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Unfälle bei Glätte: Kleine Schäden ohne Polizei - Bagatellschäden können Betroffene alleine regeln

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Mit sinkenden Temperaturen und zunehmender Straßenglätte werden auch Unfälle mit Bagatellschäden wieder häufiger.

Wenn es nur um ein paar Kratzer im Lack geht, dann müssen Autofahrer nach einem Unfall nicht die Polizei rufen Wenn es nur um ein paar Kratzer im Lack geht, dann müssen Autofahrer nach einem Unfall nicht die Polizei rufen Quelle: ACE

Berlin - Ist nur der Außenspiegel abgerissen oder das Blinkerglas zerbrochen, muss nicht gleich die Polizei gerufen werden. Kleine Schäden von wenigen Hundert Euro können Betroffene auch ohne die Beamten regeln, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wichtig sei, dass die Unfallbeteiligten vor Ort ihre Personalien und Versicherungsdaten austauschen sowie Ort und Zeit des Unfalls notieren. Auch sollte man sich gegenseitig den Führerschein zeigen, das Nummernschild des Unfallgegners notieren, Fotos vom Unfallort machen und möglichst Namen und Adressen von Zeugen aufnehmen.

Bei Verletzten ist Notruf Pflicht

"Der Schaden sollte möglichst schnell dem Versicherer gemeldet werden", sagt GDV-Sprecher Stephan Schweda. Dabei akzeptiere der Versicherer ein von den Unfallbeteiligten angefertigtes Protokoll. Bei Bagatellschäden sei zur Klärung der Schuldfrage die Polizei fast nie nötig, da sich die Unfallgegner Erfahrungswerten zufolge schnell einig seien.

Sobald jedoch Zweifel bestehen, ob es sich nicht doch um einen höheren Schaden handelt, sollte lieber die Polizei gerufen werden, betonte Schweda: "Zum Beispiel, wenn der Stoßfänger nur eine leichte Delle hat, es aber doch ganz schön gerumst hat und nicht auszuschließen ist, dass sich das ganze Auto verzogen hat." Sobald Menschen verletzt sind, sei der Notruf ohnehin Pflicht.

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