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Fahren im Herbst: Vorsicht vor Wildunfällen!

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Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland mehr als 200.000 Wildunfälle . Der dabei entstehende Schaden beträgt im Schnitt 2.000 Euro. Gerade im Herbst, wenn Wege zur Arbeit früh und spät oft bereits im Dämmerlicht zurückgelegt werden, steigt die Gefahr eines Wildunfalls drastisch an.

Wildunfall Wildunfall Quelle: dpa/Picture Alliance In ländlichen Regionen, an Bundes- und Landstraßen, sind Wildunfälle eine jetzt besonders aktuelle Gefahr. Deshalb empfiehlt es sich, auf solchen Strecken bei Dämmerung und in der Dunkelheit auf jeden Fall langsam zu fahren, die Straßenränder im Auge zu behalten und bremsbereit zu sein. Oft taucht das Haarwild in einer Entfernung von 20 m oder weniger plötzlich auf, gerade Rehe sind dann oft auch im Rudelunterwegs. Das richtige Verhalten ist dann, sofort zu bremsen, abzublenden und zu hupen. Ab einer gewissen Geschwindigkeit ist das Bremsen jedoch oft vergeblich.

Was tun nach Wildunfall?

Ist es zu einem Unfall gekommen, bei dem Wild zu Schaden kam, muss der örtliche Jagdpächter informiert werden. Dabei, diesen zu ermitteln, kann die Polizei helfen. Sie stellt auch eine Unfall-Bescheinigung aus, die der Versicherung vorzulegen ist, wenn der Schaden 1.000 Euro übersteigt. Häufig kommt es aber auch vor, dass es zu Wildunfällen kommt, bei denen kein Wild, wohl aber das Fahrzeug zu Schaden kommen. Dies kann passieren, wenn der Fahrer etwa dem Tier ausweicht und dabei gegen eine Leitplanke oder ein ähnliches Hindernis stößt. Auch diese Unfälle werden von der Versicherung als Wildunfälle behandelt.

Was zahlt die Versicherung?

Schäden, die durch einen Wildunfall entstehen, sind durch die Teilkaskoversicherung versichert. Die Teilkasko zahlt jedoch nur, wenn das Ausweichen nachweisbar als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde. Die aktuelle Rechtssprechung geht sogar dahin, dass der Fahrer dafür den Zusammenprall mit einem Großwild (z.B. Wildschwein, Reh oder Hirsch) vermieden haben muss.

Vollkasko-Versicherte können nach einem Unfall besser schlafen: Ihre Versicherung beinhaltet immer eine Teilkasko-Versicherung. Wird der Schaden durch diese abgewickelt, wirkt sich dies nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung aus. Die Vollkaskoversicherung zahlt in der Regel auch für Schäden, die durch eine Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt sind.

Von Tom Kedor

 

Quelle: MOTOR-TALK

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