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Urteil: Versicherung muss nach Unfall Anwaltskosten tragen - Geschädigter klagte Anwaltskosten ein

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Urteil: Beauftragt ein Unfallgeschädigter einen Anwalt, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.

Urteil: Die gegnerische Versicherung muss einem Geschädigten im Normalfall auch Anwaltskosten ersetzen Urteil: Die gegnerische Versicherung muss einem Geschädigten im Normalfall auch Anwaltskosten ersetzen

Balingen - Der Geschädigte eines Unfalls kann schon früh einen Anwalt beauftragen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich ist. Die gegnerische Versicherung muss für diese Kosten aufkommen, auch wenn sie den eigentlichen Schaden später nicht voll bezahlen muss.

Das entschied das Amtsgericht Balingen (Az.: 3 C 76/13). Das Einschalten eines Anwalts sei nur dann nicht notwendig, wenn die Schuldfrage und die Höhe der Haftungssumme von vornherein klar sei und aus Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schuldige seiner Ersatzpflicht nachkommen wird.

Wie die Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen, war in dem verhandelten Fall ein Autofahrer mit seinem Wagen auf das Fahrzeug eines Autohausinhabers aufgefahren. Dieser beauftragte einen Anwalt.

Die Versicherung des Unfallverursachers muss diese Kosten ebenfalls übernehmen, entschied das Gericht. Auch für den Inhaber eines Autohauses mit Erfahrung in der Unfallregulierung sei der Fall nicht leicht zu überblicken gewesen. Es habe mehrere Zusammenstöße gegeben, da noch ein drittes Fahrzeug aufgefahren war.

 

 

Quelle: dpa

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