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Ratgeber: Diese Bußgelder drohen Fahrradfahrern - So fahren Radler regelkonform

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Rotlichtverstoß, Handy am Ohr oder freihändig Fahren: Auch Radler können bei Verkehrsverstößen zur Kasse gebeten werden. Doch wie teuer kann das im Einzelfall werden?

Das Telefonieren während der Fahrradfahrt wird mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet Das Telefonieren während der Fahrradfahrt wird mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet Quelle: picture alliance / dpa

München - Vor allem in Großstädten setzen sich Fahrradfahrer gern mal über geltendes Verkehrsrecht hinweg. Werden sie dabei erwischt, drohen auch ihnen teilweise hohe Strafen. Ein Überblick.

Wer beim Fahrradfahren telefoniert, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin. Theoretisch dürften Radler zwar mit einer für das Fahrrad geeigneten Freisprecheinrichtung zum Telefon greifen. Diese sollte jedoch stets ohne den Einsatz von Kopfhörern genutzt werden - denn laut der Straßenverkehrsordnung dürfen Sicht und Gehör des Radfahrers nicht behindert werden.

Rotlichtverstoß kann bis zu 160 Euro kosten

Ohne Licht durch die Nacht zu radeln, ist nicht nur gefährlich - wer von der Polizei dabei erwischt wird, kann sich laut KS auf ein Bußgeld von 20 Euro einstellen. Ohne Hände am Lenker das Rad zu steuern, kostet 5 Euro Bußgeld. Teurer wird es, wenn Radfahrer über eine rote Ampel fahren: Im günstigsten Fall zahlen sie 45 Euro, doch gefährden sie dabei andere, steigt der Betrag auf 100 Euro. Wer noch nach einer Sekunde Rotzeit über die Ampel pedaliert, muss bis zu 160 Euro zahlen.

Beim Thema Alkohol am Lenker weist der KS darauf hin, dass bei 1,6 Promille die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt. Doch auch bei geringeren Promillewerten drohten Strafen - und zwar dann, wenn Radfahrer mit sogenannten alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder durch einen Unfall auffallen.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

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