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Urteil: Wer vorsätzlich Falschparker attackiert, haftet im vollen Umfang - Wutanfall gegen Falschparker nicht erlaubt

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Ein erboster Zeitungsausträger reagierte sich an einem auf dem Gehweg geparkten Pkw ab. Für den Schaden wollte er nicht voll aufkommen. Die Richterin sah das anders.

Zugeparkte Geh- oder Radwege können nerven. Wer aus Frust deshalb Autos beschädigt, muss dafür voll aufkommen Zugeparkte Geh- oder Radwege können nerven. Wer aus Frust deshalb Autos beschädigt, muss dafür voll aufkommen Quelle: picture alliance / dpa

München - Wer mit voller Absicht einen falsch geparkten Pkw beschädigt, haftet für den kompletten Schaden. Ein Mitverschulden des Pkw-Fahrers kommt nicht in Betracht, wie das Amtsgericht München nun geurteilt hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein 64-jähriger Zeitungsausträger aus Wut gegen die Seite eines auf dem Gehsteig abgestellten Wagens getreten. Dadurch entstand ein Schaden von knapp 1.000 Euro. Der Mann räumte ein, gegen den Pkw getreten zu haben, rechtfertigte sich jedoch damit, er fühlte sich durch den Pkw-Fahrer genötigt.

Dieser habe ihm den Weg abgeschnitten. Zudem sei die enorme physische und psychische Belastung zu berücksichtigen, die das Austragen der Zeitungen zu nachtschlafender Zeit mit sich bringe. Dabei müsse auch sein fortgeschrittenes Alter berücksichtigt werden, so der Zeitungsausträger.

Die zuständige Richterin sah die Sache anders. Der Pkw-Fahrer habe sich zwar ordnungswidrig verhalten, der Schaden sei jedoch durch vorsätzliche Tritte entstanden und nicht etwa bei dem Versuch, an der Engstelle vorbeizukommen. Daher treffe den Pkw-Fahrer kein Mitverschulden an dem Schaden. Der Zeitungsausträger muss daher allein für die Reparatur aufkommen. (Az.: 122 C 2495/15)

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