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Winterreifen Geschwindigkeitswarnung bzw. Aufkleber (210 km limit) A6 4k C8 Basis

Audi A6 C8/4K

Hallo zusammen

mir wurde heute vom Reifendienst gesagt, ich müsse bei aufgezogenen Winterrädern im Cockpit den Warnaufkleber anbringen, sonst würde das bei Kontrolle ca. 20 EUR Stafe kosten.

Im vorherigen Auto hatte ich eine Option Winterreifen im Menü - da kam dann bei 210 im FIS die Warnmeldung.

Die Funktion scheint es aber im Audi nicht zu geben - oder hab ich da was übersehen?

Beste Antwort im Thema

Ich habe das bei meinem TÜV Sued mal besprochen dort hieß es das die Anzeige im Bordcomputer ausreichend sei.

Es muss für fremde Fahrzeugführer jederzeit während der Fahrt nachvollziehbar sein das die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.

Die Aussage vom TÜV war das eine optische und aktustische Warnung diesen Umstand erfüllt, eigentlich sogar überfüllt und somit anerkannt sei.

*edit

In der StVZO heißt es:

Zitat:

Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1.

die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a)

für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b)

durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2.

diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

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Zitat:

@msele schrieb am 17. Februar 2020 um 20:24:15 Uhr:

Hallo zusammen

mir wurde heute vom Reifendienst gesagt, ich müsse bei aufgezogenen Winterrädern im Cockpit den Warnaufkleber anbringen, sonst würde das bei Kontrolle ca. 20 EUR Stafe kosten.

Im vorherigen Auto hatte ich eine Option Winterreifen im Menü - da kam dann bei 210 im FIS die Warnmeldung.

Die Funktion scheint es aber im Audi nicht zu geben - oder hab ich da was übersehen?

Doch gibt es musst du übers MMI einstellen.

Zitat:

@Peter4you schrieb am 17. Februar 2020 um 20:26:07 Uhr:

Zitat:

@msele schrieb am 17. Februar 2020 um 20:24:15 Uhr:

Hallo zusammen

mir wurde heute vom Reifendienst gesagt, ich müsse bei aufgezogenen Winterrädern im Cockpit den Warnaufkleber anbringen, sonst würde das bei Kontrolle ca. 20 EUR Stafe kosten.

Im vorherigen Auto hatte ich eine Option Winterreifen im Menü - da kam dann bei 210 im FIS die Warnmeldung.

Die Funktion scheint es aber im Audi nicht zu geben - oder hab ich da was übersehen?

Doch gibt es musst du übers MMI einstellen.

Hab alles durchsucht im MMI, nix gefunden. Gibt es das auch für Basisausstattung?

Bedienungsanleitung habe ich auch durchsucht, nichst gefunden.

Kannst Du mir vllt. Hinweis geben, wo im MMI ich das machen kann?

Das gibt es auch in der Basisausstattung. Ich habe länger danach gesucht. War im alten A6 besser zu finden.

Schaue morgen nach.

Steht alles in der Bedienungsanleitung

Screenshot-20200217-211020-samsung-internet

Zitat:

@Peter4you schrieb am 17. Februar 2020 um 21:11:17 Uhr:

Steht alles in der Bedienungsanleitung

Vielen Dank, habs gefunden, war etwas versteckt;) Muss wohl gründlicher die Anleitung lesen und immer auf das Zahnrad rechts oben achten;))

Ich mach es ja auch so. Der Aufkleber ist am Armaturenbrett einfach soooo häßlich. Das kann man nicht ertragen :)

Aber: Reicht denn die Einstellung im MMI aus? Ich habe das Thema mal irgendwann mit meinem "Freundlichen" diskutiert und der hat eindeutig NEIN gesagt. Es MUSS ein Aufkleber sein. Er meinte, dass der TÜV da bspw. stur ist und das Fahrzeug nicht abnimmt. Deshalb kleben die vorsorglich immer einen Aufkleber rein.

Beim "Freund und Helfer" sieht es wahrscheinlich ähnlich aus. Hat man einen verständnisvollen Polizisten, geht es durch. Hat man einen "Bußgeldsammler", dann hat man Pech. Und für 20 Eur wird sich niemand den Aufwand machen gegen den Bescheid vorzugehen.

Hier ein Auzug aus der Seite der TÜV-Nord:

Häufig stellen unsere Sachverständigen im Rahmen der Hauptuntersuchung das Fehlen des Aufklebers fest. Ein Mangel, der seit 01.07.2012 als „erheblicher Mangel“ eingestuft werden muss und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Folge hat. Achten Sie daher beim Reifenaufziehen auf den Aufkleber oder besorgen Sie sich den Aufkleber kostenlos an Ihrer TÜV-STATION. Sie erhöhen damit Ihre Sicherheit, schützen sich vor möglichen Bußgeldforderungen der Polizei und ersparen sich ggf. die Wiedervorführung Ihres Fahrzeuges im Rahmen der Hauptuntersuchung.

Quelle: https://www.tuev-nord.de/.../

Ich habe das bei meinem TÜV Sued mal besprochen dort hieß es das die Anzeige im Bordcomputer ausreichend sei.

Es muss für fremde Fahrzeugführer jederzeit während der Fahrt nachvollziehbar sein das die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.

Die Aussage vom TÜV war das eine optische und aktustische Warnung diesen Umstand erfüllt, eigentlich sogar überfüllt und somit anerkannt sei.

*edit

In der StVZO heißt es:

Zitat:

Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1.

die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a)

für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b)

durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2.

diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Und mir hat der TÜV genau das Gegenteil gesagt, sodass ich den blöden Aufkleber schnell aus der Bordmappe gekramt habe und aufs Armaturenbrett geklebt habe. Deswegen habe ich den Aufkleber immer mit in der Mappe kleben und wenn ihn einer unbedingt sehen will, dann klebe ich ihn für den Moment eben aufs Armaturenbrett.

Zitat:

@A6_hase schrieb am 18. Februar 2020 um 10:52:54 Uhr:

Und mir hat der TÜV genau das Gegenteil gesagt, sodass ich den blöden Aufkleber schnell aus der Bordmappe gekramt habe und aufs Armaturenbrett geklebt habe. Deswegen habe ich den Aufkleber immer mit in der Mappe kleben und wenn ihn einer unbedingt sehen will, dann klebe ich ihn für den Moment eben aufs Armaturenbrett.

Ich habe beim Tüv Süd mal nachgefragt - steht leider überall etwas anderes

beim ADAC steht:

Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol, das noch bis 2024 gilt, und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm-Symbol versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Allerdings muss dann der Fahrer mittels Aufkleber im Sichtfeld oder Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und er muss diese Höchstgeschwindigkeit natürlich auch einhalten.

 

Habe mir Paragraph 36 ausgedruckt und ins Auto gelegt, der Text dort ist eigentlich ziemlich eindeutig - wie auch beim ADAC

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

was scoty81 schreibt, ist richtig.

Der Absatz 5 in § 36 StVZO wurde mit Inkrafttreten 2017 neu in die StVZO (Drucksache 771/16 vom 15.12.2016) eingefügt. Seitdem braucht man keinen Aufkleber mehr bei einer etwaigen Kontrolle mit dem System (sowieso nur, wenn die Winterreifen weniger zugelassen sind, als das Auto schafft).

Mich würde ja mal wirklich interessieren welcher Polizist das kontrolliert und dann auch noch einen Strafzettel ausgibt!!!

Zitat:

@McMSH schrieb am 18. Februar 2020 um 13:15:54 Uhr:

was scoty81 schreibt, ist richtig.

Der Absatz 5 in § 36 StVZO wurde mit Inkrafttreten 2017 neu in die StVZO (Drucksache 771/16 vom 15.12.2016) eingefügt. Seitdem braucht man keinen Aufkleber mehr bei einer etwaigen Kontrolle mit dem System (sowieso nur, wenn die Winterreifen weniger zugelassen sind, als das Auto schafft).

Ja reicht aus. Anfangs war es in der Tat nicht anerkannt, wurde dann aber als Stand der Technik eingestuft.

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