Zulassung privat oder gewerblich?
Wie von rogomax gewünscht.
Beste Antwort im Thema
Bei den MT Usern läuft es etwas anders als bei der offiziellen KBA Statistik.
Beim KBA gibt es 60% gewerbliche Volvo Zulassungen vs. 40 % Private
bei MT ist es umgekehrt: 70 % private vs 30 % gewerbliche
(wahrscheinlich liegt es daran, dass die "privaten" eher dazu neigen sich bei MT zu beteiligen.)
siehe anl. Tabelle, aufegschlüsselt nach Modellen
rolo
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eifel-Elch
...... Ich habe meinen Volvo gewerblich geleast, aber auf meine Privatadresse zugelassen (wohlgemerkt mit Absegnung des 🙂 und der Leasingbank). Wie trag ich das ein? Macht auch die umgekehrte Variante ( Privatkauf/Leasing und Gewerbezulassung) Sinn?
Gruß
Markus
Beim Kraftfahrbundesamt (KBA) wird nicht danach gefragt was man mit dem Auto tatsächlich macht, sondern es wird nur unterschieden zwischen zwei Zulassungsarten:
a) privat, wenn auf einen Privatmenschen zugelassen (auch wenn das Auto möglicherweise für die Firma eingesetzt wird)
b) gewerblich , wenn auf eine Firma zugelassen (auch wenn der Firmeninhaber - oder seine Frau - das Auto evtl überwiegend privat benutzt).
Die gegenseitigen Abweichungen (privat angemeldet aber für Firma eingesetzt bzw. auf Firma angemeldet aber privat genutzt) halten sich wahrscheinlich die Waage, so dass unterm Strich die KBA-Statistik die tatsächlichen Zulassungsanteile in etwa richtig darstellt.
Jedenfalls ist interessant (aber auch zu erwarten) daß preislich eher erschwingliche Autos wie Tiguan oder Tucson meist privat zugelassen werden und daß die etwas mehr premium sein wollenden Autos (mit höherem Prestige ? 😁) eher gewerblich zugelassen werden, vielleicht liegts auch daran dass eine Firma eher Leasing macht als ein Privater.
rapper
unserer ist jedenfalls rein "privat"
... wie wird denn dann die Zulassung auf einen Einzelunternehmer gehandhabt? Woher weiß das KBA bei mir, dass ich eine Firma habe? Im Schein steht einfach nur mein Name, ich konnte nie irgendwo bei der Zulassung angegeben, dass dies ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist. 😰
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... wie wird denn dann die Zulassung auf einen Einzelunternehmer gehandhabt? Woher weiß das KBA bei mir, dass ich eine Firma habe? Im Schein steht einfach nur mein Name, ich konnte nie irgendwo bei der Zulassung angegeben, dass dies ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist. 😰Schönen Gruß
Jürgen
Bei Dir stimmen Firmen- und Privatadresse überein. Wenn Du auf Jürgen Gseum zugelassen hast, werden die alle als privat geführt (schätze ich mal). Bei Zulassung auf die Gseum GmbH isses gewerblich... 🙂
Gruß
Markus
... spekuliert hier wieder wie wild...
Vermute ich auch. Also 1x Volvo pseudo-privat und 2x Volvo echt-gewerblich. 😁
Schönen Gruß
Jürgen
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Interessant finde ich zwar, daß rund 10 % ihren Volvo PRIVAT GELEAST haben - warum eigentlich ? Welchen Vorteil hat PRIVAT LEASING denn ?
ringino
Weiß eigentlich jemand von euch - wenn wir beim Thema gewerbliche/private Zulassungen sind, ob Freiberufler (so wie Ärzte, Apotheker und co) ihr Fahrzeug auch auf das Unternehmen zulassen können?
Normal betreiben diese ja kein Gewerbe, was bedeuten müsste das eine Zulassung auf das Unternehmen nicht möglich wäre?
Bei GmbHs und AGs ist das ja unkritisch......
Hi,
wenn kein Gewerbe betrieben wird, dann ist ja auch kein Unternehmen da, auf das man zulassen könnte...
Es gibt eh keinen Vorteil bei der Zulassung, die KfZ-Steuer ist gleich und die Kosten kann ein Freiberufler genauso geltend machen bei der Steuerabrechnung wie ein Unternehmer. Oder sehe ich das falsch?
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... Woher weiß das KBA bei mir, dass ich eine Firma habe? Im Schein steht einfach nur mein Name, ich konnte nie irgendwo bei der Zulassung angegeben, dass dies ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist...
Da drum mach Dir mal keine Sorgen, Du wirst auch in SO als zahlender Steuerzahler besonders umhegt!
Beispiel:
In SFA sind die KfZ-Zulassungs- Behoerden bei der Jagd schon vorgeprescht:.
Zitat aus Quelle:
... Per Knopfdruck kann man umfangreiche Statistiken und Auswertungen erstellen und die Daten der angefallenen Geschäftsvorgänge werden bequem online mit dem KBA und dem Finanzamt ausgetauscht ...
Das dabei auch rueckwaerts FA und KBA gegenseitig als Datenlieferant auftreten ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vermuten. Auch die GEZ wird in diesen Dreierpakt als froehlicher Vierter mit eingebunden sein.
Also schlaf beruhigt ein, mach Dir keine Sorgen.
Gruss,
Esker
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Hi,wenn kein Gewerbe betrieben wird, dann ist ja auch kein Unternehmen da, auf das man zulassen könnte...
Es gibt eh keinen Vorteil bei der Zulassung, die KfZ-Steuer ist gleich und die Kosten kann ein Freiberufler genauso geltend machen bei der Steuerabrechnung wie ein Unternehmer. Oder sehe ich das falsch?
Schönen Gruß
Jürgen
Bei der GmbH sind auf den privaten Nutzungsanteil des Fahrzeugs Lohnsteuer + Solidaritaetszuschlag zu entrichten.
... aber die GmbH gibts ja im erfragten Fall nicht. 😉
Schönen Gruß
Jürgen
sowohl Einzelunternehmer wie auch GmbH Geschäftsführer-Gesellschafter.
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... aber die GmbH gibts ja im erfragten Fall nicht...
Dann kann der FB besonders schoen traeumen ala " Saecke voller Geld regnen vom Himmel" 🙂
(Kleiner Spass, nicht persoenlich nehmen!)
Ich wollte lediglich den kleinen spezifischen Nachteil einer Kfz.-Privatnutzung bei einer GmbH deutlich machen. Das faellt den GmbH-Neulingen (wie mir vor zig Jahren) erst auf, wenn das FA die Hand zusaetzlich aufhaelt. Den Ausweg hat auch mir erst ein faehiger SB in Form von Dualismus (FB fuer sichere + GmbH fuer riskante deals) bei sturer Inhaltstrennung aufgezeigt.
... übrigens ist das ja bei der Einzelunternehmung und/oder GbR ja nicht anders - auch dort wird via 1%-Regelung die Lohnsteuer geltend. Das ist bei der GmbH ja nicht anders - und auch bei den Freiberuflern nicht.
Schönen Gruß
Jürgen
Hi gseum,
bei der und / oder - Variante ist doch schon etwas MEHR moeglich, wenn man die zu versteuernden beiden Teileinkommen UND die private Kfz.-Nutzung entsprechend "steuersparend optimiert" 🙂 : Hohes Einkommen zusammen mit niedriger privater km-Leistung.
Den dadurch uU ( minimal🙁 ) steigenden Gewinnanteil der GmbH kann man zB zur Bildung einer der vielen Rueckstellungsmoeglichkeiten nutzen. Diese Finanzmittel verhalten sich damit "schoen" passiv.
Man kann uebrigens auch Rueckstellungen bilden, welche den Gewinn uebersteigen. Fuehrt insgesamt zu einem Verlust und der Moeglichkeit, MEHR VOLVO ZU FAHREN !
Die GmbH kostet leider an Steuern prozentual mehr als der pure FB bei summiertem bereinigtem Umdsatz allein zu bezahlen hätte. Da schaut man schon zu, dass die EUROs nicht zu schnell zum FA rollen.
Aber wie Du schon bemerkt hast:
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... aber die GmbH gibts ja im erfragten Fall nicht. 😉
ist das hier zu sehr off-topic.
Ich schreibe es trotzdem mal auf, falls es jemanden interessieren sollte. Gibt ja immer wieder Leute, die zuerst als FB taetig sind, dann auf Grund rapide wachsender Umsaetze Steuern sparen / Risiken minimieren wollen, also zwangslaeufig eine GmbH gruenden und sich erst danach fragen, welches Fahrzeug dem sozialen Image gerecht wird, wenn sie sich also die Frage stellen: Fahre ich zu meinen Kunden mit einem Porsche oder Dacia oder ???
Schoenen Sonntag,
Esker