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Urteil: Mithaftung bei Unfall mit geparktem Auto - Falschparker haftet bei Unfall mit

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Ein parkendes Auto kann keinen Schaden anrichten? Nun ja: Ein Gericht entschied, dass ein Autofahrer, der im Halteverbot parkt für Schäden an seinem Auto mithaften muss.

Wer sein Auto im Halteverbot parkt, haftet unter Umständen für Schäden am eigenen Auto, die ein anderer verursacht Wer sein Auto im Halteverbot parkt, haftet unter Umständen für Schäden am eigenen Auto, die ein anderer verursacht Quelle: dpa/picture-alliance

Frankfurt/Main - Im Halteverbot zu parken kostet bekanntlich Bußgeld, wenn man erwischt wird. Wird das dort abgestellte Auto von einem anderen Verkehrsteilnehmer erwischt, kann es allerdings noch teurer werden. Der Parkende muss unter Umständen für Schäden an seinem eigenen Auto mithaften, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Sie verweist auf ein Urteil des des Amtsgerichts Frankfurt.

Im konkreten Fall parkte ein Mann sein Auto im eingeschränkten Halteverbot und entfernte sich. Ein Motorrad-Fahrschüler touchierte das Auto und verursachte einen Schaden. Von diesem wollte die Versicherung nur 75 Prozent begleichen. Der parkende Autofahrer bestand auf der kompletten Summe.

Das blieb vor Gericht ohne Erfolg: Eine Mithaftung von 25 Prozent sei legitim aufgrund der Betriebsgefahr des Autos und des Verstoßes gegen das Parkverbot. Denn im eingeschränkten Halteverbot sind lediglich das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen zulässig. Das Auto sei so zu einem Hindernis für den fließenden Verkehr geworden, was zu einer typischen Gefahrensituation geführt habe. Ein Autofahrer darf sich beim Halten nicht so weit vom Auto entfernen, dass er keinen Einfluss mehr auf das Fahrzeug nehmen kann, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek vom DAV.

Quelle: dpa

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