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Autovermietung darf Pkw bei Verdacht auf Diebstahl stilllegen - Nur mit Erlaubnis über die Grenze

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Als eine Autovermietung ihren entliehenen Porsche in Italien ortet, geht das Unternehmen von einem Diebstahl aus und will das Auto stilllegen lassen.

Mit dem geliehenen Porsche ins Ausland - das sollte man nur mit Erlaubnis tun Mit dem geliehenen Porsche ins Ausland - das sollte man nur mit Erlaubnis tun Quelle: Porsche

München - Wer mit einem Mietwagen ins Ausland fährt, sollte dies vorher unbedingt mit dem Vermieter klären. Andernfalls kann es teuer werden. Denn die Autovermietung darf das Fahrzeug bei nicht erlaubten Auslandsfahrten wegen des Verdachts auf Diebstahl stilllegen lassen. Die dabei entstehenden Kosten muss der Mieter tragen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 182 C 21134/13).

Mieter war telefonisch nicht erreichbar

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Porsche geliehen, 5.000 Euro als Kaution hinterlegt und war ohne Erlaubnis nach Mailand gefahren. Die Autovermietung erfasste den Standort des Wagens via GPS und ging davon aus, dass der Wagen gestohlen worden war.

Das Unternehmen beauftragte einen Abschleppdienst, um das Auto stilllegen zu lassen. Zudem schickte die Inhaberin der Autovermietung ihren Ehemann nach Italien. Der Mieter war telefonisch nicht erreichbar.

Als der Mann den Wagen später zurückgab, stellt ihm das Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung. Zu Recht, entschied das Gericht. Der Vermieter habe aufgrund des Standorts des Wagens und der telefonischen Nicht-Erreichbarkeit des Klägers von einem Diebstahl ausgehen dürfen. Die Maßnahmen zur Festsetzung des Autos seien gerechtfertigt gewesen. Die Kosten wurden von der Kaution abgezogen.

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