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Keine Kennzeichnungspflicht für Tuning-Autos - Einzelabnahme ist ausreichend

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Tuner müssen ihre Fahrzeuge nicht nach der Energiekennzeichnungsverordnung ausweisen. Für die Veredler reicht weiterhin die Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra.

Tuning-Autos müssen nicht zwingend den Kraftstoffverbrauch ausweisen - das entschied nun das Oberlandesgericht in Frankfurt Tuning-Autos müssen nicht zwingend den Kraftstoffverbrauch ausweisen - das entschied nun das Oberlandesgericht in Frankfurt Quelle: Messe Friedrichshafen

Frankfurt - Bei getunten Autos muss nicht zwingend der Kraftstoff-Verbrauch ausgewiesen werden. Für die Veredler wäre dessen normgerechte Feststellung in der Regel zu aufwändig, wie nun das Frankfurter Oberlandesgericht geurteilt hat.

Die Energiekennzeichnungsverordnung

In dem verhandelten Fall hatte ein Sportwagenbauer gegen einen Tuner geklagt, der einige Modelle des Herstellers aufgerüstet und auf der Internationalen Automobilherstellung in Frankfurt präsentiert hatte. Der Sportwagenhersteller sah einen Verstoß gegen die Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), weil der Tuner weder den Kraftstoffverbrauch, den CO2-Ausstoß oder die Effizienzklasse nannte. Die Verordnung schreibt dies aber für alle ausgestellten oder zum Verkauf angebotenen neuen Pkw vor.

Ein Typgenehmigungsverfahren ist mit hohen Kosten verbunden - Tuner begnügen sich meist mit der Einzelabnahme (im Bild: G-Power M5 Hurricane RR Touring ) Ein Typgenehmigungsverfahren ist mit hohen Kosten verbunden - Tuner begnügen sich meist mit der Einzelabnahme (im Bild: G-Power M5 Hurricane RR Touring ) Quelle: G-Power

In diesem Fall greift die Verordnung nach Ansicht der Richter allerdings nicht, denn bei getunten Fahrzeugen handelt es sich um einen Sonderfall. Die vorgenommenen technischen Änderungen führten dazu, dass die für die jeweiligen Basisfahrzeuge vom Hersteller ermittelten Verbrauchswerte nicht mehr zutreffen. Eine Nennung wäre daher irreführend. Laut dem Gericht kann von dem Tuning-Unternehmen nicht verlangt werden, korrekte „offizielle“ Verbrauchswerte für die aufgerüsteten Fahrzeuge zu ermitteln.

Typgenehmigungsverfahren ist zu aufwändig

Dazu wäre nämlich ein aufwändiges Typgenehmigungsverfahren nach EU-Richtlinien notwendig, bei dem standardmäßig auch Verbrauch und CO2-Ausstoß ermittelt werden. Solch ein Verfahren lohnt sich wirtschaftlich allerdings nur bei der Produktion hoher Stückzahlen und wird daher in der Regel nur von Großserien-Herstellern genutzt. Tuner begnügen sich meist ganz legal mit der günstigeren, aber langwierigen sogenannten Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra, wo keine offiziell gültigen Verbrauchsdaten im Sinne der Pkw-EnVKV erhoben werden. (Az.: 6 U 61/14)

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