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Verkehrsteilnehmer sind bei Unfall zu Erster Hilfe verpflichtet - Unterlassene Hilfeleistung wird bestraft

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Wurden Personen bei einem Verkehrsunfall verletzt, muss erste Hilfe geleistet werden. Wer sich dem entzieht, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden.

Nach einem Verkehrsunfall mit verletzten Personen ist jeder verpflichtet, erste Hilfe zu leisten Nach einem Verkehrsunfall mit verletzten Personen ist jeder verpflichtet, erste Hilfe zu leisten Quelle: picture alliance / dpa

Stuttgart - Wer an einen Unfallort kommt, ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Andernfalls machen sich Verkehrsteilnehmer unter Umständen strafbar, warnt der Auto Club Europa (ACE). Unterlassene Hilfeleistung kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Solange der Helfer bestmögliche Arbeit leistet, braucht er keine Angst vor Schadenersatzforderungen zu haben. Grundsätzlich sind Ansprüche nur möglich, wenn der Ersthelfer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, berichtet der Club in der Zeitschrift "ACE Lenkrad" (Heft 8/2015). Für ungewollt zugefügte Verletzungen, wie zum Beispiel einen Rippenbruch bei einer Herzdruckmassage, kann ein Ersthelfer nicht haftbar gemacht werden.

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