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Wirtschaftlichen Totalschaden - darf ich das Auto noch fahren?

Themenstarteram 19. Dezember 2018 um 6:31

Hallo.

Vor drei Wochen hat mir eine Frau das Vorfahrt nicht gegeben und hat mein Auto rechts hinten aufgeprallt. Hintere rechte Tür, Rahmen des Autos wie das Rad sind kaputt, aber nach Radwechsel fährt das Auto noch "einwandfrei". Nach dem Unfall hatte ich noch ca 900km auch auf Autobahn (in 130km/h) gemacht, ohne irgendwas zu merken.

Jetzt laut das Werkstatt und der Gutachter geht um eine Wirtschaftliche Totalschaden, da die hintere Achse auch beschädigt ist. Das kann ich aber nicht glauben, weil wie gesagt, habe ich auf den Fahrzeug weil fahren nicht bemerkt und auch weil die Fraus VW Polo nur Kunststoff-Schaden hat. Es war kein 50+50 Aufprall, sondern seitlich weil sie hat aus 0 vielleicht nach 30km/h gekommt.

Also hier kommt die Frage: ich habe den Werkstat gefragt, ob kann ich jetzt trotzdem das Auto fahren aber sie hat mir gesagt das ist natürlich nicht möglich weil es sich um ein Totalschaden handelt und laut der Gutachter darf das Fahrzeug nicht gefahren sein. Aber ist es wirklich so? Kann auch das Werkstatt meine TÜV-Plakette entfernen, so das ich kann das Auto nicht mehr fahren? Oder was wenn sie hat mein Auto noch mehr beschädigt, so dass es sich um eine Wirtschaftliche Totalschaden handelt und sie wollen mir seine Gebrauchtwagen verkaufen (sie hat mir schon was angebieten)?

Ich gehe morgen dort und wollte diese Fragen beantwortet haben, so dass kann ich besser aushandeln.

Jetzt habe ich leider nich genug geld ein Neuwagen zu kaufen und Gebrauchtwagen will uch nicht mehr. Also die einige Möglichkeit die sich gibt ist mein Auto billig reparieren zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Beste Antwort im Thema

und wenn ein Gutachter am Fahrzeug einen Achs-Schaden feststellt, dann ist es völlig unerheblich, was du glaubst.

Der glaubt es nämlich nicht nur, der hat es ja in der Tat festgestellt, dass es so ist. Mit dem Glauben ist es so eine Sache - auch wenn Du über längere Strecke einmal Glück gehabt hast, muss das nicht heißen, dass sich deine Hinterachse nicht jeden Moment während der Fahrt verabschiedet und Du somit den Ritt auf der Kanonenkugel startest - ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein schönes Erlebnis ist.

Wenn aber das Geld von der Versicherung reicht, dass Auto wieder fahrbereit zu machen, kannst du es natürlich reparieren. Totalschaden ist es ja meistens nur, weil die Menge an Neuteilen je nach Fahrzeugalter schnell den FZG-Wert übersteigt - aber du musst ja keine Neuteile nehmen..

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Zitat:

@shadyyx schrieb am 19. Dezember 2018 um 07:31:34 Uhr:

Nach dem Unfall hatte ich noch ca 900km auch auf Autobahn (in 130km/h) gemacht, ohne irgendwas zu merken.

Respekt bei dem Schadensbild. Aber auch unverantwortlich.

Und wenn du nicht gemerkt hast, dass das Rad wohl kaum mehr rund laufen konnte, solltest du auch nen Arzt aufsuchen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:13:45 Uhr:

Zitat:

Somit kann eine Kleinigkeit schon für eine untüchtigkeit sorgen. Kleinigkeit in dem Sinne, weil es im Sommer geschah, wo es eh fast immer hell ist. Ja, nen Fußgänger sollte man mit dem aufgerissendem Plastik natürlich nicht anfahren, aber das sollte man auch mit heilem Scheinwerfer nicht.

Das ist keine Kleinigkeit im Sinne der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer!

Das hab ich ja selbst Geschrieben und damit stimme ich dir auch zu. Aber ging im dem Moment ja nekurze Zeit nicht anders, das Auto musste sowohl zur Werkstatt als auch ich für ein paar Tage zur Arbeit.

Da sind andere Sachen deutlich gefährlicher, und sei es nur die Fahrweise vom Beatboxbommenden Fiesta-Fahrer, der seinen vier Kollegen im Auto beweisen muss, wie geil 70PS um die Kurve kommen.

Bei meiner Strecke war das vertretbar, so auch meine damalige Werkstatt. Nur das Dunkle galt es zu vermeiden. Zum Glück war Sommer.

 

Im Übrigen hab ich damit niemals sagen wollen, dass der Schaden beim TE runterzureden ist und er damit auf jeden Fall fahren dürfe.

Das muss natürlich ein Profi beurteilen. Gerade bei Achskomponenten, wo dann mitunter das Fahrzeug weg- und ausbrechen kann, ist nicht zu spaßen. Da sollte dann auch auf den Gutachter gehört werden.

bei den jetzt nachgereichten Bildern würde ich ebenso komplett abraten, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:51:09 Uhr:

Zitat:

@shadyyx schrieb am 19. Dezember 2018 um 07:31:34 Uhr:

Nach dem Unfall hatte ich noch ca 900km auch auf Autobahn (in 130km/h) gemacht, ohne irgendwas zu merken.

Respekt bei dem Schadensbild. Aber auch unverantwortlich.

Und wenn du nicht gemerkt hast, dass das Rad wohl kaum mehr rund laufen konnte, solltest du auch nen Arzt aufsuchen.

Das Rad wurde vor der Fahrt gewechselt.......

Zitat:

@shadyyx schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:26:51 Uhr:

OK, wie gesagt, gehe ich morgen in der Werkstatt und da finde ich wirklich, was ist los. Bis jetzt habe ich die Information nur aus ein Telefongespräch: hintere Achse ist beschädigt, Gutachter hat gesagt dass das Auto darf nicht gefahrt sein und dass sie haben sehr gute Angebot für mich. Jetzt stinkt das ganz viel für mich... Die Werkstatt könnte die Achse kaputt gemacht so dass es sich um Totalschaden handelt. Aber hoffentlich nicht. Morgen sehe ich der Report und wisse mehr, dann melde ich mich noch zurück.

Wisst jemand vielleicht wie geht es mit der Nutzungsausfallentschädigungförderung?

Nur weil Du nichts von der kaputten Achse gemerkt hast, bedeutet das noch lange nicht, dass sie unbeschädigt ist. Der Gutachter wird das schon einwandfrei festgestellt haben. Und damit ist die Karre so gefährlich, dass Du nicht mal in Erwägung ziehen solltest, damit auch nur noch einen Meter zu fahren, bevor das fachmännisch repariert ist (falls noch zu vernünftigen Kosten machbar). Tu Dir und allen anderen bitte den Gefallen, die Sache hat bei einem Unfall juristische Folgen der gröberen Sorte.

Und weil Du nichts gemerkt hast, vermutest Du jetzt, dass die Werkstatt Dein Auto nachträglich kaputt gemacht hat, um Dir ein anderes verkaufen zu können... also mal ehrlich, das ist abwegig. Wenn so etwas rauskäme, dann könnte der Laden gleich schließen. Wie auch immer: Warum bringst Du Dein Auto in eine Werkstatt, zu der Du offensichtlich nicht das geringste Vertrauen hast? Ich glaube, dass Dir der Schaden einfach sehr ungelegen kommt (was ich absolut verstehen kann), und Du es deshalb jetzt nicht wahrhaben willst. Komm runter, akzeptier es und handle dann vernünftig.

Themenstarteram 19. Dezember 2018 um 11:14

Zitat:

Und wenn du nicht gemerkt hast, dass das Rad wohl kaum mehr rund laufen konnte, solltest du auch nen Arzt aufsuchen.

Ich habe schon geschrieben, dass ich habe das Rad gewechselt.

Der Ton wird hier zunehmends schnell rauer.

Ich würde an deiner Stelle schauen, ob eine WS den Schaden an der Hinterachse wieder richten kann. Mit dem Blechschäden kann man im Zweifelsfall ja noch leben.

Lohnen wird sich das jedoch NUR, wenn das FZG ansonsten im Tippi-Toppi Zustand ist, ansonsten würde ich bei einem derartigen Schaden sehen, dass ich schnell Ersatz für den Wagen kriege.

Übrigens: An- und Abmeldekosten werden von der Haftpflichtversicherung des Gegners auch bezahlt.

Den Nutzungsausfall benennt normalerweise der Gutachter in seinem Gutachten.

Wie man den geltend macht: Einfach die Versicherung informieren, dass du die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen möchtest. Wird bezahlt vom Unfalltag an, bis das Gutachten erstellt wurde und anschließend noch für die Wiederbeschaffungsdauer (steht auch im Gutachten, Zeitraum den man durchschnittlich braucht, ein vergleichbares Ersatzfzg zu beschaffen). Liegt im Schnitt je nach FZG-Typ bei 12-14 Tagen

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 19. Dezember 2018 um 11:51:15 Uhr:

 

Nur weil Du nichts von der kaputten Achse gemerkt hast, bedeutet das noch lange nicht, dass sie unbeschädigt ist. Der Gutachter wird das schon einwandfrei festgestellt haben. Und damit ist die Karre so gefährlich, dass Du nicht mal in Erwägung ziehen solltest, damit auch nur noch einen Meter zu fahren, bevor das fachmännisch repariert ist (falls noch zu vernünftigen Kosten machbar). Tu Dir und allen anderen bitte den Gefallen, die Sache hat bei einem Unfall juristische Folgen der gröberen Sorte.

Mal nicht gleich den Teufel an die Wand nageln!

Das die Achse nichts abbekommen hat, glaube ich auch nicht, da die Hinterachsen, was die seitliche Krafteinwirkung angelangt, recht weich ausgelegt sind. Das wird man bei der Vermessung sicher feststellen. Damit keinen Meter zu fahren, halte ich für weit, weit überzogen. Habe da schon andere Kaliber gesehen, wo noch auf eigener Achse bewegt wurden. So ein Achsholm fällt nicht gleich ab. Das ist doch kein gehärteter Stahl.

Der Te ist bereist 900 km damit gefahren. Wenn die Achse so gravierend verbogen wäre, so wäre das Ersatzrad blitze blank. Den Fotos nach zu urteilen, war das alles nicht so wild. Natürlich keine Absolution für den dauerhaften Betrieb, dass hat aber auch niemand geraten.

Man man man , was habt ihr ev. gegen ein FHZ mit Totalschaden , ich selbst fahre seit 2013 mit einem solchen und das sehr zufrieden damit , klar ich hab vorher für Verkehrssicherheit gesorgt und defekte Teile getauscht , übrigens jeweils den 2-Jährigen TÜV ohne Probleme bestanden trotz der Beschädigungen , zwar Hagelschaden jedoch ist das Glasdach (Festverglasung) auch gesprungen , jedoch sind die Risse nicht übereinander sondern versetzt und die Glasscheibe mit Folie wie Frontscheibe auch und somit kein Problem seitens Gutachter und TÜV Prüfer .

An meinem Passat hatte ich einen ähnlichen Schaden wo ich die Felge habe auch gewechselt , später dann die Achsgeometrie geprüft und etwas wieder nachgestellt , mehr nicht , das was Blech ist darf eben nicht scharfkantig sein , dann darf auch so gefahren werden . Ich würde hier mir erst einmal das Gutachten vorlegen lassen und begründen lassen , dann das FHZ mir nach Hause holen bzw. falls es wirklich so stark sein sollte , beim TÜV mir eine 2-te Meinung einholen (kostet ev. max. 100.-€) wo sich dann rentiert und ich Klarheit habe ob ich weiterfahren darf oder nicht bzw. was ich machen muss/ sollte um dann wieder fahren zu dürfen . Im ersten Moment sieht es mit neuem Rad gar nicht so schlecht aus .

Klar die Werkstatt vertritt erst einmal ihre Interessen um ev. günstig dir ein anderes FHZ zu verkaufen und wird da auch auf dem Standpunkt bleiben , erst im 2-ten Anlauf werden die dir dann sagen das es auch anders möglich sein könnte , da hier ja ev. weniger Geld für die Werkstatt generiert werden könnte . Das die Werkstatt hier ev. den Schaden vergrößert hat denke ich mal nicht , ev. in zusammen Arbeit mit dem Gutachter aber dies ist nachprüfbar durch ein ev. zweites Gutachten oder wie oben schon gesagt durch eine TÜV-Prüfung .

Nicht jeder Totalschaden ist auch ein Totalschaden wo dann nicht gefahren werden darf , Anhand der Bilder sehe ich auch keine Vor-/ Nachspur des Rades , nicht einmal mit beschädigtem Rad .

Und das sich hier gleich die Achse in ihre Einzelteile zerlegen wird sehe ich da auch nicht , da sich der Schaden an der Felge so auch gerne mal durch einen Randsteinrempler erzeugen lässt und da meist auch nur das Rad gewechselt wird , also bleibt mal auf dem Teppich .

Der Themensteller kann ja wenn er möchte hier einen Auszug aus dem Gutachten wo die Achse bewertet wurde hier einstellen , ändert vermutlich aber an der Meinung einiger hier nicht .

Hier hat, soweit ich weiß, niemand gesagt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden gleichbedeutend mit "Schrottkarre" ist.

Wenn man den defekten Scheinwerfer vom Polo von 2001 gegen einen vom Schrotti austauscht, ist das Fahrzeug auch wieder verkehrssicher, ohne dafür die 500€ (fiktiver Fall und Zahlen, real ist dieses Beispiel weniger dramatisch) von VW veranschlagten löhnen zu müssen, welche den WIRTSCHAFTLICHEN Totalschaden beudeutet hätten.

Wer selbst günstig repariert, kann mit einem WTS sogar sehr viel Glück haben. Das heisst ja nicht immer gleich, dass die Karre gleich auseinanderbricht.

Der WTS ist fast nur für die Abrechnung relevant und vor allem für Versicherungen wichtig. Die Verkehrssicherheit ist für uns alle wichtig, und die gilt es, wiederherzustellen und auszuschließen, dass das Rad gleich abfällt und ein Kind (oder der Gleichberechtigung halber: Einen Senioren) umnagelt.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. Dezember 2018 um 13:30:16 Uhr:

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 19. Dezember 2018 um 11:51:15 Uhr:

 

Nur weil Du nichts von der kaputten Achse gemerkt hast, bedeutet das noch lange nicht, dass sie unbeschädigt ist. Der Gutachter wird das schon einwandfrei festgestellt haben. Und damit ist die Karre so gefährlich, dass Du nicht mal in Erwägung ziehen solltest, damit auch nur noch einen Meter zu fahren, bevor das fachmännisch repariert ist (falls noch zu vernünftigen Kosten machbar). Tu Dir und allen anderen bitte den Gefallen, die Sache hat bei einem Unfall juristische Folgen der gröberen Sorte.

Mal nicht gleich den Teufel an die Wand nageln!

Das die Achse nichts abbekommen hat, glaube ich auch nicht, da die Hinterachsen, was die seitliche Krafteinwirkung angelangt, recht weich ausgelegt sind. Das wird man bei der Vermessung sicher feststellen. Damit keinen Meter zu fahren, halte ich für weit, weit überzogen. Habe da schon andere Kaliber gesehen, wo noch auf eigener Achse bewegt wurden. So ein Achsholm fällt nicht gleich ab. Das ist doch kein gehärteter Stahl.

Der Te ist bereist 900 km damit gefahren. Wenn die Achse so gravierend verbogen wäre, so wäre das Ersatzrad blitze blank. Den Fotos nach zu urteilen, war das alles nicht so wild. Natürlich keine Absolution für den dauerhaften Betrieb, dass hat aber auch niemand geraten.

[Klugescheissmodus an] Den Teufel an die Wand malen [/off]

Du hast es offenbar nicht verstanden: Im jetzigen Zustand ist das Auto laut Gutachter nicht verkehrssicher, Punkt. Und das bedeutet, dass man damit nicht mehr fahren darf, keinen Meter, nochmals Punkt. Und natürlich kannst Du Dich da jetzt hinstellen und qua Eigenexpertise (denn Du weisst es ja sicher aufgrund von ein paar Fotos besser als der doofe Gutachter) befinden, dass das schon alles nicht so schlimm sei und doch zumindest vorübergehend noch ganz gut gehe und da bestimmt nichts passieren werde - Du hängst ja auch nicht dafür, wenn es dann doch nicht so ist. Tatsache ist: Wenn der TE nach diesem Verdikt des Gutachters noch mit der Karre fährt und etwas passiert, dann ist das ganz sicher nicht mehr mit "Pech gehabt" aka einfacher Fahrlässigkeit abgetan. Deshalb ist der einzig seriöse Rat, den man ihm geben kann, das vor Weiterbenutzung durch Reparatur wieder verkehrssicher zu machen oder eben das Fahrzeug zu wechseln.

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 19. Dezember 2018 um 13:43:25 Uhr:

Man man man , was habt ihr ev. gegen ein FHZ mit Totalschaden , ich selbst fahre seit 2013 mit einem solchen und das sehr zufrieden damit , klar ich hab vorher für Verkehrssicherheit gesorgt und defekte Teile getauscht , übrigens jeweils den 2-Jährigen TÜV ohne Probleme bestanden trotz der Beschädigungen , zwar Hagelschaden jedoch ist das Glasdach (Festverglasung) auch gesprungen , jedoch sind die Risse nicht übereinander sondern versetzt und die Glasscheibe mit Folie wie Frontscheibe auch und somit kein Problem seitens Gutachter und TÜV Prüfer .

Ich habe hier nirgends lesen können, dass sich jemand am wirtschaftlichen Totalschaden stört, und ich tue es ganz bestimmt nicht. Wie der TE mit diesem umgeht, ist allein seine Sache. Wenn er lieber neu/gebraucht neu kauft, bitte. Wenn er fachgerecht repariert oder reparieren lässt (was keineswegs in einer Markenwerkstatt sein muss, was durchaus mit gebrauchten, aber technisch einwandfreien Teilen geschehen kann), dann kann er damit doch so lange weiterfahren, wie er will. Einige andere und ich stören uns nur daran, dass er offenbar die Einstufung "nicht betriebssicher" des Gutachters nicht akzeptieren will. Wie die Autos anderer VT aussehen, ist mir herzlich egal - ob sie technisch in Ordnung, im Sinne von betriebssicher, sind jedoch nicht.

Themenstarteram 19. Dezember 2018 um 14:32

Das ist alles so einfach zu sagen (pardon, schreiben), aber wenn man kein Geld mehr hat und das Auto braucht, was soll er machen? Tolles Geschenk zum Wiehnachten! Soll ich von der liebe Frau, die mich aufgeprallt hatte, das Geld oder neues Wagen anfordern?

Ärgerlich ist ein unverschuldeter Unfall immer und irgendwie bekommt man seine Schaden bei nem Wirtschaftlichen Totalschaden nie ganz bezahlt, wenn das Auto gepflegt und gewartet wurde.

 

Lass deine Hinterachse wie du ja vor hast genau begutachten und mit dem restlichen Schaden kann man ja erstmal weiterfahren.

 

Wahrlich kein tolles Geschenk zu Weihnachten. Meiner Frau ist letztes Jahr auch einer 2 Tage vor Heiligabend reingekarrt. Das ist schon echt mies.

Zitat:

@shadyyx schrieb am 19. Dezember 2018 um 15:32:09 Uhr:

Das ist alles so einfach zu sagen (pardon, schreiben), aber wenn man kein Geld mehr hat und das Auto braucht, was soll er machen? Tolles Geschenk zum Wiehnachten! Soll ich von der liebe Frau, die mich aufgeprallt hatte, das Geld oder neues Wagen anfordern?

Natürlich ist das eine bescheidene Situation. Du wirst Dein Geld schon zu einem schönen Teil kriegen, aber es dauert halt und ja, das ist ärgerlich. Ist in jedem Zivilverfahren so, da musst Du gerne sogar noch für die Gerichtskosten in Vorleistung gehen, für den eigenen Anwalt eh.

Trotzdem: Was machst Du, wenn Du aus einem anderen (von mir aus unverschuldeten) Grund kein Geld mehr hast, die Versicherung zu bezahlen? Fährst Du dann auch einfach weiter, weil Du das Auto ja brauchst? Du bist Geschädigter des Unfalls und hast jetzt eine Menge Umtriebe. Diese geben Dir aber nicht das Recht, Dich nun über grundlegendste Regeln hinwegzusetzen. Du kannst Dir ja mal überlegen, woher Du das Geld nimmst, wenn mit Deinem Auto in dem Zustand nun etwas passieren sollte. Denk nach, bevor Du jetzt Mist baust.

Mir fehlt hier der Hinweis oder die Frage:

Hast Du selbst den Gutachter beauftragt und Dir auch einen Anwalt genommen um alle Deine Nachteile fair erstattet zu bekommen?

Oder hat die gegnerische Versicherung Dir gesagt was Du tun sollst und Ihren eigenen Gutachter geschickt? Und wer hat Dich zu genau Dieser Werkstatt hingeschickt?

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