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Punktereform verteuert Geldbußen - Was keine Punkte bringt, wird teurer

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Zahlreiche Verkehrssünden werden im Zuge der Punktereform teurer. Eine entsprechende Verordnung soll der Bundesrat im September beschließen.

Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht folgt, zahlt künftig mehr. Das soll der Bundesrat noch im September beschließen Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht folgt, zahlt künftig mehr. Das soll der Bundesrat noch im September beschließen Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Viele Verkehrsverstöße werden in Zukunft teurer. Das sieht eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor, mit der sich der Bundesrat am 20. September befasst.

Die Anhebung der Bußgelder für bestimmte Verstöße war schon mit der Verabschiedung der Punktereform beschlossen worden. Nun geht es um Umsetzungsdetails. Hintergrund ist, dass in Flensburg nur noch sicherheitsgefährdende Delikte gespeichert werden sollen. Im Gegenzug werden nicht mehr bepunktete Verstöße - wie die Umweltzone - teurer. Das neue Punktesystem soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Das wird teurer

Beispiele: Für unerlaubtes Handytelefonieren am Steuer oder Verstöße gegen die Winterreifenpflicht sollen künftig 60 Euro statt 40 Euro fällig sein. Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht folgt, soll 70 statt 50 Euro zahlen. Das Einfahren in eine Umweltzone ohne erforderliche Plakette kostet 80 statt 40 Euro, dafür gibt es keinen Punkt mehr.

Teurer werden sollen etwa auch verbotenes Wenden im Tunnel (von 40 auf 60 Euro) oder das Missachten der Kindersicherungspflicht (je nach Fall von 40 auf 60 Euro oder von 50 auf 70 Euro).

Berücksichtigt wird dabei laut Ministerium, dass Autofahrer wirtschaftliche Vorteile aus Verstößen ziehen könnten. So erspare sich ein Fahrer ohne Umweltplakette Kosten für einen Partikelfilter.

Zudem steigt die generelle Bußgeldschwelle, ab der Verstöße in die Flensburger Datei eingetragen werden, von 40 auf 60 Euro.

Der Bundesrat hatte Anfang Juli den Weg für die Punktereform frei gemacht. Anstelle der Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt 18 Punkten entzogen. Punkte verjähren jeweils getrennt.

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