München - Wer mit einem älteren Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss oft mit Ärger und langwierigem Schriftverkehr rechnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er den Wagen in einer Fachwerkstatt reparieren lassen will.
In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Versicherung einen durch einen Sachverständigen ermittelten Schaden von rund 850 Euro nicht begleichen wollen, weil der Sachverständige die Stundensätze einer Markenwerkstatt zugrunde gelegt hatte. Das sei bei einem alten Wagen nicht zulässig, argumentierte die Versicherung. Das beschädigte Auto könne auch in einer freien Werkstatt repariert werden. Dadurch würden nur Kosten in Hohe von knapp 200 Euro anfallen. Ein solcher pauschaler Verweis auf eine freie Werkstatt ist aber nicht zulässig, entschied das Gericht. Der Versicherer müsse schon eine konkrete Werkstatt benennen, die tatsächlich zum avisierten Preis zu arbeiten bereit sei. Andernfalls sei der Verweis auf die freie Werkstatt nicht zulässig. Quelle: Amtsgericht München (AZ: 322 C 793/11) Quelle: DAPD |
verfasst am 04.10.2012
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