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Umwelthilfe will erneut gegen KBA klagen - VW-Rückruf: "Rechtswidrig"

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Das Kraftfahrt-Bundesamt soll erneut verklagt werden, so die "Deutsche Umwelthilfe". VWs Abgas-Rückruf sei "rechtswidrig". Den Rückruf hatte das KBA genehmigt.

Wird erneut verklagt: Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Wird erneut verklagt: Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Quelle: dpa/Picture Alliance

Flensburg - Der Umweltverein "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) hat wegen des Abgasskandals bei Dieselfahrzeugen eine weitere Klage angekündigt. Untersuchungen des Abgasverhaltens von VW-Dieseln nach dem Softwareupdate zeigten weiter stark überhöhte Stickoxidemissionen, sagte der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch. Die Klage richte sich gegen eine "offensichtlich rechtswidrige" Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA).

VW-Chef Matthias Müller wies die Kritik an den Updates am Dienstag in Wolfsburg bei der Bilanzvorlage zurück. Das Unternehmen habe gegenüber dem KBA in vielfältigen Messungen nachgewiesen, dass die Lösungen in Ordnung seien. Wenn Organisationen klagen wollten, müssten sie das tun. "Wir sehen dem gelassen entgegen."

Ein Sprecher des zuständigen Verwaltungsgerichts Schleswig konnte einen Eingang der Klage der Umwelthilfe noch nicht bestätigen. Dort sind bereits zwei andere Klagen der Organisation gegen das Bundesamt anhängig. "Ein Termin steht aber noch nicht fest."

Die Umwelthilfe will das KBA mit einer anderen Klage aus dem Oktober 2016 dazu verpflichten, die Typzulassung für ein Modell des Opel Insignia zurückzunehmen (Az.: 3 A 26/17 und 3 A 30/17). Eine dritte Klage der Organisation aus dem Januar 2016 zielt dagegen darauf ab, Akteneinsicht im Falle der Rückruf-Anordnung für VW-Dieselfahrzeuge zu erhalten (Az. 6 A 48/16).

Hintergrund: ADAC-Testergebnisse zu VW 2,0-l-Dieselmotoren und 1,2-l-Dieselmotoren

(dpa)

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