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Gericht lässt einen Geisterfahrer in die Psychiatrie einweisen - Geisterfahrer muss in die Psychiatrie

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Ein Mann, der absichtlich ein entgegenkommendes Auto gerammt hatte, muss in die psychiatrische Anstalt. Das Gericht erteilte zudem ein Fahrverbot für drei Jahre.

Ein 20-jähriger Autofahrer war absichtlich in den Gegenverkehr gefahren und hat ein anderes Auto gerammt, das Gericht erklärte ihn für schuldunfähig Ein 20-jähriger Autofahrer war absichtlich in den Gegenverkehr gefahren und hat ein anderes Auto gerammt, das Gericht erklärte ihn für schuldunfähig Quelle: dpa/picture-alliance

Darmstadt - Das Landgericht Darmstadt hat bei einem Geisterfahrer die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Der 20-Jährige war des versuchten Mordes angeklagt und wurde für schuldunfähig erklärt. Außerdem entzog ihm das Gericht für drei Jahre den Führerschein. Grund für seine Geisterfahrt und den daraus folgenden Zusammenstoß sei eine psychische Krankheit gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Mann war am ersten Weihnachtsfeiertag vergangenen Jahres auf einer Bundesstraße mit dem Wagen seiner Mutter absichtlich gegen ein entgegenkommendes Auto gefahren. Dabei war ein 76-jähriger Pfarrer schwer und der nicht angeschnallte 20-Jährige leicht verletzt worden. Vor Gericht entschuldigte sich der Geisterfahrer am Dienstag für die Tat, sprach von Depressionen und legte ein Geständnis ab. Im Gerichtssaal umarmten sich der 20-Jährige und das Unfallopfer.

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Quelle: dpa

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