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Recht: Deutsche Behörde darf EU-Fahrerlaubnis entziehen - Ausländischer Führerschein kann in Deutschland entzogen werden

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Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, dürfen deutsche Behörden auch Führerscheine aus anderen EU-Ländern einkassieren. Ein Mann hatte gegen den Entzug geklagt.

Der Führerschein aus einem anderen EU-Land kann auch von deutschen Behörden eingezogen werden Der Führerschein aus einem anderen EU-Land kann auch von deutschen Behörden eingezogen werden Quelle: picture alliance / dpa

Neustadt/Weinstraße - Deutsche Behörden dürfen Führerscheine aus anderen Ländern der EU einziehen. Jedenfalls dann, wenn sich nach deren Erteilung aufgrund neuer Tatsachen berechtigte Zweifel an der Fahreignung ergeben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (Az.: 1 K 720/14.NW).

In dem verhandelten Fall hatte die zuständige Behörde einem Autofahrer den Führerschein wegen mehrerer, auch strafrechtlich verfolgter Trunkenheitsfahrten entzogen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hatte sie abgelehnt. Im Jahr 2010 erwarb der Mann die Fahrerlaubnis in Tschechien, 2013 wurde er mit 0,8 Promille erwischt. Für sich genommen rechtfertigt dieser Wert keine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Aber mit Blick auf die früheren Straftaten forderte die Behörde ein solches Gutachten. Der Fahrer legte es nicht vor und verlor seinen Führerschein.

Seine Klage dagegen war erfolglos. Die Entziehung der Fahrerlaubnis verstoße nicht gegen den europarechtlichen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in den EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine. Entscheidend sei, dass der Fahrer nach dem Erwerb des EU-Führerscheins erneut auffällig geworden sei. Auch wenn normalerweise bei 0,8 Promille keine MPU angeordnet würde, sei dies mit Blick auf sein früheres Verhalten gerechtfertigt.

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