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Massenkarambolage bei Rostock: Gericht verwarnt Autofahrerin - Urteil: Zu schnell in den Sandsturm

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Vor vier Jahren auf der A19 bei Rostock: Acht Menschen sterben in einer Massenkarambolage. Jetzt fällte das Amtsgericht Rostock ein Urteil gegen eine Unfallbeteiligte.

Im April 2011 führte ein Sandsturm bei Rostock zu einer Massenkarambolage, an der 80 Fahrzeuge beteiligt waren Im April 2011 führte ein Sandsturm bei Rostock zu einer Massenkarambolage, an der 80 Fahrzeuge beteiligt waren Quelle: dpa/Picture Alliance

Rostock - Im Prozess um die Massenkarambolage im Sandsturm 2011 auf der Autobahn 19 hat das Amtsgericht Rostock eine 54-jährige Autofahrerin verwarnt. Eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro setzte der Richter am Mittwoch zur Bewährung aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die Frau aus Brandenburg gefordert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Fahrerin am 8. April 2011 zu schnell in den Sandsturm gefahren war und ein Auto gerammt hatte. Sie habe dadurch den Tod eines Ehepaars mitverursacht und sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Das Gericht schloss sich den Gutachtern an, dass die riesige Wolke aus mindestens 650 Metern Entfernung vor der Unfallstelle zu sehen war. Die Autofahrerin hätte entsprechend reagieren müssen.

Nach Meinung des Richters war die Frau nicht alleine Verursacherin für den Tod des Paares: "Sie war am Anfang einer Kausalkette." Zudem habe es sich bei dem Sandsturm um ein bislang nicht bekanntes Wetterphänomen gehandelt.

An dem Unfall waren in beiden Fahrtrichtungen mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt. Acht Menschen kamen ums Leben, etwa 130 wurden verletzt. Die Angeklagte war mit fünf Freundinnen in einem Transporter zu einem Wochenendausflug nach Warnemünde unterwegs, als der Unfall geschah.

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