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Recht: Fahrverbot auch lange Zeit nach der Tat möglich - Zwei Jahre nach der Tat verhängen Richter Fahrverbot

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Selbst wenn zwischen Vergehen und Urteil zwei Jahre liegen, können die Richter noch ein Fahrverbot verhängen, das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden.

Der Führerschein kann auch noch lange nach der Tat eingezogen werden Der Führerschein kann auch noch lange nach der Tat eingezogen werden Quelle: picture alliance / dpa

Schleswig/Berlin - Ein Gericht kann auch lange nach einem Verkehrsverstoß noch ein Fahrverbot verhängen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hin und beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (Az.: 1 Ss OWi 171/14).

In dem verhandelten Fall wurde gegen einen Autofahrer eine Geldbuße in Höhe von 175 Euro verhängt, weil er zu schnell gefahren war. Außerdem wurde ein Fahrverbot für einen Monat ausgesprochen. Zwischen der Tat und dem Urteil waren jedoch fast zwei Jahre vergangen. Der Fahrer legte Rechtsbeschwerde ein.

Das Oberlandesgericht mochte jedoch nicht auf die Verhängung des Fahrverbots verzichten. So sei trotz der langen Verfahrensdauer nicht ersichtlich, dass bereits dadurch ein Erziehungs- und Besinnungseffekt eingetreten sei. Vielmehr war der Fahrer schon früher mehrfach einschlägig aufgefallen. Ein Fahrverbot drängte sich nach Auffassung der Richter daher geradezu auf.

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