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Außenversicherung für Hausrat gilt nicht für Wohnmobile - Versicherung zahlt nicht für ausgeraubte Camper

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Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl ab. Für die "mobilen vier Wände", beispielsweise den eigenen Caravan, gilt diese Regelung aber nicht.

Wer mit Wohnmobil vereist und ausgeraubt wird, ist nicht über die Hausratversicherung geschützt Wer mit Wohnmobil vereist und ausgeraubt wird, ist nicht über die Hausratversicherung geschützt Quelle: picture alliance / dpa

Henstedt-Ulzburg/Berlin - Wenn ein Dieb in einen Caravan oder ein Wohnmobil einbricht, kommt die Hausratversicherung nicht für die finanziellen Folgen auf. "Außerhalb der eigenen vier Wände greift die sogenannte Außenversicherung der Police in der Regel nur bei Einbrüchen in geschlossenen Gebäuden", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Dieb aus einem verschlossenen Hotelzimmer Gegenstände klaut. Befinden sich die Gegenstände im Auto, bieten manche Hausratversicherer zwar an, sie abzusichern - "jedoch nur im Wert von bis zu 500 Euro", so Boss.

Ansonsten rät die Expertin Urlaubern, die mit einem Wohnmobil oder Caravan unterwegs sind, wertvolle Gegenstände zu Hause zu lassen. Wer zum Beispiel seine Sport- oder Fotoausrüstung mitnehmen will, sollte sich vorab erkundigen, ob es auf dem anzusteuernden Campingplatz einen Safe oder einen speziellen Raum für Wertsachen gibt.

Anders sieht es für Dauercamper aus - für sie kann sich unter Umständen eine Camping-Police lohnen. Der Versicherungsschutz greift unter anderem bei Raub und Diebstahl oder dann, wenn Feuer, Hagel, Blitzschlag, ein Sturm oder Überschwemmungen den Caravan oder das Wohnmobil beschädigen. "Die Police schützt auch das Inventar, ein Vorzelt und Gegenstände des persönlichen Bedarfs", erläutert Hasso Suliak vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Eine wichtige Voraussetzung gibt es dafür allerdings: "Der Wohnwagen muss fest auf einem offiziellen Campingplatz stehen", erklärt Suliak.

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