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Gutachten: Neue Pkw-Maut bleibt europarechtswidrig - Rechtliche Probleme bleiben bestehen

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Die Pkw-Maut ist nach Korrekturen europarechtskonform, sagt Minister Dobrindt. Eine neue Studie kommt zu einem anderen Ergebnis. Ein Problem, wenn Nachbarstaaten klagen.

Für Dobrindts Pkw-Maut gibt es trotz der Einigung mit der EU-Kommission laut einem neuen Gutachten rechtliche Hindernisse Für Dobrindts Pkw-Maut gibt es trotz der Einigung mit der EU-Kommission laut einem neuen Gutachten rechtliche Hindernisse Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Wieder mal ein neues Maut-Gutachten. Und wieder mal schlechte Nachrichten für Verkehrsminister Alexander Dobrindt: Die Pkw-Maut verstößt laut einem Bundestagsgutachten gegen EU-Recht. Trotz der Änderungen, die der Verkehrsminister mit der EU-Kommission vereinbart hat.

Für sich genommen seien die Maut und die geplante Maut-Entlastung für inländische Autofahrer bei der Kfz-Steuer nicht diskriminierend, heißt es in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, die die Grünen beauftragt haben.

Die Gesamtbetrachtung spreche aber dafür, dass die Kombination "eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" zu Lasten von Straßennutzern aus anderen Mitgliedstaaten bewirke. Diese nach EU-Recht verbotene Diskriminierung lasse sich "nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen", heißt es in der Analyse.

Das Gutachten argumentiert weiter: Da das Mautsystem unmittelbar auf eine Kompensation für Inländer abstelle, bewirke es "eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der an sich gleichermaßen Infrastrukturabgabepflichtigen". Dies sei nicht abweichend zu bewerten durch die nun geplante, stärker ökologische Ausrichtung der Steuerentlastung an Schadstoffklassen.

Dobrindt hat rechtliche Zweifel an seinem Maut-Modell wiederholt zurückgewiesen. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte anlässlich der Maut-Einigung im Dezember erklärt, die beiden Gesetze zur Maut und zur Steuerentlastung "werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht".

Aber: Deutsche Nachbarländer, allen voran Österreich, sehen weiter eine Benachteiligung ihrer Bürger und drohen mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dass dieser der Argumentation der Kommission folgen würde, ist keineswegs garantiert.

"diskriminierungsfreie Diskriminierung"

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: "Egal, was Dobrindt auch versucht: Die absurde Idee einer Maut, bei der am Ende nur Ausländer zahlen sollen, ist eine Diskriminierung und verstößt gegen EU-Recht. Es gibt eben keine diskriminierungsfreie Diskriminierung."

Er forderte CDU und SPD im Bundestag auf, das Vorhaben endlich zu begraben. "Die Dobrindt-Maut reaktiviert Schlagbäume, schadet der Wirtschaft, bringt keine Einnahmen, ist ein Bürokratiemonster, hat keine ökologische Lenkungswirkung und diskriminiert Ausländer."

Das Bundeskabinett hat Ende Januar die Änderungen an den seit 2015 geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Nach dem von Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss sollen Inländer mit Euro-6-Autos stärker bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Insgesamt soll kein Inländer zusätzlich belastet werden.

Mehr zum Thema: Lohnt sich die Pkw-Maut überhaupt?

Quelle: dpa

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