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Recht: Unfall wegen Wildwechsel - Beim Wildunfall kann die Aussage des Fahrers ausreichen

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Wer bei einem Ausweichmanöver wegen kreuzendem Wild verunfallt, kann von seiner Versicherung entschädigt werden. Dazu reicht unter Umständen die Aussage des Fahrers.

Um einen Unfall mit größeren Wildtieren zu vermeiden, darf der Autofahrer eine Vollbremsung einleiten Um einen Unfall mit größeren Wildtieren zu vermeiden, darf der Autofahrer eine Vollbremsung einleiten Quelle: picture alliance / dpa

Bad Segeberg - Weicht ein Autofahrer aus, um einen Wildunfall zu vermeiden, und baut dann einen Unfall, muss er beweisen, dass ein Ausweichmanöver geboten war. Sonst zahlt die Teilkaskoversicherung möglicherweise nicht. In einem aktuellen Fall sah das Amtsgericht Bad Segeberg jedoch schon die glaubwürdige Aussage des Autofahrers als ausreichend an.

Vollbremsung wegen Wildwechsel

Bei schneeglatter Fahrbahn war der Mann mit etwa 50 bis 60 km/h unterwegs, als vor ihm zwei Rehe über die Straße liefen. Um einen Unfall zu vermeiden, machte der Autofahrer eine Vollbremsung. Er kam ins Rutschen, drehte sich und prallte gegen einen Baum.

Das Amtsgericht entschied, dass es richtig gewesen sei, eine Kollision mit größeren Wildtieren zu verhindern. Auch bei schneeglatter Fahrbahn dürfe der Autofahrer die Vollbremsung einleiten, wenn er mit geringer Geschwindigkeit gefahren sei, zitiert die Deutschen Anwaltsauskunft aus dem Urteil. Als Beweis für den Wildwechsel genüge die Aussage des Fahrers.

Beweise am Unfallort sammeln

Wurde ein Wildunfall verhindert, sollte man versuchen, Beweise zu finden, empfehlen die Juristen. So könnte man den zuständigen Jagdpächter informieren und fragen, ob es frische Wildspuren an der Unfallstelle gebe oder selbst Spuren fotografisch festhalten. (Az: 17 C 65/14)

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