Zu langsames Fahren
Mal ne Frage an Fachleute. Wieviel km/h ist in einer Tempo 30 Zone "zu langsames Fahren"? Ab wieviel km/h unter 30 ist das eine Ordnungswidrigkeit?
Beste Antwort im Thema
Wenn die Oma mit dem Rollator zu dicht auffährt und Lichthupe gibt, dann bist Du zu langsam.
309 Antworten
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 7. Dezember 2014 um 23:00:06 Uhr:
Es geht aber darum dass manche bewusst/unbewusst langsamer fahren als erlaubt.
Langsamer als erlaubt, aha 😰
Der Gesetzgeber wird es aber anders als Du sehen was langsamer als erlaubt darstellt.
Zudem Du ja auch nicht den Grund kennst warum derjenige gerade vor dir statt 50 mit 45 km/h fährt, vielleicht um dich zu ärgern, vielleicht weil er eine Straße oder sonst etwas sucht.
Weder 48, noch 47 oder 45 km/h ist nicht langsamer als erlaubt, sondern ist schon allein erreicht durch die Voreillung welcher ein PKW-Tacho anzeigen darf ! (10%+4 km/h) Dies wären also im Maximalfall bei Tachoanzeige 50 km/h, reale 42 km/h, dies sieht der Gesetzgeber allein wegen einer Tachovoreillung vor !
Ab unter 40 km/h kann dann mal so langsam in Erwägung gezogen werden dies als Behinderung anderer bei maximal erlaubten 50 km/h, am Tag und bei sonst freier gerader Strecke auszulegen.
Zitat:
Und das kann nicht angehen, wenn dadurch andere behindert werden.
Wenn Du es als Behinderung ansiehst anstelle von der zu fahrenden maximalen zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h nur 47 km/h fahren zu können hast Du natürlich Recht, das ist natürlich eine bodenlose Frechheit von denjenigen die es wagen da vor dir rumzuschleichen 🙄
"Die runden Schilder mit rotem Rand und schwarzer Zahl zeigen mitnichten die keinesfalls zu unterschreitende, minimale Mindestgeschwindigkeit an, sondern - im Gegenteil - die nicht zu überschreitende Höchstgeschwindigkeit." (Captain_Hindsight)
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 8. Dezember 2014 um 08:54:18 Uhr:
"Die runden Schilder mit rotem Rand und schwarzer Zahl zeigen mitnichten die keinesfalls zu unterschreitende, minimale Mindestgeschwindigkeit an, sondern - im Gegenteil - die nicht zu überschreitende Höchstgeschwindigkeit." (Captain_Hindsight)
Und was soll jetzt damit zum Ausdruck gebracht werden?
Zitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Dezember 2014 um 08:58:54 Uhr:
Und was soll jetzt damit zum Ausdruck gebracht werden?Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 8. Dezember 2014 um 08:54:18 Uhr:
"Die runden Schilder mit rotem Rand und schwarzer Zahl zeigen mitnichten die keinesfalls zu unterschreitende, minimale Mindestgeschwindigkeit an, sondern - im Gegenteil - die nicht zu überschreitende Höchstgeschwindigkeit." (Captain_Hindsight)
Es gibt kein "zu langsames Fahren". Es gibt nur Leute, die es zu eilig haben.
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Ja nix eben. Hier werden einfach nur Gründe gesucht um darzustellen, was für ein besonnener Fahrer man doch eben ist. Es werden nur die Wehwehchen der anderen berücksichtigt, die Suchen/Nix Können/Nicht wollen/... Genau deretwegen alles ins Stocken kommt. Ist mir auch, mit Verlauf, Sch***egal was hier für Einwände bzgl. zul. Höchstgeschwindigkeit kommen. An den Haaren herbei gezogene Beispiele sollen untermauern/rechtfertigen warum einige die zHg nicht als Soll sondern als Kann annehmen. Aber ich möchte mal sehen was der Captain & Co. machen, wenn man kilometerweit auf einer einspurigen Straße mit 30 statt mit 70 fährt und keine Möglichkeit zum Überholen ist.
Bei den ersten zwei Malen gilt evtl. noch die Devise "Ich bin ja seeeehr besonnen", aber spätestens beim dritten Mal wird hier ein Thema eröffnet. 😁
Das ist jetzt vollkommen falsch was du geschrieben hast! Ohne ersichtlichen Grund deutlich die HZG zu unterschreiten stellt nun mal eben auch eine Verkehrsbehinderung dar!
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:17:31 Uhr:
Es gibt kein "zu langsames Fahren". .....Zitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Dezember 2014 um 08:58:54 Uhr:
Und was soll jetzt damit zum Ausdruck gebracht werden?
Oh doch, und täglich wird es schlimmer.
Zitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:20:58 Uhr:
@Captain_HindsightOhne ersichtlichen Grund deutlich die HZG zu unterschreiten stellt nun mal eben auch eine Verkehrsbehinderung dar!
@MB Spirit
Es gibt aber auch Gründe die für andere VT nicht ersichtlich sind und dennoch für den "Langsamfahrenden" aber
bindendsind.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:43:31 Uhr:
@MB SpiritZitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:20:58 Uhr:
@Captain_HindsightOhne ersichtlichen Grund deutlich die HZG zu unterschreiten stellt nun mal eben auch eine Verkehrsbehinderung dar!
Es gibt aber auch Gründe die für andere VT nicht ersichtlich sind und dennoch für den "Langsamfahrenden" aber bindend sind.
Ja das stimmt, aber ich glaube das sind die Ausnahmen.
Oft sind die Gründe des langsam fahrenden, langsam zu fahren, nicht Gund/Regelkonform mit der STVO.
Boah ey, was soll denn bitte auf einer gut ausgebauten, TROCKENEN, Straße, vorzugsweise ohne Nebenstraßen (z.B. eine LANDSTRAßE) der Grund sein, nicht mit der zHg zu fahren. Bitte erklärt es mir, einem dummen, unwissenden und rücksichtslosen Fahrer der zHg.! Bitte bitte!!
Gucken die Leute den Rehen beim äsen zu? Oder etwa dem Gras beim Wachsen? Oder sind sie einfach zu **** sich an die zHg. "zu halten" (entschuldigt bitte diese Anmaßung meinerseits, dass ich es als RICHTgeschwindigkeit interpretiere). 😉
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:48:45 Uhr:
Boah ey, was soll denn bitte auf einer gut ausgebauten, TROCKENEN, Straße, vorzugsweise ohne Nebenstraßen (z.B. eine LANDSTRAßE) der Grund sein, nicht mit der zHg zu fahren. Bitte erklärt es mir, einem dummen, unwissenden und rücksichtslosen Fahrer der zHg.! Bitte bitte!!
Ein einfacher Grund wäre das Alter, eine verlangsamte Reaktionszeit, und wenn man sich dessen bewusst ist, soll und darf man auch langsamer fahren.
Es funktioniert halt nicht mit 80 so fit zu sein wie mit 20.
Obwohl 😕, viele 20 Jährige treten den Gegenbeweis an.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:43:31 Uhr:
@MB SpiritZitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:20:58 Uhr:
@Captain_HindsightOhne ersichtlichen Grund deutlich die HZG zu unterschreiten stellt nun mal eben auch eine Verkehrsbehinderung dar!
Es gibt aber auch Gründe die für andere VT nicht ersichtlich sind und dennoch für den "Langsamfahrenden" aber bindend sind.
Und die wären?
Zitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:56:52 Uhr:
Und die wären?Zitat:
@wkienzl schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:43:31 Uhr:
@MB Spirit
Es gibt aber auch Gründe die für andere VT nicht ersichtlich sind und dennoch für den "Langsamfahrenden" aber bindend sind.
Ein Eintrag in den Führerschein auf Grund einer Krankheit oder Behinderung.
Aber diese VTs sind nicht die Problemfälle.
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:48:45 Uhr:
Boah ey, was soll denn bitte auf einer gut ausgebauten, TROCKENEN, Straße, vorzugsweise ohne Nebenstraßen (z.B. eine LANDSTRAßE) der Grund sein, nicht mit der zHg zu fahren. Bitte erklärt es mir, einem dummen, unwissenden und rücksichtslosen Fahrer der zHg.! Bitte bitte!!Gucken die Leute den Rehen beim äsen zu? Oder etwa dem Gras beim Wachsen? Oder sind sie einfach zu **** sich an die zHg. "zu halten" (entschuldigt bitte diese Anmaßung meinerseits, dass ich es als RICHTgeschwindigkeit interpretiere). 😉
Dass ein Unterschied zwischen
45 km/h in der 50er Zone
und
30 km/h in der 70er Zone
besteht, ist dir schon klar, oder? Ich glaube, wenn man außerorts so einen Pfeifendeckel vor sich hat und sich länger keine Möglichkeit zum Überholen bietet, geht auch dem besonnensten Autofahrer irgendwann der Hut hoch. Das ist auch menschlich und verständlich, ich denke, darüber muss nicht diskutiert werden.
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:48:45 Uhr:
Boah ey, was soll denn bitte auf einer gut ausgebauten, TROCKENEN, Straße, vorzugsweise ohne Nebenstraßen (z.B. eine LANDSTRAßE) der Grund sein, nicht mit der zHg zu fahren. Bitte erklärt es mir, einem dummen, unwissenden und rücksichtslosen Fahrer der zHg.! Bitte bitte!!Gucken die Leute den Rehen beim äsen zu? Oder etwa dem Gras beim Wachsen? Oder sind sie einfach zu **** sich an die zHg. "zu halten" (entschuldigt bitte diese Anmaßung meinerseits, dass ich es als RICHTgeschwindigkeit interpretiere). 😉
Wir fallen zig Gründe ein:
1. Ich hole die Kids ( und 3 deren Freunde) vom Fussballtraining ab. Alle sind total überdreht - lautstärke im Auto wie in einem Rockkonzert -> dh. meine Höchstgeschwindigkeit ist auf der Landstrasse 80 km/h, da die Konzentration darunter leidet.
2. Dicke Erkältung und auf dem Weg zum Arzt. d.h. für mich automatisch die Geschw. zu reduzieren, da die Aufmerksamkeit reduziert ist ( Niesen, tränende Augen, Fieber, Schlafmangel )
3. Auto zeigt eine Warnlampe an und man ist auf dem Weg zum freundlichen VW Händler.
4. Zivis ist es im Landkreis EBE vorboten ( vom LRA und Roten Kreuz aus ) über 80 km/h zu fahren, selbst wenn sie in normalen PKWs unterwegs sind.
5. usw
6. usw