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Kältemittel-Streit: EU verklagt Deutschland wegen Untätigkeit - Deutschland hätte Daimler bestrafen sollen

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Weil Daimler sich nicht an die Klimaanlagen-Richtlinie der EU hielt, wird jetzt die Bundesrepublik verklagt. Sie hätte Daimler stärker kontrollieren müssen.

Die EU verklagt Deutschland, weil sie bei Daimlers Kältemittel-Alleingang untätig zusah Die EU verklagt Deutschland, weil sie bei Daimlers Kältemittel-Alleingang untätig zusah Quelle: dpa/Picture Alliance

Brüssel - Im Streit um das umweltschädliche Kältemittel R134a in Pkw-Klimaanlagen verklagt die EU-Kommission Deutschland wegen Untätigkeit. Die Bundesrepublik habe gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem sie zuließ, dass der Autohersteller Daimler Fahrzeuge mit dem verbotenen Stoff auf den Markt brachte..

Selbst nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens seien keine Schritte unternommen worden, um das Problem zu lösen, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel. Unter anderem hätten Strafen verhängt werden müssen.

Daimler hatte sich seit 2012 geweigert, in neuen Fahrzeugen auf das neue Klimaanlagen-Kältemittel R1234yf umzurüsten, weil es in internen Tests Feuer gefangen hatte. Stattdessen verwendet Daimler bis heute das klimaschädliche Kältemittel R134a. Erst ab 2017 wird in Fahrzeugen von Mercedes das neue Kältemittel eingesetzt - für die E- und S-Klasse soll es außerdem eine CO2-Klimaanlage geben.

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