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Frankreich: Mautkriterien für Camping-Gespanne - Tourismus-Zentrale: Kategorien wurden nicht geändert

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Frankreich hat die Mautregeln für Autos mit Anhänger geändert. Bisher wurde nur das Gewicht des Zugfahrzeugs klassifiziert, künftig zählt die Gesamtmasse des Gespanns.

Camping-Gespanne werden in Frankreich nicht mehr nach der Masse des Zugfahrzeugs, sondern nach dem Gesamtgewicht (Auto und Anhänger) eingestuft Camping-Gespanne werden in Frankreich nicht mehr nach der Masse des Zugfahrzeugs, sondern nach dem Gesamtgewicht (Auto und Anhänger) eingestuft Quelle: CIVD

Update/Richtigstellung vom 24.7.2015:

Die französische Zentrale für Tourismus widerspricht der Darstellung des ADAC. Es habe keine Änderung in der Mautklassifizierung von Fahrzeugen gegeben. Für die Einstufung der Mautklasse sei einzig das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs maßgebend.

Bei Gespannen (Zugfahrzeug plus Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs unter oder gleich 3,5 t gelte:

  • Klasse 1 : Gesamthöhe des Gespannes weniger oder gleich 2m hoch
  • Klasse 2: Gesamthöhe des Gespannes mehr als 2 m und unter 3 m,
  • Klasse 4 : Gesamthöhe des Gespannes gleich 3 m oder höher.

 

München - Kurz vor dem Start der Reisesaison erhöht Frankreich für viele Camping-Gespanne die Mautgebühren. Der ADAC spricht von einer "drastischen Verteuerung". Bislang wurden Gespanne in Klasse 2 eingestuft, wenn das Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen schwer war und die Gesamthöhe zwischen zwei und drei Metern lag. Praktisch alle üblichen Camping-Gespanne fielen dem Autoclub zufolge in diese Kategorie. Nun landen nur noch Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen - also Zugfahrzeug plus Anhänger - in der Klasse 2. Wer schwerer ist, landet in Klasse 4, die am teuersten ist.

Der ADAC rechnet vor, was dies für Camping-Urlauber bedeutet: Wer zum Beispiel mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf der Strecke von Lyon nach Marseille unterwegs ist, zahlt nun 71,70 Euro für die einfache Strecke. Bislang waren es 38,50 Euro.

In Frankreich sind viele Mautstationen, an denen Urlauber die Gebühr bezahlen müssen, nicht mit Personal besetzt. Reisende müssen sich also selbst einstufen. Wer nun aus Gewohnheit die falsche Klasse auswählt, gelte bei einer Kontrolle als Mautpreller, sagt der Autoclub. Und das kann eine hohe Geldbuße bedeuten.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

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