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Recht: Zwei Tempoverstöße können als eine Tat gelten - Zweimal geblitzt - nur einmal "bestraft"

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Wer zweimal binnen Minuten geblitzt wird, muss in Ausnahmefällen nur einmal zahlen. Das besagt ein aktuelles Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Zwei kurz hintereinander begangene Tempoverstöße können als nur eine einzige Tatbewertet werden - so urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht Zwei kurz hintereinander begangene Tempoverstöße können als nur eine einzige Tatbewertet werden - so urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht Quelle: dpa/Picture Alliance

Brandenburg an der Havel - Man könnte in diesem Fall eine doppelt harte Strafe erwarten. Doch das Brandenburgische Oberlandesgericht sah es anders. Der ADAC weist auf einen Beschluss des Gerichts hin, aus dem Folgendes hervorgeht: Wird ein Autofahrer zweimal binnen sehr kurzer Zeit geblitzt, kann ein Gericht das im Einzelfall als eine einzige Tat werten (Az.: (1B)53 Ss-OWi 99/16).

Im konkreten Fall fuhr ein Mann zu schnell und wurde innerhalb von zwei Minuten zweimal geblitzt. Die zuständige Behörde verhängte sowohl für den ersten als auch für den zweiten Verstoß Geldbußen und Fahrverbote und stellte sie getrennt zu. Der Fahrer legte Einspruch ein. Das zuständige Amtsgericht stellte eines der Verfahren wegen Nichteinhaltung der Dreimonatsfrist ein, verurteilte aber gemäß dem anderen. Auch dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein, da er der Ansicht war, dass beide Vergehen eine einzige Tat darstellen.

Dem stimmte das Rechtsbeschwerdegericht zu und stellte das Verfahren ein. Denn hier liege ausnahmsweise eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit zugrunde, auch weil die einzelnen Verkehrsverstöße einen so unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang aufwiesen. Außerdem beruhten beide Taten auf einer einheitlichen Willensentschließung des Fahrers. Da das eine Vergehen aber verjährt sei, könne der Fahrer aufgrund der Tateinheit auch nicht für das andere belangt werden.

Quelle: dpa

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