vorverlegen und die Kosten für die Deckungskarte fallen lassen.

Bsp:

1. Erteilung von Kurzzeitkennzeichen am 01.11.2004

2. Überführung der Fahrzeuges

3. richtige Zulassung des Fahrzeuges am 04.11.2004

4. Versicherung beginnt nicht am 04.11.2004, sondern am 30.10.2004

Der zusätzliche Betrag für die 5 Tage ist geringer, als die einmaligen Kosten von 50€ bzw. 30€ (siehe oben).

 

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

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Bleman braucht glaub ich erst mal nen Kaffee,

bevor er zum 1001. Mal die durchschn. Kosten postet.

Sicher kommen bei deinen 87,-Euronen noch die Schilder dazu?

Eins mußt du wissen:

Es geht fast überall günstiger.

Wir werben hier nicht, aber Nachfragen lohnt auf jeden Fall.

87€ nur für die Versicherung ist definitiv zu teuer. Falls alle anderen Kosten (siehe Aufstellung) enthalten sind, ist der Betrag normal.

Ich habe da mal was zusammengestellt. Wahrscheinlich werden wir das noch öfter brauchen. ;)

Informationen zu Kurzzeitkennzeichen

 

Gültigkeit: 5 Tage

 

Verwendung: Probefahrten, Überführungsfahrten

 

Kosten:

- spezielle Deckungskarte der Versicherung

für Kurzzeitkennzeichen (50€ bzw. 30€ öffentlicher Dienst)

- Gebühren der Zulassungsstelle ca. 11€

- Kosten für Kennzeichen ca. 25€

-------------------------------------------------

Gesamtkosten: ca. 86€ (bzw. 66€ öffentl. Dienst)

=================================================

 

Vorgehensweise:

notwendige Unterlagen: Personalausweis, ggf. Vollmacht u. Personalausweis

1. Beantragung der Kurzzeitzulassung bei einer deutschen Zulassungsstelle (es ist egal bei welcher)

2. Erteilung eines speziellen Fahrzeugscheins und Vergabe der Kennzeichen

3. Anfertigung der Kennzeichen

4. Vervollständigung des Fahrzeugscheins mit fahrzeugspezifischen Angaben

5. zum Auto fahren, dranschrauben und losfahren

Die Kennzeichen müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgebracht werden, sondern können vernichtet werden.

 

Hinweis bei Anschlussversicherung:

Falls das Fahrzeug nach der Überführung richtig zugelassen werden soll, empfielt es sich die spezielle Deckungskarte bei der zukünftigen Versicherung zu holen.

Diese wird dann den tatsächlichen Versicherungsbeginn um die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) vorverlegen und die Kosten für die Deckungskarte fallen lassen.

Bsp:

1. Erteilung von Kurzzeitkennzeichen am 01.11.2004

2. Überführung der Fahrzeuges

3. richtige Zulassung des Fahrzeuges am 04.11.2004

4. Versicherung beginnt nicht am 04.11.2004, sondern am 30.10.2004

Der zusätzliche Betrag für die 5 Tage ist geringer, als die einmaligen Kosten von 50€ bzw. 30€ (siehe oben).

 

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

Respekt :)

Themenstarteram 31. Oktober 2004 um 11:08

alles klar... danke erstmal f. die Antworten...

ich hab mein letztes Auto auch mit solchen Kennzeichen geholt (Überführung)

und bei meiner Versicherung hieß es: "kostet 87 Eus (ohne Schilder) wenn das Auto nachher nicht angemeldet wird, sonst werden die 5 Tage mit der anschließenden Haftpflich verrechnet"

könnt ihr ein paar Vers. nennen bei denen es besonders günstig ist? (gibt ja einige...)

Wir wollen ja hier keine Werbung machen. Wenn mir da nicht *HUK* mal was rausrutscht.

Sorry, ich hab gerade Schluckauf. :D

Themenstarteram 31. Oktober 2004 um 11:22

alles klar, danke fürn Tip :D

am 21. Oktober 2005 um 5:40

Guten Morgen, Ich habe neulich bei der Fahrlehrer Versicherung angerufen um genau das nachzufragen.

Sie meinte sie wisse nicht ob sie mir überhaupt was berechnen werden. Falls es doch der Fall sein sollte würde das um die 40€ kosten. Außerdem sagte sie, dass es bei andren Versicherungen zum teil Doppel soviel kosten würde.

mfG

Hi,

schön - und natürlich wird das berechnet, nur womöglich nicht extra, sondern gleich wenn ein Vertrag danach folgt als "normale"! Vertragslaufzeit vorne weg.

Grüße

Schreddi

Moin

Ähm, ich hätte da noch ne Frage zum Kurzzeitkennzeichen. Ich hab nämlich noch nie eins gehabt und auch absolut keine Ahnung davon.

Aaaalso, ich gehe zur Versicherung (beispielsweise die HUK) und sage denen, dass ich ein Kurzzeitkennzeichen brauche. Was muss ich der HUK alles mitbrngen? KFZ-Brief? Ach ja, den Nachweis für den Beamtentarif auch, oder? Und wenn ich diese speziele Deckungkarte habe, dann zur Zulassungsstelle. Ok, soweit alles klar.

Der Hintergrund ist der, dass ich mir ein Auto bei Ebay ersteigern wollte, der Artikelstandort ist aber weiter weg. Jetzt wollte ich aber am besten direkt mit Kurzzeitkennzeichen dahin kommen, damit ich den Wagen sofort mitnehmen kann und nicht erst wieder mit dem Brief zurück muss, anmelden und dann erst abholen. Auch will ich den Wagen nicht sofort versichern. Ich brauche die Kennzeichen wirklich nur für 5 Tage.

Vielen Dank und Gruss

am 25. Oktober 2005 um 9:04

Hi,

ämmm..... Scroll mal bitte nach oben - dort hat Bleman nun wirklich alles erklärt.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Aaaalso, ich gehe zur Versicherung (beispielsweise die HUK) und sage denen, dass ich ein Kurzzeitkennzeichen brauche.

Genau.

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Was muss ich der HUK alles mitbrngen?

Meines Wissens reicht der Personalausweis, damit die wissen mit wem sie es zu tun haben.

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

KFZ-Brief?

Nein, der ist nicht erforderlich. Selbst auf der Zulassungsstelle muss kein Kfz-Brief vorgelegt werden. Erst wenn die Kennzeichen an einen Fahrzeug befestigt werden, muss der spezielle Kfz-Schein (heißt der in diesem Fall noch so?) mit den fahrzeugspezifischen Daten ausgefüllt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Ach ja, den Nachweis für den Beamtentarif auch, oder?

Ich musste keinen Nachweis vorlegen, lag aber wahrscheinlich daran, dass ich bereits bei dieser Versicherung war. Ansonsten vorher mal anrufen.

Zitat:

Original geschrieben von Kevcali

Und wenn ich diese speziele Deckungkarte habe, dann zur Zulassungsstelle. Ok, soweit alles klar.

Jepp.

Wirklich nur noch ein klitzekleine Frage; Brauche ich einen gültigen TÜV und AU Bericht?

Danke danke danke :D

Gruss Kevin

Nein - die Kurzzeitkennzeichen sind ja unter anderem dafür da, mit nem Fahrzeug dies erst machen zu lassen.

Grüße

Schreddi

Wie ist das eigentlich mit der Haftung bei nem Kurzzeitkennzeichen und was passiert bei nem Schaden.

Bei mir hat ein Ausländer (Finne) angerufen und wollte mein Auto nach HH (Hafen) mit meinen Schildern fahren und dann in HH abmelden. Fand ich net so toll. Er kann aber kein Kurzkennzeichen beantragen, da er Ausländer ist. Wenn ich ihm eins hole, darf er dann auch damit fahren und was geschieht bei nem Schaden?

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