Der Gesetzgeber betrachtet schnelle E-Bikes als Kraftfahrzeuge. Das heißt, wer betrunken E-Bike fährt, wird genauso bestraft wie ein betrunkener Autofahrer.
München - Für Fahrer von schnellen E-Bikes mit einer elektrischen Unterstützung bis zu 45 km/h gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Damit drohe ab 0,5 Promille ein Fahrverbot, sagte Carolin Eckert vom TÜV Süd in München. Werden die Fahrer solcher E-Bikes mit 1,6 oder mehr Promille im Blut erwischt, müssen sie zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei Wiederholungstätern kann die MPU schon bei niedrigerem Pegel fällig werden. |
