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Recht: Bei Amphetamin-Einnahme droht Entzug der Fahrerlaubnis - Einmaliger Speed-Konsum rechtfertigt Führerscheinentzug

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Die Einnahme von Amphetamin kann Autofahrer den Führerschein kosten. Schon bei einmaligem Konsum kann die als "Speed" bekannte Droge zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Amphetamin fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Handel und Besitz ohne Rezept oder Genehmigung sind strafbar Amphetamin fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Handel und Besitz ohne Rezept oder Genehmigung sind strafbar Quelle: picture alliance / dpa

Neustadt - Wer Amphetamin nimmt, riskiert immer seinen Führerschein. Dazu muss man noch nicht einmal unter Einfluss der Droge am Lenkrad erwischt werden. Es reicht der Nachweis des einmaligen Konsums. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (AZ: 1 K 338/15.NW), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.

Im konkreten Fall lagen zwei hintereinander genommene Urinproben eines Autofahrers vor, die auf positive Amphetaminwerte hinwiesen. Als Folge zog die Behörde seinen Führerschein ein. Der Mann machte Erkältungsmedikamente und Appetithemmer für die Werte verantwortlich.

Das Verwaltungsgericht Neustadt gab der Behörde Recht. Selbst wer nur einmal die harte Droge einnimmt, beweise fehlende Eignung zum Autofahren - auch dann, wenn man nicht unter Drogeneinfluss fährt. Die vom Fahrer vorgebrachten Erklärungsversuche fand das Gericht nicht glaubwürdig.

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