• Online: 2.038

Bericht: EU-Verfahren gegen Deutschland im Abgasskandal droht - Muss Deutschland vors EU-Gericht?

verfasst am

Laut einem Zeitungsbericht droht Deutschland ein Verfahren vor dem EuGH. Die EU-Kommission könnte schon heute über eine entsprechende Klage entscheiden.

Vertragsverletzungsverfahren der EU droht: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg könnte hohe Geldstrafen gegen Deutschland und weitere EU-Staaten wegen des Abgasskandals verhängen Vertragsverletzungsverfahren der EU droht: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg könnte hohe Geldstrafen gegen Deutschland und weitere EU-Staaten wegen des Abgasskandals verhängen Quelle: dpa/picture-alliance

Brüssel - Auf Deutschland könnte schon bald ein Verfahren wegen Verletzungen des EU-Vertrags zukommen. Die Anzeichen dafür, dass es soweit kommt, verdichten sich jedenfalls. "Die Kommission wird am Mittwoch Vertragsverletzungsverfahren einleiten", sagte der EU-Parlamentarier Jens Gieseke (CDU), der im Abgasuntersuchungsausschuss des EU-Parlaments sitzt, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska vollziehe damit eine Ankündigung aus dem Herbst. Die EU-Kommission wollte sich dazu auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht äußern.

Laut Gieseke soll auch gegen sechs weitere Mitgliedsstaaten ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts eingeleitet werden. Hintergrund sind sogenannte Abschalteinrichtungen für den Motor, mit denen Autobauer Abgaswerte manipuliert haben sollen. Volkswagen hatte eingeräumt, mit dieser speziellen Software Abgaswerte von Millionen Diesel-Wagen geschönt zu haben. Im normalen Verkehr stießen die Autos dann weit mehr Stickoxid aus als erlaubt.

Solche Einrichtungen sind laut einer EU-Verordnung von 2007 verboten, allerdings ist nach Ansicht von Kritikern umstritten, wie genau Abschalteinrichtungen dort definiert sind. Verwendet sie ein Unternehmen, muss das laut Verordnung sanktioniert werden. Die Kommission kritisiere, dass Deutschland und die weiteren Staaten ein solches Sanktionssystem nicht umgesetzt und damit gegen EU-Recht verstoßen hätten, berichtete die "NOZ".

Bienkowska hatte Mitte September in Straßburg vor dem Untersuchungsausschuss zur Abgas-Affäre gesagt, sie wolle in den "nächsten Wochen" über Verfahren wegen Verletzung des EU-Rechts entscheiden. An diesem Mittwoch stehen grundsätzlich Vertragsverletzungsverfahren auf der Tagesordnung der Kommission, am Donnerstag will sich die Kommission offiziell zu Verfahren äußern. Details waren zunächst allerdings nicht bekannt.

Quelle: dpa

Zurück zur Startseite

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
45
Hat Dir der Artikel gefallen? 3 von 3 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
45 Antworten: