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Ziviles Behördenfahrzeug übernehmen - Ausbau Sondersignal nötig?

Themenstarteram 4. April 2009 um 16:12

Hallo zusammen,

werde demnächst ein ziviles Behördeneinsatzfahrzeug (BMW 3er als "getarntes" NortarztEinsatzFahrzeug/NEF/KoW) von einer Hilfsorganisation kaufen. Dieses ist mit einem verdeckten Sondersignal (Hänsch 620) und einem Magnetblaulicht (Hänsch MoviaD) ausgestattet. Da ich keine Blaulichtberechtigung habe, muss natürlich das Sondersignal raus. Da ich ehrenamtlich aber für die Hilfsorganisation tätig bin und das Fahrzeug später wohl wieder an die Hilfsorganisation überschrieben wird, würde ich gerne so wenig ausbauen wie nötig. Außerdem nutze ich das Fahrzeug auch beruflich auf Baustellen und deshalb wäre die vorhandene und hübsch verdeckte Bedieneinheit recht praktisch für mein Gelblicht. Müsste dazu einfach die Abdeckung der MoviaD auf Gelb statt Blau ändern, fertig.

Möchte keinen Ärger bei der Ummeldung oder mit Tüv oder Polizei bekommen, deshalb nun meine Frage:

- Kann das Bedienelement (Hänsch BE 200) drin bleiben?

- Kann ich das Blaulicht einfach auf Gelb ändern und darf es dann drin bleiben in Kombination mit dem Bedienelement?

- Und reicht es wenn ich die Ansteuerung des Sondersignals unterbreche (z.B. Kabel abklemmen) oder muss ich Lautsprecher inkl. BlackBox ausbauen?

Bin kein Troll oder Blaulicht-geil, möchte einfach nur auf Nummer sicher gehen. Habe in meinem jetzigen Auto auch eine (selbstgebaute) Ansteuerung des Gelblichts und wäre ja doof, wenn ich das beim neuen Auto wieder manuell hinbauen müsste, wenn schon ne schön eingebaute Lösung im Fahrzeug ist.

Besten Dank für die Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 15. April 2009 um 10:22

So Jungs & Mädels.

 

Hier mal die Antwort vom TÜV, hoffe das Ihr diesem glaubt und zur kenntnis nimmt, das meine Aussagen zu 100% sowie auch die von Tom richtig waren.

 

Viel Spaß beim lesen :D

_____________________________________

 

Hi Björn,

 

 

 

vielen Dank für Deine Anfrage.

 

 

 

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten nach § 49 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen.

 

 

 

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

 

 

 

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin, von ihm weg oder quer dazu bewegt.

 

 

 

Die Verwendung von retroreflektierenden Lackierungen wird für die Fahrzeuge der Polizei, des Zolls, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes durch Ausnahmegenehmigung erlaubt. Diese werden üblicherweise bei der Erstzulassung des Fahrzeugs von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt.

 

 

 

Die Ausführung der retroreflektierenden Lackierung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Nachträgliche Lackierungen mit retroreflektierenden Farben werden im Interesse einer einheitlichen Kenntlichmachung, und auch um keine Steuermittel zu verschwenden, von den jeweils zuständigen Landesbehörden nur nach Prüfung des Einzelfalles genehmigt.

 

 

 

Werden die vorgenannten Fahrzeuge an private Halter verkauft, dann müssen die Sonderlackierungen entfernt oder mit normalen Farben bzw. Folien überdeckt werden.

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am 7. April 2009 um 9:39

Auch für das nutzen von gelbem Rundumlicht gibt es Regeln.

Genauso ist es einzutragen bei Baufahrzeugen usw.

Hatten wir erst in einem Thread.

Denn dann ist es ein Sonderfahrzeug.

Spart auch bissel Steuern ;)

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Scheint wohl auch von TÜV zu TÜV anders zu sein.....:rolleyes:

wie ich ebreits schrieb...einige tüv's drücken gerne ein bzw. zwei augen zu.... rein rechtlich muss, die komplette sosi anlage demontiert werden....

am 8. April 2009 um 7:44

@ TE

Das ist ja alles kein großes Problem. SOSI durch Entfernen der Haupt-Stromversorgung ausser Betrieb setzen, Blaue Haube durch Gelbe Haube ersetzen.

Gelblicht darfst du bei stehendem Fahrzeug zur Absicherung und Warnung immer verwenden, wenn du sie während der Fahrt einsetzen willst, gibt es dafür Bestimmungen, die erfüllt werden müssen und dann wird auch die Nutzung einer Gelben Leuchte im Schein eingetragen.

Schwierig wird es erst, wenn die komplette Anlage im Schein eingetragen ist. Bei einem Verkauf an dich als und Wiederzulassung als Privatperson muss diese wieder ausgetragen werden. Da würde ich mal beim Tüv oder auch anderen Prüforganisationen nachfragen, ob die Anlage ausgetragen wird, wenn "nur" die Stromversorggung entfernt ist.

Dann ist der Rest kein Problem.

Und die Gelbe lampe kannste dir auch ohne Eintrag im Schein immer aufs Dach Pappen, wenn der Wagen steht.

MFG Thomas

am 8. April 2009 um 8:50

@Tom

ohne Eintragung darf das Sonderecht doch garnicht genutzt werden.

am 8. April 2009 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

@Tom

ohne Eintragung darf das Sonderecht doch garnicht genutzt werden.

Hast ja Recht, wenn es offiziell eingesetzt wird, logisch. War ein kleiner Denkfehler von mir.

Nur, was mich jetzt etwas stutzig macht, warum ist ein NEW zivil? War es der Privatwagen von einem Landarzt, der Sonderrechte fahren darf?

Und warum wird dieser Wagen nachher wieder der Organisation übertragen?

Auch ist es so, das diese Hilfsorganisationen Ihre Fahrzeuge gar nicht mit SoSi an Privatleute verkaufen darf. Sieh dich mal auf der Zollseite um, sämtliche Polizeifahrzeuge, Zoll, Feuerwehr etc. werden alle ohne SoSi verkauft. Bei Feuerwehrfahrzeugen und Rettungswagen ist es z.T. sogar so, das diese Fahrzeuge umlackiert werden müssen, denn die Tagesleuchtfarbe Rot ist nicht Privat erlaubt.

Hier mal ein Auszug aus einer Verkaufsbeschreibung einer Zoll-Auktion:

" Das Fahrzeug wird als Einsatzfahrzeug verkauft. Es ist in diesem Zustand nur durch Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz zulassungsfähig. Für eine sonstige private oder gewerbliche

Verwendung ist ein Rückbau der Sondersignalanlage mit anschließender Begutachtung zur Änderung der Fahrzeugart in der Betriebserlaubnis erforderlich. "

MFG Thomas

am 8. April 2009 um 10:04

Und genau das habe ich doch in den vorigen Beiträgen geschrieben, das der Verkauf nicht zulässig ist an privat.

 

Und das Tagesleucht ist auch richtig, das man es nicht fahren darf.

Man bekommt den Lack auch nur gekauft, wenn man nachweisen kann, das man solch einer Organisation angehört.

Manche Lacker wollen auch vom Wehrführer eine Bescheinigung, das der Lack auch in dieser genutzt wird.

Ich kenne diese ganzen Geschichten aus unserer Wehr, wo ich Gerätewart war.

Und eigentlich bringt das Sicherung ziehen nichts, da man es dann trotzdem als Privatperson nutzen kann.

Und das mit dem Zivilfahrzeug habe ich auch nicht wirklich verstanden.

Zu mal es einer Organisation vom RD angehörte.

Anders ist es, das z.B. ein (WF) Wehrführer, KBM (Kreisbrandmeister) Ihr Fahrzeug mit BOS Funk und Anlagen für Sondereechte ausstatten dürfen, wobei das Blaulicht dann aber nicht fest installiert werden darf.

Eigentlich so, wie die Zivilfahrzeuge der Pol, Kripo und Zoll.

Hier hat mal einer ein Tanklöschfahrzeug als Oldtimer zugelassen als Partybomber (Tankinhalt = Bier) und musste auch die Anlage ausbauen.

Also denke, es ist nicht so einfach mit dem mal eben anmelden und gut ist.

ch33rz

der verkauf eines bos-fahrzeuges mit sosi an privat ist sehrwohl zulässig, und auch gängige praxis.....

allerdings damit das fz dann im straßenverkehr gefahren werden darf, MUSS die sosi-anlage abgebaut werden.....und da reicht es nunmal nicht nur die lichtkappen abzukleben etc.....

das man den lack "tagesleucht rot" nur mit einem nachweis gekauft bekommt, ist ebenfalls schwachsinn! den führt jeder halbwegs gut sortierte baumarkt und jeder industriebedarfsladen!

am 8. April 2009 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

der verkauf eines bos-fahrzeuges mit sosi an privat ist sehrwohl zulässig, und auch gängige praxis.....

allerdings damit das fz dann im straßenverkehr gefahren werden darf, MUSS die sosi-anlage abgebaut werden.....und da reicht es nunmal nicht nur die lichtkappen abzukleben etc.....

Siehe meinen Post oben mit Auszug aus einer Zollversteigerung. Verkauf an Privat ja, aber ohne den Rückbau von SoSi und der Begutachtung mit Bescheinigung bekommt er keine Austragung und keine Zulassung.

MFG Thomas

am 8. April 2009 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

das man den lack "tagesleucht rot" nur mit einem nachweis gekauft bekommt, ist ebenfalls schwachsinn! den führt jeder halbwegs gut sortierte baumarkt und jeder industriebedarfsladen!

Ja ist es, aber ändert ja nichts dran das man diesen nicht fahren darf.

Und wie es Lacker handhaben sollte er deren Problem sein.

Der Verkauf dieser ist ja nicht verboten !

Themenstarteram 8. April 2009 um 12:21

Das Fahrzeug ist ein Transportmittel für die Einsatzleitung. Da die nicht die ganze Zeit ein erkennbares Blaulicht-Auto daheim stehen haben möchte, hat man sich für ein ziviles Fahrzeug entschieden. Ist also wie bei Notärzten die halt mit dem eigenen Auto ausrücken oder auch bei ELRDs oder OrgELs.

Werde also dann doch mal zu ner DEKRA oder ähnlichem dackeln. Kenn auch einen KÜSler, das sollte schon klappen mit dem reinen "Abklemmen". Zur Not bau ich halt die SoSi aus.

Danke jedenfalls für die Antworten!

am 8. April 2009 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ja ist es, aber ändert ja nichts dran das man diesen nicht fahren darf.

Und wie es Lacker handhaben sollte er deren Problem sein.

Der Verkauf dieser ist ja nicht verboten !

Wo hast du denn die Weisheit her? Ich jedenfalls kenne diese Regelung nicht!

Oder verwechselst du das jetzt eventuell mit den SoSi-Anlagen?!

am 8. April 2009 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ja ist es, aber ändert ja nichts dran das man diesen nicht fahren darf.

Und wie es Lacker handhaben sollte er deren Problem sein.

Der Verkauf dieser ist ja nicht verboten !

Wo hast du denn die Weisheit her? Ich jedenfalls kenne diese Regelung nicht!

Oder verwechselst du das jetzt eventuell mit den SoSi-Anlagen?!

Sage mir doch erstmal, was Du von mir willst!

Denn kann ich Dir auch eine Antwort geben ;)

am 8. April 2009 um 14:50

@Nice-DJ:

Sorry hab mein Zitat zu sehr eingekürzt, bin halt nicht so für ewig lange Zitate!

Ich mein natürlich wo her du deine Erkenntnis mit dem verbotenen "tagesleucht rot" hast?!

am 8. April 2009 um 15:32

Tagesleuchtfarben an Fahrzeugen sind nach der Straßenverkehrsordnung

genehmigungspflichtig!

 

Und das ist der § ??? 49.

Man darf als Privatperson kein Tagesleuchtlack fahren.

Die zählen mit zu den Zurückstahlenden lichttechnischen Einrichtungen.

Mehr kann ich Dir nicht sagen, dazu musst den TÜV oder Zulassungstelle fragen.

EDIT:

Das stink normale Rot darfst fahren, nur das Tagesleucht nicht.

am 8. April 2009 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Tagesleuchtfarben an Fahrzeugen sind nach der Straßenverkehrsordnung

genehmigungspflichtig!

 

Und das ist der § ??? 49.

Man darf als Privatperson kein Tagesleuchtlack fahren.

Die zählen mit zu den Zurückstahlenden lichttechnischen Einrichtungen.

Mehr kann ich Dir nicht sagen, dazu musst den TÜV oder Zulassungstelle fragen.

EDIT:

Das stink normale Rot darfst fahren, nur das Tagesleucht nicht.

Ist das jetzt WISSEN oder RATEN!?

Ich denk du hast davon Ahnung wenn du hier etwas behauptest?!

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