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Reformen beim TÜV: Neue Regeln für die Hauptuntersuchung

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2012 wird sich einiges ändern. Auch die ungeliebte Hauptuntersuchung bleibt davon nicht verschont, gleich drei Neuerungen sollen umgesetzt werden.

HU (Photo: TÜV Rheinland) HU (Photo: TÜV Rheinland) Für die meisten Autofahrer ist es reine Routine: Alle zwei Jahre wirft der Prüfingenieur einen kritischen Blick aufs (und unters) Auto. Im Anschluss gibt’s entweder eine frische Plakette auf das hintere Kennzeichen, oder eine mehr oder weniger umfangreiche Mängelliste. Und genau diese soll verbessert werden.

Teilweise waren die Hinweise sehr allgemein gehalten oder für den Laien schwer verständlich. Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen nach einem neuen Schema, Mängelbaum genannt. Dadurch soll eine unmissverständliche und klare Auflistung aller Defekte ermöglicht werden, die eine spätere Reparatur vereinfachen soll.

Bundesweit keine Rückdatierung

Bisher gab es keine einheitliche Regelung für den Umgang mit Nachzüglern. Eigentlich soll im Falle einer späteren Prüfung die TÜV-Plakette rückdatiert werden, um eine vorsätzliche Verlängerung des Prüvintervalls zu verhindern. In einigen Bundesländern sah man allerdings über diese Regel hinweg – Laut ADAC zurecht. Der technische Zustand sei nicht vom vorgeschriebenen Datum der Prüfung abhängig, sondern vom tatsächlichen Termin.

Das scheint jetzt auch der Gesetzgeber eingesehen zu haben: Bis zum 1. April soll die Rückdatierung wegfallen. Damit das kein Freifahrtschein wird, sind weitere Änderungen vorgesehen: Wird der eigentliche Termin verpasst, drohen dem Fahrzeughalter zusätzliche Kosten. Veranschlagt sind 20 Prozent Aufschlag bei einer Überziehung von zwei Monaten oder mehr.

Hauptuntersuchung mit Probefahrt

Zum gleichen Datum soll auch eine Änderung der Prüfroutine in der StVZO festgehalten werden: Eine Probefahrt soll zusätzliche Mängel aufdecken. Der TÜV Süd hat auch schon genaue Vorstellungen. So muss das Fahrzeug auf mindestens acht Stundenkilometer beschleunigt, der volle Lenkeinschlag in beide Richtungen überprüft und eine Vollbremsung vollzogen werden. Eventuelle Defekte an Assistenzsystemen können dadurch einfacher entlarvt werden.

Kritiker weisen allerdings auf Probleme bei der Umsetzung hin. Viele Prüfstellen haben keinen Platz, um diesen zusätzlichen Test durchzuführen. Immerhin ist bis zur Umsetzung noch etwas Zeit, die neue Regelung gilt nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. April 2012.

(pm)

 

 

 

Quelle: MOTOR-TALK

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