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ZDK gegen DUH: EU befasst sich mit Abmahnpraxis - Kfz-Gewerbe meldet Erfolg

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Im Abmahnstreit zwischen dem Kfz-Gewerbe und der Deutschen Umwelthilfe (wir berichteten) schaltet sich nun die EU-Kommission ein. Die Autohändler sehen das als Erfolg.

Darum geht es: Regelmäßig kommt es zu Abmahnungen gegen Autohäuser wegen nicht akkurater Angaben zu Spritverbrauch und CO2. Dagegen will sich das Kfz-Gewerbe wehren Darum geht es: Regelmäßig kommt es zu Abmahnungen gegen Autohäuser wegen nicht akkurater Angaben zu Spritverbrauch und CO2. Dagegen will sich das Kfz-Gewerbe wehren Quelle: Autohaus Wolfsburg/Facebook-Screenshot

Bonn – Vor etwas mehr als einem Monat berichteten wir vom Widerstand deutscher Autohändler gegen die Abmahnpraxis der Deutschen Umwelthilfe. Kurz danach verabschiedete der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf seinem Fabrikatshändlerkongress eine Petition an die EU-Kommission.

Darin fordern die Händler „klare und verständliche Regeln“ für die Kennzeichnungspflicht betreffend den Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von beworbenen Autos.

Jetzt vermeldet der Händlerverband einen Erfolg: Die EU-Kommission wolle noch in diesem Jahr die maßgebliche Richtlinie 1999/94/EG neu bewerten. Dies habe die Generaldirektion Klimapolitik dem Verband mitgeteilt. Auch mit den Abmahnungen will sich die EU-Kommission dem ZDK zufolge befassen.

Die Händler wünschen sich eindeutige Regeln ohne Interpretationsspielraum für die Anbringung des Verbrauchshinweises. Der Verband stört sich insbesondere an Abmahnungen wegen „banaler Verstöße“ wie falschen Schriftgrößen, falscher Platzierung der Hinweise in Anzeigen oder das Fehlen von Hinweisen, wenn Artikel in sozialen Netzwerken geteilt werden.

Avatar von bjoernmg
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